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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

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Seite 62<br />

4. Son<strong>der</strong>fälle <strong>der</strong> Rückzahlung<br />

197 Endet die Zulageberechtigung o<strong>der</strong> hat die Auszahlungsphase des<br />

<strong>Altersvorsorge</strong>vertrags begonnen, treten gr<strong>und</strong>sätzlich die Folgen <strong>der</strong> schädlichen<br />

Verwendung ein,<br />

- wenn sich <strong>der</strong> Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten<br />

außerhalb <strong>der</strong> EU-/EWR-Staaten befindet o<strong>der</strong><br />

- wenn sich <strong>der</strong> Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnliche Aufenthalt zwar in einem EU-/EWR-<br />

Staat befindet, <strong>der</strong> Zulageberechtigte aber nach einem DBA als außerhalb eines EU­<br />

/EWR-Staates ansässig gilt.<br />

Dabei kommt es nicht darauf an, ob aus dem <strong>Altersvorsorge</strong>vertrag Gel<strong>der</strong> ausgezahlt<br />

werden o<strong>der</strong> nicht.<br />

198 Auf Antrag des Zulageberechtigten wird <strong>der</strong> Rückzahlungsbetrag (Zulagen <strong>und</strong> Steuerermäßigungen)<br />

bis zum Beginn <strong>der</strong> Auszahlungsphase gest<strong>und</strong>et, wenn keine vorzeitige<br />

Auszahlung von geför<strong>der</strong>tem <strong>Altersvorsorge</strong>vermögen erfolgt (§ 95 Abs. 2 EStG). Bei Beginn<br />

<strong>der</strong> Auszahlungsphase ist die St<strong>und</strong>ung auf Antrag des Zulageberechtigten zu verlängern bzw.<br />

erstmalig zu gewähren, wenn <strong>der</strong> Rückzahlungsbetrag mit mindestens 15 % <strong>der</strong> Leistungen<br />

aus dem <strong>Altersvorsorge</strong>vertrag getilgt wird. Für die Dauer <strong>der</strong> gewährten St<strong>und</strong>ung sind<br />

St<strong>und</strong>ungszinsen nach § 234 AO zu erheben. Die St<strong>und</strong>ung kann innerhalb eines Jahres<br />

nach Erteilung <strong>der</strong> Bescheinigung nach § 92 EStG für das Jahr, in dem die Voraussetzungen<br />

des § 95 Abs. 1 EStG eingetreten sind, beim Anbieter beantragt werden. Beantragt <strong>der</strong><br />

Zulageberechtigte eine St<strong>und</strong>ung innerhalb <strong>der</strong> Jahresfrist, aber erst nach Zahlung des<br />

Rückzahlungsbetrages, ist ein Bescheid über die St<strong>und</strong>ung eines Rückzahlungsbetrages zu<br />

erlassen <strong>und</strong> <strong>der</strong> maschinell einbehaltene <strong>und</strong> abgeführte Rückzahlungsbetrag<br />

rückabzuwickeln.<br />

199 Beispiel:<br />

Ende <strong>der</strong> Zulageberechtigung<br />

bei Wohnsitz außerhalb eines EU-/EWR-Staats am 31.12.2010<br />

Beginn <strong>der</strong> Auszahlungsphase am 01.02.2012<br />

Das <strong>Altersvorsorge</strong>vermögen wird nicht vorzeitig ausgezahlt.<br />

Summe <strong>der</strong> zurückzuzahlenden Zulagen <strong>und</strong> Steuervorteile: 1.500 €<br />

Monatliche Leistung aus dem <strong>Altersvorsorge</strong>vertrag ab 01.02.2012: 100 €<br />

Der Rückzahlungsbetrag i. H. v. 1.500 € ist bis zum 1. Februar 2012 zu st<strong>und</strong>en. Die<br />

St<strong>und</strong>ung ist zu verlängern, wenn <strong>der</strong> Rückzahlungsbetrag vom 1. Februar 2012 an mit 15 €

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