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Geschäftsbericht 2011 - VPV

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(1): Die Überschussanteilewerden monatlich anteilig fällig und dem Fondsguthaben<br />

zugeführt. Sie werden in Form der Direktgutschrift gewährt.<br />

(2): 20 %des monatlichen Risikobeitrags für die versicherteTodesfallleistung und<br />

10 %des monatlichen Risikobeitrags für die versicherteBerufsunfähigkeitsleistung.<br />

(3): 10 %der Summe der gezahlten Risikobeiträge für die versicherteTodesfallleistung<br />

und 5%der Summe der gezahlten Risikobeiträge für die versicherteBerufsunfähigkeitsleistung.<br />

(4): In %des monatlichen Risikobeitrags.<br />

(5): 15 %des monatlichen Risikobeitrags, sofern keine Hinterbliebenenabsicherung<br />

eingeschlossen istund 0%des monatlichen Risikobeitrags, sofern eine Hinterbliebenenabsicherung<br />

eingeschlossen ist.<br />

(6): Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten einen Kostenüberschussanteil in<br />

Höhe von1,5 %des überschussberechtigten Beitrags ab einem Einmalbeitrag von<br />

250.000 EUR, in Höhe von2,0 %des überschussberechtigten Beitrags ab einem<br />

Einmalbeitrag von500.000 EUR und in Höhe von2,5 %des überschussberechtigten<br />

Beitrags ab einem Einmalbeitrag von1.000.000EUR. Der Überschussanteil wirddem<br />

Fondsguthaben zugeführt.<br />

(7): Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten einen Kostenüberschussanteil in<br />

Höhe von0,5 %des überschussberechtigten Beitrags ab einem Einmalbeitrag von<br />

250.000 EUR, in Höhe von1,0 %des überschussberechtigten Beitrags ab einem<br />

Einmalbeitrag von500.000 EUR und in Höhe von1,5 %des überschussberechtigten<br />

Beitrags ab einem Einmalbeitrag von1.000.000EUR. Der Überschussanteil wirddem<br />

Fondsguthaben zugeführt.<br />

Laufende Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />

Zugang bis<br />

31.12.2003<br />

Zugang ab<br />

1.1.2004<br />

Rentenerhöhung<br />

in %der im Vorjahr erreichten gesamten Rente,<br />

erstmalig ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung<br />

VFR, AFR 0,25 (1)<br />

AFR 0,75 (1)<br />

(1): DieBeteiligung an Bewertungsreserven erfolgt durch eine pauschaleErhöhung<br />

der Überschussanteilsätze um 0,1 %-Punkte(im Vorjahr 0,2 %-Punkte).<br />

Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen<br />

Die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt für laufende Invaliditäts- bzw.<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen durch eine pauschale Erhöhung des<br />

Rentensteigerungssatzes um 0,1 %-Punkte (im Vorjahr 0,2 %-Punkte) bzw. durch<br />

eine pauschale Erhöhung des Beitragsüberschusses um 13 %-Punkte (im Vorjahr<br />

28 %-Punkte), wenn kein Zinsüberschuss vereinbart ist. War die Invaliditäts- bzw.<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur auf Beitragsbefreiung abgeschlossen,<br />

so werden die zusätzlichen Überschussanteile aus der Beteiligung an Bewertungsreserven<br />

verzinslich angesammelt.<br />

WeitereAngaben zum Anhang<br />

Anlage 4<br />

<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG ·153

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