Auswirkungen einer Agrarmarktliberalisierung auf die ... - DSM
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3.3 Zollansätze<br />
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) setzt <strong>die</strong> Zollansätze für Brotgetreide<br />
so fest, dass <strong>die</strong> Differenz zwischen dem Preis für importierten Weizen und dem Referenzpreis<br />
von 56 Franken 10 pro 100 kg zu 60 Prozent ausgeglichen wird. Die Zollansätze und<br />
Garantiefondsbeiträge betragen zusammen höchstens Fr. 23.00. 11<br />
Per 1. Oktober 2009 ist das Inkrafttreten der flexibilisierten Importregelung für den Bereich<br />
Mehl vorgesehen. Bereits 2008 wurde der Mehlzoll von 140 Franken <strong>auf</strong> 65 Franken pro 100<br />
kg reduziert. Ab dem 1. Oktober 2009 wird der Mehlzoll nun an den Brotgetreidezoll gekoppelt,<br />
indem der Getreidezoll mit dem Ausmahlungsgrad und einem Zuschlag von 20 Franken<br />
verrechnet wird. Konkret beträgt damit der Mehlzoll per 1. Oktober 2009 maximal noch<br />
50.60 Franken je 100 kg Mehl. Im Gegensatz zum Brotgetreide gibt es jedoch für <strong>die</strong> Einfuhr<br />
von Weichweizenmehlen keine mengenmässige Beschränkung durch ein festes Kontingent.<br />
Es handelt sich um zwei verschiedene Einfuhrregime, <strong>die</strong> mengenmässig nicht kongruent<br />
sind. Dies stellt einen Nachteil für <strong>die</strong> Schweizerischen Mühlenunternehmen dar, da ihr<br />
Handlungsspielraum im Gegensatz zu ihren Abnehmern eingeschränkt wird.<br />
3.4 Veränderungen durch ein FHAL<br />
Durch einen Agrarfreihandel (FHAL) mit der EU würde der bisher gegen aussen geschützte<br />
Agrarmarkt dem Wettbewerb mit der EU ausgesetzt und damit ein EU-weiter freier Markt<br />
im Agrar- und Lebensmittelbereich geschaffen. Das Abkommen würde sowohl tarifäre Handelshemmnisse<br />
(wie Zölle und Kontingente) als auch nicht-tarifäre Hürden (wie unterschiedliche<br />
Produktvorschriften und Zulassungsbestimmungen) abbauen. Neben den landwirtschaftlichen<br />
Rohstoffen würden zudem auch <strong>die</strong> der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten<br />
Stufen der Produktionskette in den Freihandel einbezogen werden (vgl. EVD, ohne<br />
Jahr).<br />
Für <strong>die</strong> Müllereibranche in der Schweiz würde ein FHAL konkret bedeuten:<br />
• Aufhebung sämtlicher Zölle <strong>auf</strong> Getreide und Mehl<br />
• Abschaffung der Importkontingente<br />
• EU-Unternehmen haben uneingeschränkten Zugang zum Schweizer Markt. Es kann<br />
damit gerechnet werden, dass <strong>die</strong>se ihre Produkte in der Schweiz anbieten werden.<br />
10<br />
per 01. Juli 2009.<br />
11<br />
vgl. Allgemeine Verordnung über <strong>die</strong> Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (AEV), 2008<br />
10 Forschungsbericht<br />
© KMU-HSG