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Long Term Management<br />
Incentiveplan<br />
Die ThyssenKrupp ag hat am 03. Dezember 1999 einen Long Term Management Incentiveplan mit<br />
einer Laufzeit von 5 Jahren eingeführt. Dabei handelt es sich um ein Performance-orientiertes Modell,<br />
bei dem die Festlegung der Höhe einer etwaigen Vergütung erst am Ende des Performance-Zeitraums<br />
erfolgt.<br />
Nach Umsetzung der 1. Tranche mit 224 ausgewählten Teilnehmern wurde der Teilnehmerkreis<br />
für die übrigen vier Tranchen um weitere ca. 400 Führungskräfte erweitert. Zu diesem erweiterten Kreis<br />
zählen – neben Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern der Konzernunternehmen – verstärkt auch<br />
leitende Angestellte im Inland und vergleichbare Führungskräfte im Ausland. Den Begünstigten des<br />
Plans werden auf Basis jährlicher Zusagen Wertzuwachsrechte (sog. Phantom Stocks) gewährt, die bei<br />
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen am Ende des jeweiligen Performance-Zeitraums in Geld vergütet<br />
werden. Mit der im 2. Jahr des Vergütungsplans beschlossenen Ausweitung des Teilnehmerkreises<br />
wurde das Gesamtvolumen an Wertzuwachsrechten von 9,5 Mio Wertzuwachsrechten auf 14 Mio Wertzuwachsrechte<br />
aufgestockt. Ausgegeben sind zum 30. September 2002 in der 2. Tranche 2,9 Mio Wertzuwachsrechte<br />
an 585 Führungskräfte, in der 3. Tranche 3,0 Mio Wertzuwachsrechte an 615 Führungskräfte<br />
sowie in der 4. Tranche 3,0 Mio Wertzuwachsrechte an 618 Führungskräfte. Die im Rahmen der<br />
1. Tranche gewährten 1,8 Mio Wertzuwachsrechte sind in 2001/2002 ohne Zahlung einer Vergütung<br />
verfallen, da zum Ende des Performance-Zeitraums keine der beiden nachfolgend beschriebenen<br />
Performance-Hürden erreicht werden konnte.<br />
Voraussetzung für eine Vergütung der Wertzuwachsrechte ist das Erreichen zumindest einer von<br />
zwei Performance-Hürden am Ende des jeweiligen Performance-Zeitraums – das war für die 1. Tranche<br />
der 03. Dezember 1999 bis zur ordentlichen Hauptversammlung in 2002 und ist für die 2. Tranche der<br />
25. Mai 2000 bis zur ordentlichen Hauptversammlung in 2003, für die 3. Tranche der 05. März 2001<br />
bis zur ordentlichen Hauptversammlung in 2004 sowie für die 4. Tranche der 04. März 2002 bis zur<br />
ordentlichen Hauptversammlung in 2005. Am Ende des jeweiligen Performance-Zeitraums muss:<br />
entweder der Börsenkurs der ThyssenKrupp Aktie sich besser entwickelt haben als der Wertverlauf<br />
des Börsenindex dj stoxx oder<br />
der Börsenkurs der ThyssenKrupp Aktie um mindestens 15 % gestiegen sein.<br />
Bei einem Aktienoptionsprogramm würde der Begünstigte das Recht erhalten, Aktien zu einem<br />
bestimmten Ausübungspreis zu erwerben. Die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem aktuellen<br />
Aktienkurs würde für ihn den Vorteil darstellen. Mit dem Incentiveplan werden statt der Aktienoptionen<br />
Wertzuwachsrechte gewährt, die zu einer Vergütung in Geld führen. Die Höhe der Vergütung<br />
entspricht dem Ausübungsgewinn, den der Begünstigte im Falle eines Aktienoptionsprogramms erzielen<br />
könnte.<br />
Daher errechnet sich die Höhe der Vergütung grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem aktuellen<br />
Börsenkurs und dem Basispreis, wobei die Vergütung je Wertzuwachsrecht auf 25 € begrenzt ist.