Global denken, lokal handeln - CEP Research
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Entwicklung des Eigenkapitals — Konzernanhang<br />
Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Deutsche Post AG zum 31. Dezember 2004<br />
1 Grundlagen der Rechnungslegung<br />
Die Erstellung des Konzernabschlusses der Deutsche Post AG für<br />
das Geschäftsjahr 2004 erfolgte in Übereinstimmung mit den vom<br />
International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten<br />
und veröffentlichten, am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden<br />
International Financial Reporting Standards (IFRS)<br />
und deren Auslegung durch das International Financial Reporting<br />
Interpretations Committee (IFRIC). Zu den im Geschäftsjahr 2004<br />
veröffentlichten und verabschiedeten IFRS-Überarbeitungen und<br />
neuen Standards finden sich Erläuterungen unter Textziffer 5<br />
„Ausblick auf IFRS-Änderungen für das Geschäftsjahr 2005“.<br />
Die Anforderungen der angewandten Standards wurden vollständig<br />
erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage von Deutsche Post World Net.<br />
Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und<br />
Angaben zum IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2004<br />
basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,<br />
die auch dem Konzernabschluss 2003 zugrunde<br />
lagen. Eine Ausnahme bildet der IFRS 3: „Business Combinations“,<br />
der anstelle des IAS 22 (Business Combinations) für Neuakquisitionen<br />
ab April 2004 anzuwenden ist. Die Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden sind unter Textziffer 7 erläutert.<br />
Mit ihrem Konzernabschluss nach IFRS hat die Deutsche<br />
Post AG von dem im § 292 a HGB vorgesehenen Wahlrecht Gebrauch<br />
gemacht, den Konzernabschluss nach international anerkannten<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen und gleichzeitig auf<br />
die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach handelsrechtlichen<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen zu verzichten. Hinsichtlich der<br />
Beurteilung, ob der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht<br />
im Einklang mit der 7. EG-Richtlinie stehen, wird der Auslegung<br />
des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees DRSC e. V.<br />
im Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 1 (DRS 1) gefolgt.<br />
Das Geschäftsjahr der Deutsche Post AG und ihrer einbezogenen<br />
Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die in<br />
das Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragene Deutsche<br />
Post AG hat ihren Sitz in Bonn.<br />
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge<br />
werden in Millionen Euro (Mio €) angegeben.<br />
2 Wesentliche Unterschiede bei der<br />
Rechnungslegung zwischen IFRS und<br />
deutschem Handelsrecht<br />
Der vorliegende Konzernabschluss enthält folgende wesentliche<br />
vom deutschen Recht abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:<br />
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens<br />
werden aktiviert, soweit sie die Asset-Kriterien erfüllen.<br />
Nach IFRS ist ein aus dem Erwerb von konsolidierungspflichtigen<br />
Tochterunternehmen resultierender Firmenwert zu aktivieren. In<br />
Bezug auf die Abschreibung bzw. Folgebewertung ist für das<br />
Geschäftsjahr 2004 zu unterscheiden, ob die Gesellschaften vor<br />
oder nach dem 31. März 2004 erworben wurden und somit IAS 22<br />
oder IFRS 3 anzuwenden ist. Für Firmenwerte aus Erwerben vor<br />
dem 31. März 2004 ist für das Geschäftsjahr 2004 letztmalig eine<br />
planmäßige Abschreibung nach IAS 22 über die wirtschaftliche<br />
Nutzungsdauer durchzuführen. Firmenwerte aus Unternehmenserwerben<br />
nach dem 31. März 2004, für die bereits IFRS 3 anzuwenden<br />
ist, werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern<br />
unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (vgl. hierzu<br />
auch weitere Angaben unter Textziffer 5 „Ausblick auf IFRS-Änderungen<br />
für das Geschäftsjahr 2005“).<br />
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />
(Projected-Unit-Credit-Methode) wurde<br />
unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenentwicklungen<br />
und der Korridor-Regelung nach IAS 19 durchgeführt. Mittelbare<br />
wie auch unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Defined-<br />
Benefit-Plans) wurden in die Pensionsberechnungen einbezogen.<br />
Die Bilanzierung von anderen Rückstellungen erfolgt nur, sofern<br />
Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen und die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
50 % übersteigt. So genannte Accruals, die sich durch<br />
einen weitaus höheren Sicherheitsgrad hinsichtlich der Höhe und<br />
des Zeitpunkts der Erfüllung der Verpflichtung auszeichnen, werden<br />
unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />
Latente Steuern und latente Steuern auf Verlustvorträge werden<br />
gemäß der bilanzorientierten Verbindlichkeitentheorie unter<br />
Anwendung der für die zukünftigen Ausschüttungen relevanten<br />
Steuersätze bilanziert.<br />
Gemäß IAS 39 sind alle Finanzinstrumente einschließlich der<br />
Derivate bilanziell erfasst und entsprechend der vorgenommenen<br />
Kategorisierung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum<br />
Marktwert bewertet.<br />
Bei Finanzierungsleasingverträgen erfolgen die Aktivierung des<br />
Vermögenswerts und die Passivierung der Restverbindlichkeit nach<br />
den Zuordnungskriterien des IAS 17.<br />
Konzernabschluss<br />
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