Geschäftsbericht 2011 - VPV
Geschäftsbericht 2011 - VPV
Geschäftsbericht 2011 - VPV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
(1): Die Überschussanteilewerden monatlich anteilig fällig und dem Fondsguthaben<br />
zugeführt. Sie werden in Form der Direktgutschrift gewährt.<br />
(2): 20 %des monatlichen Risikobeitrags für die versicherteTodesfallleistung und<br />
10 %des monatlichen Risikobeitrags für die versicherteBerufsunfähigkeitsleistung.<br />
(3): 10 %der Summe der gezahlten Risikobeiträge für die versicherteTodesfallleistung<br />
und 5%der Summe der gezahlten Risikobeiträge für die versicherteBerufsunfähigkeitsleistung.<br />
(4): In %des monatlichen Risikobeitrags.<br />
(5): 15 %des monatlichen Risikobeitrags, sofern keine Hinterbliebenenabsicherung<br />
eingeschlossen istund 0%des monatlichen Risikobeitrags, sofern eine Hinterbliebenenabsicherung<br />
eingeschlossen ist.<br />
(6): Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten einen Kostenüberschussanteil in<br />
Höhe von1,5 %des überschussberechtigten Beitrags ab einem Einmalbeitrag von<br />
250.000 EUR, in Höhe von2,0 %des überschussberechtigten Beitrags ab einem<br />
Einmalbeitrag von500.000 EUR und in Höhe von2,5 %des überschussberechtigten<br />
Beitrags ab einem Einmalbeitrag von1.000.000EUR. Der Überschussanteil wirddem<br />
Fondsguthaben zugeführt.<br />
(7): Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten einen Kostenüberschussanteil in<br />
Höhe von0,5 %des überschussberechtigten Beitrags ab einem Einmalbeitrag von<br />
250.000 EUR, in Höhe von1,0 %des überschussberechtigten Beitrags ab einem<br />
Einmalbeitrag von500.000 EUR und in Höhe von1,5 %des überschussberechtigten<br />
Beitrags ab einem Einmalbeitrag von1.000.000EUR. Der Überschussanteil wirddem<br />
Fondsguthaben zugeführt.<br />
Laufende Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
Zugang bis<br />
31.12.2003<br />
Zugang ab<br />
1.1.2004<br />
Rentenerhöhung<br />
in %der im Vorjahr erreichten gesamten Rente,<br />
erstmalig ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung<br />
VFR, AFR 0,25 (1)<br />
AFR 0,75 (1)<br />
(1): DieBeteiligung an Bewertungsreserven erfolgt durch eine pauschaleErhöhung<br />
der Überschussanteilsätze um 0,1 %-Punkte(im Vorjahr 0,2 %-Punkte).<br />
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen<br />
Die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt für laufende Invaliditäts- bzw.<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen durch eine pauschale Erhöhung des<br />
Rentensteigerungssatzes um 0,1 %-Punkte (im Vorjahr 0,2 %-Punkte) bzw. durch<br />
eine pauschale Erhöhung des Beitragsüberschusses um 13 %-Punkte (im Vorjahr<br />
28 %-Punkte), wenn kein Zinsüberschuss vereinbart ist. War die Invaliditäts- bzw.<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur auf Beitragsbefreiung abgeschlossen,<br />
so werden die zusätzlichen Überschussanteile aus der Beteiligung an Bewertungsreserven<br />
verzinslich angesammelt.<br />
WeitereAngaben zum Anhang<br />
Anlage 4<br />
<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG ·153