Global denken, lokal handeln - CEP Research
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Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat zur Corporate Governance<br />
Den Unternehmenswert zu stärken und das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit<br />
in die Leitung und Überwachung der Deutsche Post AG zu fördern sind die Ziele der Corporate Governance<br />
der Deutsche Post AG. Ein wesentliches Element verantwortungsvoller Unternehmensführung ist dabei eine<br />
ausbalancierte Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Corporate Governance werden durch das deutsche Aktienrecht geregelt.<br />
Ergänzend wurden mit der Verabschiedung des Deutschen Corporate Governance Kodex der Regierungskommission<br />
im Februar 2002 für deutsche Unternehmen unternehmenseinheitliche Grundsätze formuliert, wodurch<br />
die bestehenden Regeln zur Corporate Governance transparent werden – auch für ausländische Investoren. Der<br />
Deutsche Corporate Governance Kodex wird in regelmäßigen Abständen von der Regierungskommission überarbeitet<br />
und unter anderem an internationale Entwicklungen angepasst. Zuletzt wurde der Deutsche Corporate<br />
Governance Kodex im Mai 2003 novelliert. Die nach § 161 des Aktiengesetzes von der Deutsche Post AG einmal<br />
jährlich abzugebende Entsprechenserklärung bezieht sich auf die jeweils gültige Fassung.<br />
Führungs- und Kontrollstruktur<br />
Entsprechend deutschem Aktienrecht hat die Deutsche Post AG eine duale Führungs- und Kontrollstruktur mit<br />
den Organen Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand der Deutsche Post AG besteht aus acht Mitgliedern, die das<br />
Unternehmen gemeinschaftlich leiten. Die Namen der Vorstände, ihre Lebensläufe sowie die Geschäftsverteilung<br />
innerhalb des Vorstands werden auf den Seiten 4 und 5 des Geschäfts berichts aufgeführt.<br />
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Er besteht aus 20 Mitgliedern, die nach dem<br />
Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen von den Anteilseignern und den Arbeitnehmern gestellt werden. Die<br />
von den Anteilseignern zu berufenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt<br />
beziehungsweise bis zur nächsten Wahl ersatzweise gerichtlich bestellt, die Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgt<br />
entsprechend den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes. Sieben der von den Arbeitnehmern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder<br />
sind Mitarbeiter des Konzerns, drei Mitglieder als Gewerkschaftsvertreter extern. Die Mitglieder<br />
des Aufsichtsrats werden auf Seite 9 des Geschäftsberichts mit Namen und Berufsbezeichnung vorgestellt. Die<br />
Mandate von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats in Aufsichtsorganen anderer Gesellschaften werden<br />
auf den Seiten 6 sowie 10 und 11 des Geschäftsberichts aufgeführt.<br />
Die Zusammenarbeit der Organe wird durch die von der Hauptversammlung beschlossene Satzung der<br />
Gesellschaft, die Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand sowie durch Beschlüsse der Organe im<br />
Rahmen der Vorgaben einschlägiger gesetzlicher Regelungen ausgestaltet. Dabei ist festgelegt, worüber und in<br />
welchem Umfang der Vorstand an den Aufsichtsrat berichtet und welche Geschäfte des Vorstands der Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats bedürfen. Über die Inhalte der Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2004 berichtet<br />
der Aufsichtsrat auf den Seiten 7 und 8 des Geschäftsberichts.<br />
Ausschüsse<br />
Der Aufsichtsrat hat Ausschüsse gebildet. Der Präsidialausschuss befasst sich mit Vorstandsangelegen heiten, wie<br />
zum Beispiel der Vorbereitung der Bestellung der Vorstandsmitglieder, der Ausgestaltung der Vorstandsverträge<br />
und der Genehmigung von Nebentätigkeiten der Vorstände. Im Personalausschuss werden die Grundsätze des<br />
Personalwesens des Unternehmens sowie die Grundsätze und Strukturen der Personalentwicklung und der Personalplanung<br />
erörtert. Der Finanz- und Prüfungsausschuss beschäftigt sich einerseits mit den vom Aufsichtsrat<br />
zu genehmigenden Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen. Andererseits unterstützt er den Aufsichtsrat im<br />
Bereich der Rechnungslegung und Jahres abschlussprüfung und beauftragt den von der Hauptversammlung<br />
gewählten Wirtschaftsprüfer. Die Aufgaben des Vermittlungsausschusses sind durch § 27 Abs. 3 MitbestG gesetzlich<br />
geregelt.<br />
Die Zusammensetzung der Ausschüsse wird auf Seite 11 des Geschäftsberichts dargestellt.<br />
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