Artenschutzprogramm in Sachsen - Publikationen - Freistaat Sachsen
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4 Strategien und Grundsätze desWeiß -<br />
storchschutzes<br />
Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen zu Ökologie<br />
und Gefährdung sollen nachfolgend e<strong>in</strong>ige strategische Ziele<br />
und Grundsätze für den Schutz des Weißstorches im <strong>Freistaat</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> formuliert werden.<br />
4.1 Strategische Ziele<br />
1. Sicherung der Hauptvorkommen <strong>in</strong> der Oberlausitz (v. a.<br />
Landkreise Bautzen, Niederschlesischer Oberlausitzkreis),<br />
<strong>in</strong> der Röderaue (Landkreis Riesa-Großenha<strong>in</strong>) und <strong>in</strong> der<br />
nordwestsächsischen Elb- sowie der Muldeaue (Landkreise<br />
Torgau-Oschatz, Muldentalkreis und Delitzsch)<br />
2. Förderung der Bestände <strong>in</strong> den an die Hauptvorkommen<br />
angrenzenden Nachbarbereichen (Landkreise Löbau-Zittau,<br />
Kamenz, Meißen und Leipziger Land), <strong>in</strong> denen seit<br />
längerem stabile Brutvorkommen mit steigender Tendenz<br />
existieren<br />
3. Unterstützung aller Bemühungen um den Weißstorchschutz<br />
im gesamten <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> als Beitrag zur Erhaltung<br />
und Entwicklung e<strong>in</strong>er reichhaltigen Kulturlandschaft<br />
4. Entwicklung e<strong>in</strong>er Landnutzung im weitesten S<strong>in</strong>ne, die<br />
ökologisch orientierte, ökonomisch stabile Landwirtschaft,<br />
auch als Träger weißstorchrelevanter Wirtschaftsformen<br />
(umweltschonender Mittele<strong>in</strong>satz, Tierhaltung, Ackerfutterbau,<br />
Grünlandbewirtschaftung), wasserbauliche und energiewirtschaftliche<br />
Vorhaben und Gestaltungsmaßnahmen<br />
im S<strong>in</strong>ne des Sächsischen Naturschutzgesetzes zur dauerhaften<br />
Erhaltung des Kulturgutes Weißstorch be<strong>in</strong>haltet<br />
4.2 Grundsätze im Weißstorchschutz<br />
4.2.1 Allgeme<strong>in</strong>e Grundsätze<br />
– Die Maßnahmen des <strong>Artenschutzprogramm</strong>es Weißstorch<br />
<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> s<strong>in</strong>d als Bestandteil der allgeme<strong>in</strong>en Vorhaben<br />
des Naturschutzes zu betrachten und mit den entsprechenden<br />
Instrumentarien umzusetzen.<br />
– E<strong>in</strong>e Zusammenarbeit mit anderen Ressorts, <strong>in</strong>sbesondere<br />
der Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Energiewirtschaft,<br />
ist notwendig zur Erarbeitung großräumiger,<br />
dauerhafter Schutzmaßnahmen, die ökologische, naturschutzfachliche<br />
und ökonomische Grundlagen dem naturschützerischen<br />
Ziel entsprechend berücksichtigen und<br />
e<strong>in</strong>en effektiven E<strong>in</strong>satz der Fonds gewährleisten.<br />
– Die Maßnahmen zum Erhalt des Lebensraumes für den<br />
Weißstorch s<strong>in</strong>d als Biotopschutz auch für andere bedrohte<br />
Pflanzen- und Tierarten wichtig.<br />
– Zwischen den Naturschutzbehörden und dem bewährten<br />
Weißstorch-Betreuersystem ist e<strong>in</strong>e enge fachliche und<br />
organisatorische Zusammenarbeit zu erhalten bzw. herzustellen,<br />
die die Erfüllung sowohl längerfristig zu planender<br />
als auch operativ-kurzfristiger Schutzaufgaben<br />
Strategien des Weiß storchschutzes<br />
sichert. Für den aktiven Weißstorchschutz s<strong>in</strong>d die Öffentlichkeit<br />
aufzuklären und ehrenamtliche Mitarbeiter<br />
zu gew<strong>in</strong>nen.<br />
4.2.2 Erhaltung und Aufwertung des Lebensraumes<br />
zur Sicherung des Nahrungsangebotes<br />
– Für Naturschutzgebiete, Naturparke, Biosphärenreser vate,<br />
Landschaftsschutzgebiete, Flächennaturdenkmale und geschützte<br />
Landschaftsbestandteile sowie auch Vogelschutzgebiete<br />
nach EG-Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie (SPA) mit Weißstorchvorkommen<br />
s<strong>in</strong>d Festlegungen zu Pflege und<br />
Entwicklung, die auch den Weißstorch fördern, rechtsverb<strong>in</strong>dlich<br />
<strong>in</strong> Schutzgebietsverordnungen bzw. Satzungen<br />
und <strong>in</strong> Pflege- und Entwicklungsplänen zu treffen. Bei der<br />
Ausweisung neuer Schutzgebiete ist die Offenlandschaft<br />
als Lebensraum des Weißstorches zu berücksichtigen.<br />
– Für potentielle Weißstorchlebensräume, u. a. gekennzeichnet<br />
durch Biotope, die se<strong>in</strong>e Ernährung ermöglichen<br />
(Feuchtgrünland, Überschwemmungsgebiete, Gewässer<br />
mit flachen Ufern), ist e<strong>in</strong> entsprechender Schutzstatus<br />
festzulegen, der den Erhalt dieser Biotope sichert.<br />
– Durch den besonderen Schutz bestimmter Biotope gem.<br />
§ 26 SächsNatSchG s<strong>in</strong>d die Nahrungsquellen für den<br />
Weißstorch zu erhalten. Das betrifft vor allem Sümpfe,<br />
seggen- und b<strong>in</strong>senreiche Naßwiesen, naturnahe und unverbaute<br />
Bach- und Flußabschnitte, Altarme fließender<br />
Gewässer, naturnahe Kle<strong>in</strong>gewässer sowie magere Frisch -<br />
wiesen.<br />
– Grundstücke gem. § 36 SächsNatSchG, die für den Weißstorch<br />
zum Nahrungserwerb von Bedeutung s<strong>in</strong>d bzw.<br />
entsprechend gestaltet werden können, s<strong>in</strong>d unter Nutzung<br />
des Vorkaufsrechts zu erwerben. Dafür eignen sich<br />
bereits Flächen ab 0,5 ha Größe bei fachgerechter Gestaltung<br />
und Bewirtschaftung.<br />
– In aktuellen und potentiellen Weißstorch-Lebensräumen<br />
s<strong>in</strong>d Maßnahmen durchzuführen, die gemäß der Richt -<br />
l<strong>in</strong>ie des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Umwelt und<br />
Landwirtschaft zur Förderung e<strong>in</strong>er umweltgerechten<br />
Land wirtschaft (UL) im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> vom 08.11.2000<br />
(RL 73/2000) gefördert werden können. Das betrifft<br />
u. a.:<br />
Teil B: Extensive Grünlandwirtschaft (KULAP)<br />
• reduzierter Mittele<strong>in</strong>satz,<br />
• extensive Weide e<strong>in</strong>schließlich Auskopplung von<br />
Gewässern mit Ufer, Quellfluren und Naßstandorten,<br />
• extensive Wiese.<br />
TeilE: Naturschutz und Erhalt der Kulturlandschaft (NaK)<br />
• Umwandlung von Ackerland <strong>in</strong> naturschutzgerecht<br />
bewirtschaftetes Grünland,<br />
• naturschutzgerechte Beweidung und Wiesennutzung,<br />
• langfristige Stillegung landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
zur Biotopentwicklung,<br />
• Naßwiesenpflege.<br />
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