01.12.2012 Aufrufe

Artenschutzprogramm in Sachsen - Publikationen - Freistaat Sachsen

Artenschutzprogramm in Sachsen - Publikationen - Freistaat Sachsen

Artenschutzprogramm in Sachsen - Publikationen - Freistaat Sachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4 Strategien und Grundsätze desWeiß -<br />

storchschutzes<br />

Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen zu Ökologie<br />

und Gefährdung sollen nachfolgend e<strong>in</strong>ige strategische Ziele<br />

und Grundsätze für den Schutz des Weißstorches im <strong>Freistaat</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> formuliert werden.<br />

4.1 Strategische Ziele<br />

1. Sicherung der Hauptvorkommen <strong>in</strong> der Oberlausitz (v. a.<br />

Landkreise Bautzen, Niederschlesischer Oberlausitzkreis),<br />

<strong>in</strong> der Röderaue (Landkreis Riesa-Großenha<strong>in</strong>) und <strong>in</strong> der<br />

nordwestsächsischen Elb- sowie der Muldeaue (Landkreise<br />

Torgau-Oschatz, Muldentalkreis und Delitzsch)<br />

2. Förderung der Bestände <strong>in</strong> den an die Hauptvorkommen<br />

angrenzenden Nachbarbereichen (Landkreise Löbau-Zittau,<br />

Kamenz, Meißen und Leipziger Land), <strong>in</strong> denen seit<br />

längerem stabile Brutvorkommen mit steigender Tendenz<br />

existieren<br />

3. Unterstützung aller Bemühungen um den Weißstorchschutz<br />

im gesamten <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> als Beitrag zur Erhaltung<br />

und Entwicklung e<strong>in</strong>er reichhaltigen Kulturlandschaft<br />

4. Entwicklung e<strong>in</strong>er Landnutzung im weitesten S<strong>in</strong>ne, die<br />

ökologisch orientierte, ökonomisch stabile Landwirtschaft,<br />

auch als Träger weißstorchrelevanter Wirtschaftsformen<br />

(umweltschonender Mittele<strong>in</strong>satz, Tierhaltung, Ackerfutterbau,<br />

Grünlandbewirtschaftung), wasserbauliche und energiewirtschaftliche<br />

Vorhaben und Gestaltungsmaßnahmen<br />

im S<strong>in</strong>ne des Sächsischen Naturschutzgesetzes zur dauerhaften<br />

Erhaltung des Kulturgutes Weißstorch be<strong>in</strong>haltet<br />

4.2 Grundsätze im Weißstorchschutz<br />

4.2.1 Allgeme<strong>in</strong>e Grundsätze<br />

– Die Maßnahmen des <strong>Artenschutzprogramm</strong>es Weißstorch<br />

<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> s<strong>in</strong>d als Bestandteil der allgeme<strong>in</strong>en Vorhaben<br />

des Naturschutzes zu betrachten und mit den entsprechenden<br />

Instrumentarien umzusetzen.<br />

– E<strong>in</strong>e Zusammenarbeit mit anderen Ressorts, <strong>in</strong>sbesondere<br />

der Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Energiewirtschaft,<br />

ist notwendig zur Erarbeitung großräumiger,<br />

dauerhafter Schutzmaßnahmen, die ökologische, naturschutzfachliche<br />

und ökonomische Grundlagen dem naturschützerischen<br />

Ziel entsprechend berücksichtigen und<br />

e<strong>in</strong>en effektiven E<strong>in</strong>satz der Fonds gewährleisten.<br />

– Die Maßnahmen zum Erhalt des Lebensraumes für den<br />

Weißstorch s<strong>in</strong>d als Biotopschutz auch für andere bedrohte<br />

Pflanzen- und Tierarten wichtig.<br />

– Zwischen den Naturschutzbehörden und dem bewährten<br />

Weißstorch-Betreuersystem ist e<strong>in</strong>e enge fachliche und<br />

organisatorische Zusammenarbeit zu erhalten bzw. herzustellen,<br />

die die Erfüllung sowohl längerfristig zu planender<br />

als auch operativ-kurzfristiger Schutzaufgaben<br />

Strategien des Weiß storchschutzes<br />

sichert. Für den aktiven Weißstorchschutz s<strong>in</strong>d die Öffentlichkeit<br />

aufzuklären und ehrenamtliche Mitarbeiter<br />

zu gew<strong>in</strong>nen.<br />

4.2.2 Erhaltung und Aufwertung des Lebensraumes<br />

zur Sicherung des Nahrungsangebotes<br />

– Für Naturschutzgebiete, Naturparke, Biosphärenreser vate,<br />

Landschaftsschutzgebiete, Flächennaturdenkmale und geschützte<br />

Landschaftsbestandteile sowie auch Vogelschutzgebiete<br />

nach EG-Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie (SPA) mit Weißstorchvorkommen<br />

s<strong>in</strong>d Festlegungen zu Pflege und<br />

Entwicklung, die auch den Weißstorch fördern, rechtsverb<strong>in</strong>dlich<br />

<strong>in</strong> Schutzgebietsverordnungen bzw. Satzungen<br />

und <strong>in</strong> Pflege- und Entwicklungsplänen zu treffen. Bei der<br />

Ausweisung neuer Schutzgebiete ist die Offenlandschaft<br />

als Lebensraum des Weißstorches zu berücksichtigen.<br />

– Für potentielle Weißstorchlebensräume, u. a. gekennzeichnet<br />

durch Biotope, die se<strong>in</strong>e Ernährung ermöglichen<br />

(Feuchtgrünland, Überschwemmungsgebiete, Gewässer<br />

mit flachen Ufern), ist e<strong>in</strong> entsprechender Schutzstatus<br />

festzulegen, der den Erhalt dieser Biotope sichert.<br />

– Durch den besonderen Schutz bestimmter Biotope gem.<br />

§ 26 SächsNatSchG s<strong>in</strong>d die Nahrungsquellen für den<br />

Weißstorch zu erhalten. Das betrifft vor allem Sümpfe,<br />

seggen- und b<strong>in</strong>senreiche Naßwiesen, naturnahe und unverbaute<br />

Bach- und Flußabschnitte, Altarme fließender<br />

Gewässer, naturnahe Kle<strong>in</strong>gewässer sowie magere Frisch -<br />

wiesen.<br />

– Grundstücke gem. § 36 SächsNatSchG, die für den Weißstorch<br />

zum Nahrungserwerb von Bedeutung s<strong>in</strong>d bzw.<br />

entsprechend gestaltet werden können, s<strong>in</strong>d unter Nutzung<br />

des Vorkaufsrechts zu erwerben. Dafür eignen sich<br />

bereits Flächen ab 0,5 ha Größe bei fachgerechter Gestaltung<br />

und Bewirtschaftung.<br />

– In aktuellen und potentiellen Weißstorch-Lebensräumen<br />

s<strong>in</strong>d Maßnahmen durchzuführen, die gemäß der Richt -<br />

l<strong>in</strong>ie des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Umwelt und<br />

Landwirtschaft zur Förderung e<strong>in</strong>er umweltgerechten<br />

Land wirtschaft (UL) im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> vom 08.11.2000<br />

(RL 73/2000) gefördert werden können. Das betrifft<br />

u. a.:<br />

Teil B: Extensive Grünlandwirtschaft (KULAP)<br />

• reduzierter Mittele<strong>in</strong>satz,<br />

• extensive Weide e<strong>in</strong>schließlich Auskopplung von<br />

Gewässern mit Ufer, Quellfluren und Naßstandorten,<br />

• extensive Wiese.<br />

TeilE: Naturschutz und Erhalt der Kulturlandschaft (NaK)<br />

• Umwandlung von Ackerland <strong>in</strong> naturschutzgerecht<br />

bewirtschaftetes Grünland,<br />

• naturschutzgerechte Beweidung und Wiesennutzung,<br />

• langfristige Stillegung landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

zur Biotopentwicklung,<br />

• Naßwiesenpflege.<br />

61

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!