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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

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Anlage 1<br />

Pflichtversicherte in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1<br />

Halbsatz 1 EStG) <strong>und</strong> Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung <strong>der</strong><br />

Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG) / Nicht begünstigter Personenkreis<br />

A. Pflichtversicherte in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1<br />

Halbsatz 1 EStG)<br />

1. Personen, die gegen Arbeitsentgelt o<strong>der</strong> zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind<br />

(§ 1 Satz 1 Nr. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VI -).<br />

Hierzu gehören auch geringfügig beschäftigte Personen im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1<br />

des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV), die auf die Versicherungsfreiheit<br />

verzichtet haben <strong>und</strong> den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung auf den vollen Beitragssatz aufstocken.<br />

Auch während des Bezuges von Kurzarbeitergeld (bis zum 31. Dezember 2006 auch<br />

Winterausfallgeld) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) besteht die<br />

Versicherungspflicht fort.<br />

2. Behin<strong>der</strong>te Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen o<strong>der</strong><br />

in Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 SGB IX o<strong>der</strong> für diese Einrichtungen in<br />

Heimarbeit tätig sind (§ 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI).<br />

3. Behin<strong>der</strong>te Menschen, die in Anstalten, Heimen o<strong>der</strong> gleichartigen Einrichtungen in<br />

gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung erbringen, die einem Fünftel <strong>der</strong> Leistung<br />

eines vollerwerbsfähigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht;<br />

hierzu zählen auch Dienstleistungen für den Träger <strong>der</strong> Einrichtung (§ 1 Satz 1 Nr. 2<br />

Buchstabe b SGB VI).<br />

4. Personen, die in Einrichtungen <strong>der</strong> Jugendhilfe o<strong>der</strong> in Berufsbildungswerken o<strong>der</strong><br />

ähnlichen Einrichtungen für behin<strong>der</strong>te Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt<br />

werden sollen (§ 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI).

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