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Global denken, lokal handeln - CEP Research

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Entwicklung des Eigenkapitals — Konzernanhang<br />

Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Deutsche Post AG zum 31. Dezember 2004<br />

1 Grundlagen der Rechnungslegung<br />

Die Erstellung des Konzernabschlusses der Deutsche Post AG für<br />

das Geschäftsjahr 2004 erfolgte in Übereinstimmung mit den vom<br />

International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten<br />

und veröffentlichten, am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden<br />

International Financial Reporting Standards (IFRS)<br />

und deren Auslegung durch das International Financial Reporting<br />

Interpretations Committee (IFRIC). Zu den im Geschäftsjahr 2004<br />

veröffentlichten und verabschiedeten IFRS-Überarbeitungen und<br />

neuen Standards finden sich Erläuterungen unter Textziffer 5<br />

„Ausblick auf IFRS-Änderungen für das Geschäftsjahr 2005“.<br />

Die Anforderungen der angewandten Standards wurden vollständig<br />

erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage von Deutsche Post World Net.<br />

Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und<br />

Angaben zum IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2004<br />

basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,<br />

die auch dem Konzernabschluss 2003 zugrunde<br />

lagen. Eine Ausnahme bildet der IFRS 3: „Business Combinations“,<br />

der anstelle des IAS 22 (Business Combinations) für Neuakquisitionen<br />

ab April 2004 anzuwenden ist. Die Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden sind unter Textziffer 7 erläutert.<br />

Mit ihrem Konzernabschluss nach IFRS hat die Deutsche<br />

Post AG von dem im § 292 a HGB vorgesehenen Wahlrecht Gebrauch<br />

gemacht, den Konzernabschluss nach international anerkannten<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen und gleichzeitig auf<br />

die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach handelsrechtlichen<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen zu verzichten. Hinsichtlich der<br />

Beurteilung, ob der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht<br />

im Einklang mit der 7. EG-Richtlinie stehen, wird der Auslegung<br />

des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees DRSC e. V.<br />

im Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 1 (DRS 1) gefolgt.<br />

Das Geschäftsjahr der Deutsche Post AG und ihrer einbezogenen<br />

Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die in<br />

das Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragene Deutsche<br />

Post AG hat ihren Sitz in Bonn.<br />

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge<br />

werden in Millionen Euro (Mio €) angegeben.<br />

2 Wesentliche Unterschiede bei der<br />

Rechnungslegung zwischen IFRS und<br />

deutschem Handelsrecht<br />

Der vorliegende Konzernabschluss enthält folgende wesentliche<br />

vom deutschen Recht abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:<br />

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens<br />

werden aktiviert, soweit sie die Asset-Kriterien erfüllen.<br />

Nach IFRS ist ein aus dem Erwerb von konsolidierungspflichtigen<br />

Tochterunternehmen resultierender Firmenwert zu aktivieren. In<br />

Bezug auf die Abschreibung bzw. Folgebewertung ist für das<br />

Geschäftsjahr 2004 zu unterscheiden, ob die Gesellschaften vor<br />

oder nach dem 31. März 2004 erworben wurden und somit IAS 22<br />

oder IFRS 3 anzuwenden ist. Für Firmenwerte aus Erwerben vor<br />

dem 31. März 2004 ist für das Geschäftsjahr 2004 letztmalig eine<br />

planmäßige Abschreibung nach IAS 22 über die wirtschaftliche<br />

Nutzungsdauer durchzuführen. Firmenwerte aus Unternehmenserwerben<br />

nach dem 31. März 2004, für die bereits IFRS 3 anzuwenden<br />

ist, werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern<br />

unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (vgl. hierzu<br />

auch weitere Angaben unter Textziffer 5 „Ausblick auf IFRS-Änderungen<br />

für das Geschäftsjahr 2005“).<br />

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

(Projected-Unit-Credit-Methode) wurde<br />

unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenentwicklungen<br />

und der Korridor-Regelung nach IAS 19 durchgeführt. Mittelbare<br />

wie auch unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Defined-<br />

Benefit-Plans) wurden in die Pensionsberechnungen einbezogen.<br />

Die Bilanzierung von anderen Rückstellungen erfolgt nur, sofern<br />

Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen und die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

50 % übersteigt. So genannte Accruals, die sich durch<br />

einen weitaus höheren Sicherheitsgrad hinsichtlich der Höhe und<br />

des Zeitpunkts der Erfüllung der Verpflichtung auszeichnen, werden<br />

unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />

Latente Steuern und latente Steuern auf Verlustvorträge werden<br />

gemäß der bilanzorientierten Verbindlichkeitentheorie unter<br />

Anwendung der für die zukünftigen Ausschüttungen relevanten<br />

Steuersätze bilanziert.<br />

Gemäß IAS 39 sind alle Finanzinstrumente einschließlich der<br />

Derivate bilanziell erfasst und entsprechend der vorgenommenen<br />

Kategorisierung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum<br />

Marktwert bewertet.<br />

Bei Finanzierungsleasingverträgen erfolgen die Aktivierung des<br />

Vermögenswerts und die Passivierung der Restverbindlichkeit nach<br />

den Zuordnungskriterien des IAS 17.<br />

Konzernabschluss<br />

83<br />

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