Global denken, lokal handeln - CEP Research
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Konzernanhang<br />
IFRS 3: „Unternehmenszusammenschlüsse“ in Verbindung<br />
mit IAS 36 (überarbeitet 2004): „Wertminderung<br />
von Vermögenswerten“ und IAS 38 (überarbeitet 2004):<br />
„Immaterielle Vermögenswerte“<br />
Im März 2004 hat das IASB den Rechnungslegungsstandard IFRS 3<br />
veröffentlicht. IFRS 3 ist Bestandteil einer grundlegenden Änderung<br />
der Rechnungslegungsvorschriften für Akquisitionen, für die<br />
Ersterfassung von Firmenwerten aus Unternehmenserwerben und<br />
die Abschreibung von Firmenwerten in Folgejahren. IFRS 3 ersetzt<br />
IAS 22 und modifiziert weiterhin die Rechnungslegungsstandards<br />
IAS 36 und IAS 38.<br />
IFRS 3 folgt dem so genannten „Impairment-only-Approach“<br />
und legt fest, dass ein Firmenwert im Rahmen der Folgebewertung<br />
grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls<br />
kumulierter Korrekturen aus außerplanmäßigen Wertminderungen<br />
zu bewerten ist. Nach IFRS 3 darf ein erworbener Firmenwert<br />
damit nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss,<br />
unabhängig vom Vorliegen von Indikatoren für eine mögliche<br />
Wertminderung, jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung nach IAS<br />
36 unterzogen werden. Daneben bleibt die Verpflichtung zu einer<br />
Werthaltigkeitsprüfung bei Vorliegen von Anzeichen für eine Wertminderung<br />
bestehen. IFRS 3 ist auf sämtliche ab dem 1. April 2004<br />
vorgenommenen Akquisitionen anzuwenden. Darüber hinaus ist<br />
Deutsche Post World Net verpflichtet, IFRS 3 ab dem 1. Januar<br />
2005 auch für die Folgebilanzierung zurückliegender Unternehmenserwerbe<br />
anzuwenden. Bisher vom Konzern planmäßig abgeschriebene<br />
Firmenwerte werden auf der Grundlage ihres für die<br />
Folgebilanzierung zum 31. Dezember 2004 festgeschriebenen<br />
Buchwerts dann ausschließlich bei Bestätigung einer Wertminderung<br />
auf Basis einer Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 außerplanmäßig<br />
abzuschreiben sein.<br />
Aufgrund des künftigen Wegfalls planmäßiger Abschreibungen<br />
auf Firmenwerte geht Deutsche Post World Net davon<br />
aus, dass, sofern keine außerplanmäßigen Abschreibungen von<br />
Firmenwerten vorgenommen werden müssen, das Ergebnis der<br />
betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des Konzerns positiv beeinflusst<br />
wird. Andererseits könnte das EBIT des Konzerns nach Anwendung<br />
von IFRS 3 größeren jährlichen Schwankungen aufgrund<br />
außerplanmäßiger Abschreibungen auf Firmenwerte ausgesetzt<br />
sein, was einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage des<br />
Konzerns haben könnte.<br />
Firmenwerte, die aus der Kapitalkonsolidierung von ausländischen<br />
Gesellschaften entstehen, werden mit den Kursen des<br />
Erwerbszeitpunktes umgerechnet und bis zum 31. Dezember 2004<br />
unter Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen fortgeführt.<br />
Folgende Kurse waren im Wesentlichen für die Währungsumrechnung<br />
im Konzern maßgebend:<br />
Währungsumrechnung<br />
Währung Stichtagskurse Durchschnittskurse<br />
2003<br />
1 € =<br />
2004<br />
1 € =<br />
2003<br />
1 € =<br />
2004<br />
1 € =<br />
USA USD 1,24990 1,3612 1,13080 1,2433<br />
Schweiz CHF 1,55940 1,5443 1,52090 1,5438<br />
Großbritannien GBP 0,70390 0,709 0,69190 0,6785<br />
Schweden SEK 9,06880 9,0041 9,12450 9,1253<br />
Bei konsolidierten Unternehmen, die ihre Geschäfte in hoch inflationären<br />
Volkswirtschaften betreiben, werden die bilanziellen<br />
Wertansätze der nichtmonetären Vermögenswerte grundsätzlich<br />
gemäß IAS 29 indexiert und spiegeln damit die aktuelle Kaufkraft<br />
am Bilanzstichtag wider.<br />
In den in <strong>lokal</strong>er Währung aufgestellten Einzelabschlüssen<br />
der konsolidierten Gesellschaften werden Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
gemäß IAS 21 zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet.<br />
Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in<br />
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erfasst.<br />
Im Geschäftsjahr 2004 ergaben sich Erträge in Höhe von 88 Mio €<br />
(im Vorjahr 125 Mio €) und Aufwendungen aus Währungsumrechnungsdifferenzen<br />
in Höhe von 85 Mio € (im Vorjahr 71 Mio €).<br />
7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Ertrags- und Aufwandsrealisierung<br />
Die Erfassung von Umsatzerlösen und Erträgen aus Bankgeschäften<br />
sowie sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann,<br />
wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig<br />
ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich<br />
zufließen wird.<br />
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme<br />
der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.<br />
6 Währungsumrechnung<br />
Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der<br />
einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 (The Effects of<br />
Changes in Foreign Exchange Rates) nach dem Konzept der funktionalen<br />
Währungen in Euro umgerechnet. Bei allen ausländischen<br />
Gesellschaften von Deutsche Post World Net ist die funktionale<br />
Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihre<br />
Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer<br />
Hinsicht selbstständig betreiben. Entsprechend werden die Vermögenswerte<br />
und Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen<br />
und Erträge grundsätzlich mit den Jahresdurchschnittskursen<br />
umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen<br />
werden erfolgs neutral im Eigenkapital erfasst.<br />
Im Geschäftsjahr 2004 wurden 28 Mio € (im Vorjahr – 102 Mio €)<br />
im Eigenkapital ausgewiesen (vgl. hierzu die Eigenkapitalentwicklungsrechnung).<br />
Immaterielle Vermögenswerte<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit<br />
ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte imma terielle<br />
Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert,<br />
wenn die Asset-Kriterien erfüllt sind. Dies ist insbesondere dann<br />
der Fall, wenn die Vermögenswerte einen künftigen Nutzenzufluss<br />
erwarten lassen. Bei Deutsche Post World Net betrifft dies eigenentwickelte<br />
Software. Die Herstellungskosten der eigenent wickelten<br />
Software enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile<br />
der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Gegebenenfalls anfallende<br />
Fremdkapitalkosten sind kein Bestandteil der Herstellungskosten.<br />
Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung<br />
von immateriellen Vermögenswerten anfallenden Umsatzsteuern<br />
gehen insoweit in die Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
ein, wie sie nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können.<br />
87<br />
Konzernabschluss<br />
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