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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

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Seite 32<br />

2.300 € (Ehemann) / 900 € (Ehefrau) zugunsten ihrer Verträge mehr als die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Mindesteigenbeiträge gezahlt <strong>und</strong> daher für das Beitragsjahr 2008 jeweils einen Zulageanspruch<br />

von 154 €.<br />

Ehemann Ehefrau<br />

Eigenbeitrag 2.300 € Eigenbeitrag 900 €<br />

davon geför<strong>der</strong>t davon geför<strong>der</strong>t<br />

höchstens (2.100 € - 154 €) 1.946 € höchstens (2.100 € - 154 €) 1.946 €<br />

geför<strong>der</strong>t somit 1.946 € geför<strong>der</strong>t somit 900 €<br />

Abziehbare Son<strong>der</strong>ausgaben Abziehbare Son<strong>der</strong>ausgaben<br />

(1.946 € + 154 € =) 2.100 € (900 € + 154 € =) 1.054 €<br />

zu versteuerndes Einkommen (bisher) 150.000 €<br />

abzüglich Son<strong>der</strong>ausgaben Ehemann 2.100 €<br />

abzüglich Son<strong>der</strong>ausgaben Ehefrau 1.054 €<br />

3.154 €<br />

zu versteuerndes Einkommen (neu) 146.846 €<br />

Einkommensteuer auf 150.000 € 47.172 €<br />

Einkommensteuer auf 146.846 € 45.846 €<br />

Differenz 1.326 €<br />

abzüglich Zulageansprüche insgesamt (2 x 154 €) 308 €<br />

zusätzliche Steuerermäßigung insgesamt 1.018 €<br />

Der Son<strong>der</strong>ausgabenabzug nach § 10a EStG ergibt für die Ehegatten eine zusätzliche Steuerermäßigung<br />

i. H. v. 1.018 €. Zur Zurechnung <strong>der</strong> auf den einzelnen Ehegatten entfallenden<br />

Steuerermäßigung vgl. Rz. 105.<br />

99 Beispiel:<br />

Ehegatten haben im Jahr 2008 ein zu versteuerndes Einkommen i. H. v. 150.000 € (ohne<br />

Son<strong>der</strong>ausgabenabzug nach § 10a EStG). Darin sind Einkünfte aus unterschiedlichen<br />

Einkunftsarten enthalten. Nur <strong>der</strong> Ehemann ist unmittelbar begünstigt; er hat den erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Mindesteigenbeitrag erbracht. Seine Ehefrau hat einen eigenen <strong>Altersvorsorge</strong>vertrag<br />

abgeschlossen <strong>und</strong> ist daher mittelbar zulageberechtigt. Sie haben Beiträge i. H. v. 1.700 €<br />

(Ehemann) bzw. 250 € (Ehefrau) zugunsten ihrer Verträge gezahlt <strong>und</strong> - da sie den<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Mindesteigenbeitrag geleistet haben - für das Beitragsjahr 2008 jeweils einen<br />

Zulageanspruch von 154 €.

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