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werden als „operating lease“ behandelt; die Zahlungen sind als „minimum lease payments“ aus<br />

„operating lease“ in der vorstehenden Übersicht ab dem Geschäftsjahr 2003/2004 berücksichtigt.<br />

Im Gesamtbetrag der künftigen Mindestmietzahlungen sind die künftigen Mindestmieteinnahmen<br />

aus unkündbaren Untermietverträgen in Höhe von 16 (2000/2001: 23; 1999/2000: 26) Mio € nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Das Bestellobligo für Investitionsvorhaben beläuft sich zum 30. September 2002 auf 257<br />

(i. Vj. 609) Mio € und betrifft im Wesentlichen das Segment Steel.<br />

Gegenüber Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bestehen Einzahlungsverpflichtungen<br />

und Nachschusspflichten von zusammen 3 (i. Vj. 4) Mio €. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle<br />

Verpflichtungen in Höhe von 475 (i. Vj. 82) Mio €. Diese betreffen im Wesentlichen die Abnahmeverpflichtung<br />

aus einem langfristigen Erzliefervertrag im Segment Steel sowie die Verpflichtung zur<br />

Einzahlung von Eigenkapital für ein Edelstahlkaltwalzwerk in Shanghai.<br />

Im Segment Steel wurde ein Vertrag über die Belieferung mit elektrischer Energie für Produktionszwecke<br />

abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde zwischen der ThyssenKrupp Stahl ag und<br />

dem Energieversorger ein Erbbaurechtvertrag über Grundstücke abgeschlossen. Der Energieversorger<br />

hat sich verpflichtet, auf diesen Grundstücken Energieversorgungsanlagen zu errichten. Die<br />

ThyssenKrupp Stahl ag wird die Energieerzeugungsanlagen mit Medien versorgen und Infrastruktureinrichtungen<br />

zur Verfügung stellen. Die ThyssenKrupp Stahl ag ist verpflichtet, 25 Jahre lang Energielieferungen<br />

unter Garantie bestimmter Mindestzahlungen abzunehmen.<br />

Ehemalige Aktionäre von Thyssen und von Krupp haben die gerichtliche Überprüfung der Umtauschverhältnisse<br />

aus der Verschmelzung der Thyssen ag und der Fried. Krupp ag Hoesch-Krupp zur<br />

ThyssenKrupp ag nach § 305 UmwG beantragt. Die Verfahren sind vor dem Landgericht Düsseldorf<br />

anhängig. Stellt das Gericht im Spruchverfahren eine Unangemessenheit des Umtauschverhältnisses<br />

fest, erfolgt ein Ausgleich durch eine verzinsliche bare Zuzahlung. Die Zuzahlung ist an alle betroffenen<br />

Aktionäre zu leisten, auch wenn sie nicht Antragsteller des Spruchverfahrens sind. Die Gesellschaft<br />

erwartet jedoch, dass die Spruchverfahren nicht zu baren Zuzahlungen führen werden, da die Umtauschverhältnisse<br />

sorgfältig ermittelt, zwischen voneinander unabhängigen Vertragspartnern vereinbart und<br />

von dem gerichtlich bestellten Verschmelzungsprüfer geprüft und bestätigt worden sind.<br />

Aus der Eingliederung der Thyssen Industrie ag in die ThyssenKrupp ag ist ein Spruchverfahren<br />

zur gerichtlichen Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung an die außenstehenden Aktionäre<br />

der Thyssen Industrie ag anhängig. Sollte das Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung zu dem<br />

Ergebnis kommen, dass die angebotene Abfindung unangemessen war, wird die durch weitere Barzahlung<br />

erhöhte Abfindung allen außenstehenden Aktionären gewährt.<br />

Weiter geht die ThyssenKrupp ag davon aus, dass die seit 1993 anhängigen Spruchstellenverfahren<br />

anlässlich der Verschmelzung der Hoesch ag auf die Fried. Krupp ag Hoesch-Krupp sowie<br />

der Eingliederung der Krupp Stahl ag in die Fried. Krupp ag Hoesch-Krupp zu keinen nennenswerten<br />

Belastungen führen werden.<br />

Im Berichtsjahr sind bei den vorbezeichneten Verfahren keine nennenswerten Fortschritte zu<br />

verzeichnen.<br />

Finanzbericht Konzernabschluss<br />

207<br />

24<br />

Schwebende Rechtstreitigkeiten<br />

und Schadensersatzansprüche

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