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Global denken, lokal handeln - CEP Research

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Konzernanhang<br />

IFRS 3: „Unternehmenszusammenschlüsse“ in Verbindung<br />

mit IAS 36 (überarbeitet 2004): „Wertminderung<br />

von Vermögenswerten“ und IAS 38 (überarbeitet 2004):<br />

„Immaterielle Vermögenswerte“<br />

Im März 2004 hat das IASB den Rechnungslegungsstandard IFRS 3<br />

veröffentlicht. IFRS 3 ist Bestandteil einer grundlegenden Änderung<br />

der Rechnungslegungsvorschriften für Akquisitionen, für die<br />

Ersterfassung von Firmenwerten aus Unternehmenserwerben und<br />

die Abschreibung von Firmenwerten in Folgejahren. IFRS 3 ersetzt<br />

IAS 22 und modifiziert weiterhin die Rechnungslegungsstandards<br />

IAS 36 und IAS 38.<br />

IFRS 3 folgt dem so genannten „Impairment-only-Approach“<br />

und legt fest, dass ein Firmenwert im Rahmen der Folgebewertung<br />

grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls<br />

kumulierter Korrekturen aus außerplanmäßigen Wertminderungen<br />

zu bewerten ist. Nach IFRS 3 darf ein erworbener Firmenwert<br />

damit nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss,<br />

unabhängig vom Vorliegen von Indikatoren für eine mögliche<br />

Wertminderung, jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung nach IAS<br />

36 unterzogen werden. Daneben bleibt die Verpflichtung zu einer<br />

Werthaltigkeitsprüfung bei Vorliegen von Anzeichen für eine Wertminderung<br />

bestehen. IFRS 3 ist auf sämtliche ab dem 1. April 2004<br />

vorgenommenen Akquisitionen anzuwenden. Darüber hinaus ist<br />

Deutsche Post World Net verpflichtet, IFRS 3 ab dem 1. Januar<br />

2005 auch für die Folgebilanzierung zurückliegender Unternehmenserwerbe<br />

anzuwenden. Bisher vom Konzern planmäßig abgeschriebene<br />

Firmenwerte werden auf der Grundlage ihres für die<br />

Folgebilanzierung zum 31. Dezember 2004 festgeschriebenen<br />

Buchwerts dann ausschließlich bei Bestätigung einer Wertminderung<br />

auf Basis einer Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 außerplanmäßig<br />

abzuschreiben sein.<br />

Aufgrund des künftigen Wegfalls planmäßiger Abschreibungen<br />

auf Firmenwerte geht Deutsche Post World Net davon<br />

aus, dass, sofern keine außerplanmäßigen Abschreibungen von<br />

Firmenwerten vorgenommen werden müssen, das Ergebnis der<br />

betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des Konzerns positiv beeinflusst<br />

wird. Andererseits könnte das EBIT des Konzerns nach Anwendung<br />

von IFRS 3 größeren jährlichen Schwankungen aufgrund<br />

außerplanmäßiger Abschreibungen auf Firmenwerte ausgesetzt<br />

sein, was einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage des<br />

Konzerns haben könnte.<br />

Firmenwerte, die aus der Kapitalkonsolidierung von ausländischen<br />

Gesellschaften entstehen, werden mit den Kursen des<br />

Erwerbszeitpunktes umgerechnet und bis zum 31. Dezember 2004<br />

unter Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen fortgeführt.<br />

Folgende Kurse waren im Wesentlichen für die Währungsumrechnung<br />

im Konzern maßgebend:<br />

Währungsumrechnung<br />

Währung Stichtagskurse Durchschnittskurse<br />

2003<br />

1 € =<br />

2004<br />

1 € =<br />

2003<br />

1 € =<br />

2004<br />

1 € =<br />

USA USD 1,24990 1,3612 1,13080 1,2433<br />

Schweiz CHF 1,55940 1,5443 1,52090 1,5438<br />

Großbritannien GBP 0,70390 0,709 0,69190 0,6785<br />

Schweden SEK 9,06880 9,0041 9,12450 9,1253<br />

Bei konsolidierten Unternehmen, die ihre Geschäfte in hoch inflationären<br />

Volkswirtschaften betreiben, werden die bilanziellen<br />

Wertansätze der nichtmonetären Vermögenswerte grundsätzlich<br />

gemäß IAS 29 indexiert und spiegeln damit die aktuelle Kaufkraft<br />

am Bilanzstichtag wider.<br />

In den in <strong>lokal</strong>er Währung aufgestellten Einzelabschlüssen<br />

der konsolidierten Gesellschaften werden Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

gemäß IAS 21 zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet.<br />

Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in<br />

den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erfasst.<br />

Im Geschäftsjahr 2004 ergaben sich Erträge in Höhe von 88 Mio €<br />

(im Vorjahr 125 Mio €) und Aufwendungen aus Währungsumrechnungsdifferenzen<br />

in Höhe von 85 Mio € (im Vorjahr 71 Mio €).<br />

7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Ertrags- und Aufwandsrealisierung<br />

Die Erfassung von Umsatzerlösen und Erträgen aus Bankgeschäften<br />

sowie sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann,<br />

wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig<br />

ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich<br />

zufließen wird.<br />

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme<br />

der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.<br />

6 Währungsumrechnung<br />

Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der<br />

einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 (The Effects of<br />

Changes in Foreign Exchange Rates) nach dem Konzept der funktionalen<br />

Währungen in Euro umgerechnet. Bei allen ausländischen<br />

Gesellschaften von Deutsche Post World Net ist die funktionale<br />

Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihre<br />

Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer<br />

Hinsicht selbstständig betreiben. Entsprechend werden die Vermögenswerte<br />

und Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen<br />

und Erträge grundsätzlich mit den Jahresdurchschnittskursen<br />

umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen<br />

werden erfolgs neutral im Eigenkapital erfasst.<br />

Im Geschäftsjahr 2004 wurden 28 Mio € (im Vorjahr – 102 Mio €)<br />

im Eigenkapital ausgewiesen (vgl. hierzu die Eigenkapitalentwicklungsrechnung).<br />

Immaterielle Vermögenswerte<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit<br />

ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte imma terielle<br />

Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert,<br />

wenn die Asset-Kriterien erfüllt sind. Dies ist insbesondere dann<br />

der Fall, wenn die Vermögenswerte einen künftigen Nutzenzufluss<br />

erwarten lassen. Bei Deutsche Post World Net betrifft dies eigenentwickelte<br />

Software. Die Herstellungskosten der eigenent wickelten<br />

Software enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile<br />

der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Gegebenenfalls anfallende<br />

Fremdkapitalkosten sind kein Bestandteil der Herstellungskosten.<br />

Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung<br />

von immateriellen Vermögenswerten anfallenden Umsatzsteuern<br />

gehen insoweit in die Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

ein, wie sie nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können.<br />

87<br />

Konzernabschluss<br />

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