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Zensursula und negative Verantwortungsattribution - Netzpolitik

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4. Gesetzgebungsprozess zum Zugangserschwerungsgesetz<br />

größten deutschen Internetserviceprovidern (ISP) abgestimmten Vorschlag, der<br />

vom BKA verwaltete <strong>und</strong> von den Internetprovidern implementierte Sperrlisten<br />

vorsah. 162 Diese sind nötig, weil nach Sicht des Ministeriums der Zugriff <strong>und</strong> die<br />

Löschung der Inhalte auf Internetseiten mit kinderpornographischen Angeboten<br />

im Ausland sehr schwierig <strong>und</strong> nicht durchsetzbar sind. 163 Um die Verbreitung<br />

in Deutschland zu verhindern, sollte der Zugriff auf diese Inhalte nunmehr<br />

unterb<strong>und</strong>en werden.<br />

4.2. Der Vorschlag: Die Sperrung kinderpornographischer Inhalte<br />

im Internet<br />

Täglich suchen Beamte des BKA – wie schon im Rahmen ihrer bisherigen<br />

Tätigkeit – nach Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt <strong>und</strong><br />

dokumentieren ihre Ergebnisse in einer Liste. Diese Liste wird den ISP<br />

zugesandt, die technische Vorkehrungen dafür treffen, dass ihre K<strong>und</strong>en nicht<br />

auf die in der Liste aufgeführten Seiten zugreifen können. Möglich ist dies nur,<br />

wenn die ISP Inhalte des Datenverkehrs der Teilnehmer überprüfen. Stark<br />

vereinfacht dargestellt, wird für jede Internetadresse, welche ein Internetnutzer<br />

auf seinem Computer aufruft, eine Anfrage an den ISP gestellt, dass dieser ihm<br />

die angeforderte Seite liefern soll. Der ISP holt dann ungeprüft die Daten vom<br />

gewünschten Server 164 <strong>und</strong> gibt sie an den Internetnutzer (K<strong>und</strong>en) weiter. Mit<br />

dem vom B<strong>und</strong>esfamilienministerium formulierten Vorschlag würde der ISP die<br />

angefragte Internetadresse erst mit der Sperrliste überprüfen müssen, bevor er<br />

die Inhalte beim Server abfragt <strong>und</strong> sie an den Internetnutzer weiterleitet.<br />

Befindet sich die angefragte Internetadresse auf den Sperrlisten, soll der<br />

Internetnutzer vom ISP auf eine Seite umgeleitet werden, die mit einem Stopp-<br />

Schild <strong>und</strong> dem Hinweis versehen ist, dass die aufgerufene Website „im<br />

Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie benutzt wird“ (siehe<br />

Abbildung 4) 165 . Dieses Verfahren wird auch als „Access Blocking“ 166<br />

162<br />

163<br />

164<br />

165<br />

BMFSJ, 15.01.2009: B<strong>und</strong>esfamilienministerin von der Leyen will Zugang zu<br />

Kinderpornoseiten im Internet sperren lassen. In: bmfsfj.de.<br />

Christian Rath, 2009: Stoppschild im Netz kommt. In: taz.de.<br />

Das Internet ist – stark vereinfacht – in seiner Summe ein loses Rechner-Netzwerk, in<br />

dem jeder Teilnehmer über einen oder mehrere Knotenpunkte mit anderen Teilnehmern<br />

vernetzt ist.<br />

Zum technischen Verfahren vgl. auch Stellungnahme Federrath http://www-sec.uniregensburg.de/publ/2009/2009-02-12Federrath-B<strong>und</strong>estag-UA-Neue-Medien.pdf<br />

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