future value
future value
future value
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
36<br />
Fixum, Tantieme und Wertzuwachsrechte<br />
– aus diesen<br />
drei Komponenten besteht die<br />
Vergütung der Vorstandsmitglieder.<br />
Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten<br />
Die Vorstandsmitglieder legen Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen.<br />
Sie unterliegen während ihrer Tätigkeit für die ThyssenKrupp ag einem umfassenden Wettbewerbsverbot.<br />
Die Ausübung von Nebentätigkeiten, insbesondere die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten<br />
außerhalb des Konzerns, bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />
Geschäfte eines Vorstandsmitglieds mit der Gesellschaft sind durch den Aufsichtsrat für die<br />
Gesellschaft abzuschließen. Ferner bedürfen wesentliche Geschäfte, die eine dem Vorstandsmitglied<br />
nahe stehende Person, insbesondere ein naher Angehöriger, mit der Gesellschaft oder<br />
mit einem Konzernunternehmen abschließt, der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Das<br />
Gleiche gilt für wesentliche Geschäfte, die ein Unternehmen, auf das ein Mitglied des Vorstands<br />
oder eine ihm nahe stehende Person maßgeblichen Einfluss ausüben kann, mit der Gesellschaft<br />
oder mit einem Konzernunternehmen abschließt. Alle Geschäfte müssen branchenüblichen<br />
Standards entsprechen.<br />
Aufsichtsratsmitglieder müssen Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund<br />
einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen<br />
Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen legen.<br />
Der Aufsichtsrat wird in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte<br />
und deren Behandlung informieren. Solche Interessenkonflikte oder Geschäfte mit<br />
der Gesellschaft gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr weder bei den Vorstands- noch bei<br />
den Aufsichtsratsmitgliedern.<br />
Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit<br />
der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Entsprechende Verträge bestanden<br />
im Berichtszeitraum nicht.<br />
Erfolgsorientierte Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder enthält einen fixen und einen variablen Bestandteil.<br />
Zusätzlich zur Tantieme beziehen die Vorstandsmitglieder als variable Vergütungskomponente<br />
mit langfristiger Anreizwirkung Wertzuwachsrechte nach dem Long Term Management Incentiveplan<br />
(ltmi) der Gesellschaft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden neben den<br />
Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds insbesondere die wirtschaftliche Lage, der<br />
Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfeldes.<br />
Für das Geschäftsjahr 2001/2002 betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands<br />
8.134,0 Tsd €. Von diesem Gesamtbetrag entfielen 4.457,5 Tsd € auf das Fixum und<br />
3.045,0 Tsd € auf die Tantieme. Darüber hinaus wurden dem Vorstand 732.500 Wertzuwachsrechte<br />
(2.-4. Tranche) gewährt. Auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands entfielen im Berichtsjahr<br />
Beträge bzw. Stückzahlen, die in der Tabelle auf Seite 37 aufgelistet sind. Zusätzlich zu diesen<br />
Bezügen erhalten die Vorstandsmitglieder Sachbezüge in Höhe von insgesamt 631,5 Tsd €.<br />
Diese bestehen im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert<br />
von Immobilien, deren Nebenkosten sowie der Dienstwagennutzung. Diese Sachbezüge sind<br />
vom Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher<br />
Weise zu; die Höhe variiert im Hinblick auf die unterschiedliche persönliche Situation.