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Besondere Erläuterungen und Angabepflichten nach § 292a hgb<br />
1. Abweichende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden<br />
Der Konzernabschluss der ThyssenKrupp ag ist unter Anwendung von § 292a hgb mit befreiender Wirkung<br />
für einen hgb-Abschluss in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen us-amerikanischen<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen, den Generally Accepted Accounting Principles (us-gaap) erstellt.<br />
Er steht im Einklang mit der 4. und 7. eg-Richtlinie auf der Grundlage der Auslegung der Richtlinien<br />
gemäß drs (Deutscher Rechnungslegungsstandard) Nr. 1 sowie der Ergänzung Nr. 1a des Deutschen<br />
Standardisierungsrats.<br />
Der vollständige Konzernabschluss nach §292a hgb einschließlich des Anteilsbesitzes ist beim<br />
Handelsregister Duisburg unter der Nummer hr b 9092 und beim Handelsregister Essen unter der<br />
Nummer hr b 15364 hinterlegt.<br />
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden gemäß us-gaap<br />
unterscheiden sich im Wesentlichen in folgenden Punkten von den deutschen hgb-Vorschriften:<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände (einschließlich Firmenwerte)<br />
Nach hgb und us-gaap sind immaterielle Vermögensgegenstände, die entgeltlich erworben sind, zu<br />
aktivieren. Für nicht entgeltlich erworbene oder selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände<br />
besteht hingegen nach hgb ein Ansatzverbot.<br />
Nach us-gaap gibt es für die direkt zurechenbaren externen Kosten bei der Erstellung immaterieller<br />
Vermögensgegenstände ein Aktivierungswahlrecht; so können die Nebenkosten zur Erlangung von<br />
Patenten und rechtlich geschützem Know-how aktiviert werden. Daneben sind die direkten Aufwendungen<br />
zu aktivieren, die im Rahmen der Eigenentwicklung selbst genutzter Computer-Software entstehen.<br />
Nach us-gaap ist ein Firmenwert aus Unternehmenserwerb nicht mehr planmäßig abzuschreiben,<br />
sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen und gegebenenfalls<br />
außerplanmäßig abzuschreiben.<br />
Nach hgb ist dagegen eine Aktivierung mit nachfolgend planmäßiger Abschreibung oder eine<br />
erfolgsneutrale Verrechnung mit den Rücklagen möglich.<br />
Bauzeitzinsen<br />
Nach hgb ist die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten von Sachanlagen<br />
unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Nach us-gaap sind<br />
gemäß sfas 34 Fremdkapitalzinsen sowohl im Zusammenhang mit der Anschaffung als auch mit der<br />
Herstellung aktivierungspflichtig, sofern es sich um sog. „qualifying assets“ handelt, d.h. Vermögensgegenstände,<br />
deren Anschaffungs- oder Herstellungsprozess sich über einen längeren Zeitraum<br />
erstreckt.