18.08.2012 Aufrufe

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 46<br />

Zusammenführung <strong>der</strong> Beginn <strong>der</strong> Auszahlungsphase des aufnehmenden Vertrags<br />

maßgebend.<br />

141 Bestimmt <strong>der</strong> Zulageberechtigte eine Zusammenführung des Wohnför<strong>der</strong>kontos mit einem<br />

beim selben Anbieter geführten Wohnför<strong>der</strong>konto, hat <strong>der</strong> Anbieter dies <strong>der</strong> ZfA mitzuteilen<br />

unter Angabe<br />

- des Stands des Wohnför<strong>der</strong>kontos,<br />

- des Zeitpunktes <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Geschäftsbeziehung bezogen auf den bisherigen<br />

Vertrag <strong>und</strong><br />

- <strong>der</strong> Vertragsdaten des Wohnför<strong>der</strong>kontos, in das er die Beträge des bisherigen<br />

Wohnför<strong>der</strong>kontos eingestellt hat.<br />

142 Erhält <strong>der</strong> Anbieter innerhalb von vier Wochen nach Übersendung <strong>der</strong> Mitteilung keine<br />

Weisung des Zulageberechtigten, hat er <strong>der</strong> ZfA mit <strong>der</strong> Übertragung des Wohnför<strong>der</strong>kontos<br />

dessen Stand <strong>und</strong> den Zeitpunkt <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Geschäftsbeziehung mitzuteilen (§ 92a<br />

Abs. 2 Satz 14 EStG).<br />

143 Das Wohnför<strong>der</strong>konto wird vermin<strong>der</strong>t um Zahlungen des Zulageberechtigten, die dieser -<br />

soweit Vertragsvereinbarungen nicht entgegen stehen - auf einen auf seinen Namen lautenden<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vertrag zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> in das Wohnför<strong>der</strong>konto eingestellten Beträge<br />

leistet. Die zur Min<strong>der</strong>ung des Wohnför<strong>der</strong>kontos geleisteten Beträge sind keine<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>beiträge (§ 82 Abs. 4 Nr. 4 EStG); insoweit kann keine erneute <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

beansprucht werden. Sie stellen jedoch geför<strong>der</strong>tes <strong>Altersvorsorge</strong>vermögen dar, welches im<br />

Fall einer schädlichen Verwendung bei <strong>der</strong> Berechnung des Rückzahlungsbetrages<br />

(§ 94 EStG) zu berücksichtigen ist. Hierbei bestimmt sich <strong>der</strong> Rückzahlungsbetrag nach <strong>der</strong><br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong>, die für die in das Wohnför<strong>der</strong>konto eingestellten <strong>und</strong> durch die Zahlung getilgten<br />

Beträge gewährt wurde.<br />

144 Beispiel:<br />

Der Stand des Wohnför<strong>der</strong>kontos des Zulageberechtigten beträgt 10.000 €. Dieser Betrag<br />

setzt sich aus eingestellten Zulagen (4.000 €), Tilgungsleistungen (5.000 €) <strong>und</strong> dem<br />

Erhöhungsbetrag (1.000 €) zusammen. Neben den Zulagen hat <strong>der</strong> Zulageberechtigte noch<br />

einen über die Zulage hinausgehenden Steuervorteil (§ 10a EStG) in Höhe von 800 € erhalten.<br />

Der Zulageberechtigte entscheidet sich, Einzahlungen auf einen zertifizierten<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vertrag zur Min<strong>der</strong>ung seines Wohnför<strong>der</strong>kontos in Höhe von 5.000 €<br />

vorzunehmen. Auf dem Wohnför<strong>der</strong>konto verbleiben somit 5.000 €. Auf dem neu<br />

abgeschlossenen <strong>Altersvorsorge</strong>vertrag gehen in den nächsten 10 Jahren keine zusätzlichen<br />

Einzahlungen ein. Das angesparte <strong>Altersvorsorge</strong>vermögen einschließlich <strong>der</strong> Erträge beläuft

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!