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Der Aufsichtsrat hat sich ferner zur Umsetzung des Deutschen Corporate Governance<br />
Kodex verpflichtet, einmal jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit zu überprüfen. In der<br />
Sitzung am 19. Dezember 2002 hat der Aufsichtsrat das weitere Vorgehen bezüglich<br />
der Effizienzprüfung erörtert. Gegenstand der Prüfung werden insbesondere die Verfahrensabläufe<br />
im Aufsichtsrat sein. Hierzu gehören die rechtzeitige und inhaltlich<br />
umfassende Informationsversorgung des Aufsichtsrats sowie der Informationsfluss<br />
zwischen den Ausschüssen und dem Plenum.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 01. Oktober 2002 die erste Entsprechenserklärung<br />
nach § 161 AktG abgegeben, nach der ThyssenKrupp bis auf zwei Ausnahmen den<br />
Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex<br />
entspricht. Eine dieser Ausnahmen war, dass ein dem Vorstand einer börsennotierten<br />
Gesellschaft angehörendes Aufsichtsratsmitglied mehr als fünf Aufsichtsratsmandate<br />
in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnimmt. Nachdem diese Einschränkung<br />
nicht mehr zutraf, haben Vorstand und Aufsichtsrat am 09. Dezember 2002<br />
ihre Entsprechenserklärung nach § 161 AktG angepasst und den Aktionären auf der<br />
Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht: „Die ThyssenKrupp ag entspricht<br />
den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance<br />
Kodex mit der nachfolgend aufgeführten Ausnahme:<br />
Bisher werden Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen nicht<br />
gesondert vergütet. Vorstand und Aufsichtsrat werden der kommenden Hauptversammlung<br />
am 21. Februar 2003 vorschlagen, § 14 Abs. 1 der Satzung der ThyssenKrupp ag<br />
um eine Regelung zur Vergütung des Vorsitzes und der Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen<br />
zu ergänzen (Kodex Ziffer 5.4.5 Abs. 1 Satz 3).“<br />
Jahres- und Konzernabschlussprüfung<br />
Der vom Vorstand nach den Regeln des hgb aufgestellte Jahresabschluss für das<br />
Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2001 bis 30. September 2002 und der Lagebericht<br />
der ThyssenKrupp ag wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom<br />
01. März 2002 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat von<br />
der kpmg Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Berlin und Frankfurt am Main, geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte<br />
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.<br />
An unsere Aktionäre Bericht des Aufsichtsrats 31<br />
Der Jahresabschluss<br />
2001/2002 erhielt vom<br />
Abschlussprüfer kpmg einen<br />
uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerk.