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An unsere Aktionäre Corporate Governance bei ThyssenKrupp<br />

Zielgruppen die gleichen Informationen zum selben Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Über<br />

das Internet können sich auch die Privatanleger zeitnah über aktuelle Entwicklungen im Konzern<br />

informieren. Ad-hoc-Mitteilungen der ThyssenKrupp ag werden den Aktionären auf der Website<br />

der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden wesentliche Vorgänge innerhalb<br />

des Unternehmens über Pressemitteilungen, die ebenfalls auf der Website der Gesellschaft<br />

publiziert werden, bekannt gemacht. Auch die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen<br />

für den Vorstand und den Aufsichtsrat sind ins Internet eingestellt. Die Gesellschaft<br />

veröffentlicht hier unverzüglich Mitteilungen von Aktionären, die durch Erwerb, Veräußerung<br />

oder auf sonstige Weise 5, 10, 25, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht,<br />

über- oder unterschritten haben.<br />

Detaillierte Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen<br />

Corporate Governance Kodex bei ThyssenKrupp finden Sie unter www.thyssenkrupp.com/ger/<br />

investor/corporate-governance.html auf unserer Website.<br />

Die Gesellschaft bietet allen Aktionären und Interessierten an, einen elektronischen Newsletter<br />

zu abonnieren, der kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen im Konzern, wichtige Ereignisse,<br />

Neuerscheinungen, Ad-hoc- sowie Pressemeldungen informiert.<br />

Mit Inkrafttreten des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes am 01. Juli 2002 müssen gemäß<br />

§ 15a Wertpapierhandelsgesetz die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der<br />

ThyssenKrupp ag den Erwerb oder die Veräußerung von ThyssenKrupp Aktien offen legen.<br />

Bis zum 30. September 2002 sind der ThyssenKrupp ag keine Meldungen zugegangen. Mitteilungspflichtiger<br />

Besitz nach Ziffer 6.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex lag zum<br />

30. September 2002 ebenfalls nicht vor.<br />

Die Mandate der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder sind auf den Seiten 230 - 233<br />

des Finanzberichts angegeben.<br />

Rechnungslegung und Abschlussprüfung<br />

Der Anhang zum Konzernabschluss enthält auf den Seiten 190 - 192 konkrete Angaben über<br />

den Long Term Management Incentiveplan, ein wertpapierorientiertes Anreizsystem der Gesellschaft,<br />

dessen wesentliche Elemente auch auf der Website beschrieben sind. Die Beziehungen<br />

zu nahe stehenden Personen sind ebenfalls im Anhang des Konzernabschlusses auf den<br />

Seiten 213 - 214 dargestellt.<br />

Mit dem Abschlussprüfer, der kpmg Deutsche Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin und Frankfurt am Main, wurde vereinbart, dass der<br />

Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. der Prüfungsausschuss über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe,<br />

die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird und dass der<br />

Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und<br />

Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung<br />

ergeben. Des Weiteren wurde vereinbart, dass der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat informiert<br />

bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt,<br />

die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen<br />

Entsprechenserklärung ergeben.<br />

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