4. Empirische Untersuchung - bei DuEPublico
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<strong>4.</strong>5 Abschließende Bemerkung zur „handlungsorientierten“<br />
Unterrichtsgestaltung<br />
286<br />
Die - bezüglich der drei letzten Fragehaltungen negativ - ausgewiesene<br />
Bilanz des handlungsorientierten Unterrichts ist nun freilich unter den<br />
Kautelen einer zugegebenermaßen „kopflastigen“ (aber dennoch - wie in<br />
Abschnitt <strong>4.</strong>2.1 aufgezeigt - im Konsens mit ätiologischen Unternehmungen<br />
zur Legitimation handlungsorientierten Lernens befindlichen)<br />
Spielart dieser Konzeption zu würdigen. Möglicherweise hätte ein eher<br />
äußerliches, sinnlich-praktisches („Tat“-)Handeln erlaubendes und<br />
unterstützendes Lehr-Lern-Arrangement - insbesondere auch die Transferleistungen<br />
betreffend - ein anderes Bild geliefert. Insofern sind die<br />
vorgelegten empirischen Ergebnisse - und deren Interpretation - zu binden<br />
an die hier konkret durchgeführte Variante handlungsorientierten<br />
Unterrichtens.<br />
Gleichwohl bezieht sie ihre Auszeichnung als „handlungsorientiert“ aus<br />
den grundsätzlich gleichen Prinzipien, die auch der tendenziell auf „externalisierte“<br />
Aktionen zielenden konzeptionellen Version zur Etikettierung<br />
gereichen, und aus dem Sinnhorizont eines Handlungslernens, „<strong>bei</strong> dem<br />
sich Persönlichkeitsbildung und Erkenntnisbildung auf Grundlage tätiger<br />
Auseinandersetzungen mit der Umwelt vollziehen“ (REETZ 1993, S. 151).<br />
Da<strong>bei</strong> versichert sie sich aber hinsichtlich der „Selbsttätigkeit“ ihrer<br />
Affinität zum reformpädagogischen Ansatz GAUDIGs, und sie verliert nicht<br />
die konstruktivistische Linie AEBLIs, dessen „Prinzip der genetischen<br />
Priorität des Handelns gegenüber dem Denken“ von manch hand-<br />
lungsorientierter Position „zu einem generellen erkenntnistheoretischen<br />
Primat“ (CZYCHOLL/EBNER 1995, S. 45) erhoben wird - <strong>bei</strong> gleichzeitiger<br />
Überbetonung des „praktischen“ Ar<strong>bei</strong>tshandelns (vgl. CZYCHOLL 1996,<br />
S. 120).<br />
Die Entscheidung für diese methodische Ausdeutung war aber nicht<br />
zuletzt auch einer Unterrichtspraxis verbunden, in welcher „normale“<br />
sachliche, personelle und auch (lehrplan-)organisatorische Rahmenbedingungen<br />
vorherrschen und nicht - wie <strong>bei</strong>spielsweise häufig in<br />
Modellversuchen - solche, „die nicht den üblichen Voraussetzungen für