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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

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Seite 72<br />

232 Ist bei Tilgungsleistungen eines unmittelbar Zulageberechtigten aus Sicht des Anbieters die<br />

wohnungswirtschaftliche Verwendung nicht gegeben, hat er dennoch den Antrag auf Zulage<br />

an die ZfA weiterzuleiten <strong>und</strong> die <strong>Altersvorsorge</strong>beiträge insoweit mit 0 € zu übermitteln.<br />

233 Ab 1. Januar 2005 hat <strong>der</strong> Zulageberechtigte die Möglichkeit, dem jeweiligen Anbieter eine<br />

schriftliche Vollmacht zu erteilen, für ihn den Antrag - bis auf Wi<strong>der</strong>ruf - zu stellen. Die<br />

Vollmacht kann im Rahmen des Zulageantrags o<strong>der</strong> formlos erteilt werden <strong>und</strong> ist auch für<br />

zurückliegende Beitragsjahre, für die noch kein Zulageantrag gestellt worden ist, möglich.<br />

234 Die Antragsfrist endet mit Ablauf des zweiten Kalen<strong>der</strong>jahres nach Ablauf des Beitragsjahres.<br />

Maßgebend ist <strong>der</strong> Zeitpunkt, in dem <strong>der</strong> Zulageantrag beim Anbieter eingeht (§ 89 Abs. 1<br />

EStG). Hat <strong>der</strong> Zulageberechtigte dem Anbieter seines Vertrages eine schriftliche Vollmacht<br />

zur formlosen Antragstellung erteilt (§ 89 Abs. 1a EStG), gilt als Antragseingang die<br />

Erstellung des Datensatzes durch den Anbieter.<br />

235 Der Zulageberechtigte kann gr<strong>und</strong>sätzlich auf Angaben zu den beitragspflichtigen Einnahmen<br />

<strong>und</strong> zur Höhe seiner Bruttorente im Zulageantrag verzichten. In diesen Fällen darf die ZfA die<br />

Angaben bei den Trägern <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung erheben. Dies gilt nicht, wenn<br />

<strong>der</strong> Zulageberechtigte nicht <strong>der</strong> deutschen Rentenversicherung unterliegt o<strong>der</strong> wenn er<br />

Einkünfte aus Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft hat. Für die Bezieher einer Rente wegen voller<br />

Erwerbsmin<strong>der</strong>ung nach dem Gesetz über die Alterssicherung <strong>der</strong> Landwirte darf die ZfA bei<br />

fehlen<strong>der</strong> Angabe im Zulageantrag die Höhe <strong>der</strong> Bruttorente beim Gesamtverband <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Alterskassen erheben. An die Stelle des Gesamtverbands tritt ab<br />

1. Januar 2009 <strong>der</strong> Spitzenverband <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Sind die <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung zugr<strong>und</strong>e liegenden beitragspflichtigen Einnahmen höher als<br />

das tatsächlich erzielte Entgelt o<strong>der</strong> ein Zahlbetrag von Entgeltersatzleistungen des<br />

Zulageberechtigten (siehe Rz. 71 f.), sollte dies im Zulageantrag angegeben werden.<br />

An<strong>der</strong>nfalls werden die höheren - beim Rentenversicherungsträger erhobenen -<br />

beitragspflichtigen Einnahmen <strong>der</strong> Mindesteigenbeitragsberechnung zugr<strong>und</strong>e gelegt. Bei<br />

einem Begünstigten nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG werden die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Daten von den zuständigen Stellen an die ZfA übermittelt.<br />

236 Zur Durchführung des Verfahrens ist es erfor<strong>der</strong>lich, dass <strong>der</strong> Anleger dem Anbieter die<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> folgenden Verhältnisse mitteilt:<br />

1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Zulageberechtigung (mittelbar/unmittelbar),<br />

2. Än<strong>der</strong>ung des Familienstandes,<br />

3. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Daten zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrages, sofern diese im<br />

Antrag angegeben worden sind (z. B. tatsächliches Entgelt),

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