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Der Aufsichtsrat hat sich ferner zur Umsetzung des Deutschen Corporate Governance<br />

Kodex verpflichtet, einmal jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit zu überprüfen. In der<br />

Sitzung am 19. Dezember 2002 hat der Aufsichtsrat das weitere Vorgehen bezüglich<br />

der Effizienzprüfung erörtert. Gegenstand der Prüfung werden insbesondere die Verfahrensabläufe<br />

im Aufsichtsrat sein. Hierzu gehören die rechtzeitige und inhaltlich<br />

umfassende Informationsversorgung des Aufsichtsrats sowie der Informationsfluss<br />

zwischen den Ausschüssen und dem Plenum.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 01. Oktober 2002 die erste Entsprechenserklärung<br />

nach § 161 AktG abgegeben, nach der ThyssenKrupp bis auf zwei Ausnahmen den<br />

Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex<br />

entspricht. Eine dieser Ausnahmen war, dass ein dem Vorstand einer börsennotierten<br />

Gesellschaft angehörendes Aufsichtsratsmitglied mehr als fünf Aufsichtsratsmandate<br />

in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnimmt. Nachdem diese Einschränkung<br />

nicht mehr zutraf, haben Vorstand und Aufsichtsrat am 09. Dezember 2002<br />

ihre Entsprechenserklärung nach § 161 AktG angepasst und den Aktionären auf der<br />

Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht: „Die ThyssenKrupp ag entspricht<br />

den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance<br />

Kodex mit der nachfolgend aufgeführten Ausnahme:<br />

Bisher werden Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen nicht<br />

gesondert vergütet. Vorstand und Aufsichtsrat werden der kommenden Hauptversammlung<br />

am 21. Februar 2003 vorschlagen, § 14 Abs. 1 der Satzung der ThyssenKrupp ag<br />

um eine Regelung zur Vergütung des Vorsitzes und der Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen<br />

zu ergänzen (Kodex Ziffer 5.4.5 Abs. 1 Satz 3).“<br />

Jahres- und Konzernabschlussprüfung<br />

Der vom Vorstand nach den Regeln des hgb aufgestellte Jahresabschluss für das<br />

Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2001 bis 30. September 2002 und der Lagebericht<br />

der ThyssenKrupp ag wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom<br />

01. März 2002 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat von<br />

der kpmg Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Berlin und Frankfurt am Main, geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte<br />

einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.<br />

An unsere Aktionäre Bericht des Aufsichtsrats 31<br />

Der Jahresabschluss<br />

2001/2002 erhielt vom<br />

Abschlussprüfer kpmg einen<br />

uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk.

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