Auswirkungen einer Agrarmarktliberalisierung auf die ... - DSM
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„Der Bundesrat hat den Agrarfreihandel mit der EU ab dem 1. Januar 2013 beschlossen. Dies<br />
bedeutet: Aufhebung sämtlicher Zölle <strong>auf</strong> Getreide und Mehl; Abschaffung der Importkontingente;<br />
EU-Unternehmen haben uneingeschränkten Zugang zum Schweizer Markt. Es<br />
kann damit gerechnet werden, dass <strong>die</strong>se ihre Produkte in der Schweiz anbieten werden;<br />
Umgekehrt haben Schweizer Unternehmen auch uneingeschränkten Zugang zum EU-Markt.<br />
Es wird erwartet, dass sich <strong>die</strong> Eink<strong>auf</strong>spreise für Weichweizen an das Preisniveau der EU<br />
angleichen. Regionale Preisdifferenzen, <strong>die</strong> es auch heute innerhalb der EU gibt, wird es<br />
vermutlich auch bei einem Agrarfreihandel geben.“<br />
Abbildung 19: Voraussichtliches Verhalten im Falle eines FHAL und bereits vollzogene<br />
Massnahmen im Hinblick <strong>auf</strong> ein FHAL<br />
n.a. n.a. n.a. n.a. n.a.<br />
Quelle: Eigene Erhebung. n.a.: nicht abgefragt<br />
Abbildung 19 zeigt, wie sich <strong>die</strong> Unternehmen in <strong>die</strong>sem Fall voraussichtlich verhalten würden<br />
(blaue Balken). Da <strong>die</strong> Liberalisierung des Agrarmarktes bereits seit längerer Zeit vorangetrieben<br />
wird, stellt sich zudem <strong>die</strong> Frage, welche konkreten Massnahmen <strong>die</strong> Unternehmen<br />
im Hinblick <strong>auf</strong> ein FHAL bereits vollzogen haben (rote Balken).<br />
44 Forschungsbericht<br />
© KMU-HSG