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36<br />

Fixum, Tantieme und Wertzuwachsrechte<br />

– aus diesen<br />

drei Komponenten besteht die<br />

Vergütung der Vorstandsmitglieder.<br />

Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten<br />

Die Vorstandsmitglieder legen Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen.<br />

Sie unterliegen während ihrer Tätigkeit für die ThyssenKrupp ag einem umfassenden Wettbewerbsverbot.<br />

Die Ausübung von Nebentätigkeiten, insbesondere die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten<br />

außerhalb des Konzerns, bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />

Geschäfte eines Vorstandsmitglieds mit der Gesellschaft sind durch den Aufsichtsrat für die<br />

Gesellschaft abzuschließen. Ferner bedürfen wesentliche Geschäfte, die eine dem Vorstandsmitglied<br />

nahe stehende Person, insbesondere ein naher Angehöriger, mit der Gesellschaft oder<br />

mit einem Konzernunternehmen abschließt, der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Das<br />

Gleiche gilt für wesentliche Geschäfte, die ein Unternehmen, auf das ein Mitglied des Vorstands<br />

oder eine ihm nahe stehende Person maßgeblichen Einfluss ausüben kann, mit der Gesellschaft<br />

oder mit einem Konzernunternehmen abschließt. Alle Geschäfte müssen branchenüblichen<br />

Standards entsprechen.<br />

Aufsichtsratsmitglieder müssen Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund<br />

einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen<br />

Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen legen.<br />

Der Aufsichtsrat wird in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte<br />

und deren Behandlung informieren. Solche Interessenkonflikte oder Geschäfte mit<br />

der Gesellschaft gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr weder bei den Vorstands- noch bei<br />

den Aufsichtsratsmitgliedern.<br />

Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit<br />

der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Entsprechende Verträge bestanden<br />

im Berichtszeitraum nicht.<br />

Erfolgsorientierte Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder enthält einen fixen und einen variablen Bestandteil.<br />

Zusätzlich zur Tantieme beziehen die Vorstandsmitglieder als variable Vergütungskomponente<br />

mit langfristiger Anreizwirkung Wertzuwachsrechte nach dem Long Term Management Incentiveplan<br />

(ltmi) der Gesellschaft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden neben den<br />

Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds insbesondere die wirtschaftliche Lage, der<br />

Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfeldes.<br />

Für das Geschäftsjahr 2001/2002 betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands<br />

8.134,0 Tsd €. Von diesem Gesamtbetrag entfielen 4.457,5 Tsd € auf das Fixum und<br />

3.045,0 Tsd € auf die Tantieme. Darüber hinaus wurden dem Vorstand 732.500 Wertzuwachsrechte<br />

(2.-4. Tranche) gewährt. Auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands entfielen im Berichtsjahr<br />

Beträge bzw. Stückzahlen, die in der Tabelle auf Seite 37 aufgelistet sind. Zusätzlich zu diesen<br />

Bezügen erhalten die Vorstandsmitglieder Sachbezüge in Höhe von insgesamt 631,5 Tsd €.<br />

Diese bestehen im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert<br />

von Immobilien, deren Nebenkosten sowie der Dienstwagennutzung. Diese Sachbezüge sind<br />

vom Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher<br />

Weise zu; die Höhe variiert im Hinblick auf die unterschiedliche persönliche Situation.

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