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Artenschutzprogramm in Sachsen - Publikationen - Freistaat Sachsen

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– In aktuellen und potentiellen Weißstorchlebensräumen<br />

sollten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen<br />

Nahrungshabitate durch folgende Maßnahmen geschaffen<br />

werden, die im o.g. Rahmen e<strong>in</strong>e Förderung erfahren<br />

könnten:<br />

• Wiedervernässung von Grünland durch Beseitigung<br />

von Entwässerungsanlagen, durch Anstau oder oberirdische<br />

Bewässerung,<br />

• Renaturierung von Gräben, Abflachen der Böschungen,<br />

Grabenaufweitung,<br />

• Wiederherstellung der Überschwemmungsdynamik<br />

von Fließgewässern (Anlage künstlicher Altwässer<br />

und Flutmulden),<br />

• Anlegen von flachufrigen Kle<strong>in</strong>gewässern,<br />

• An Teichufern Anlegen von Grünlandstreifen, die<br />

regelmäßig gemäht werden,<br />

• Schaffung von flach auslaufenden Uferzonen <strong>in</strong> aufgelassenen<br />

Tagebaugebieten, die <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

angrenzenden Wiesen und Äckern günstige Nahrungshabitate<br />

ergeben.<br />

4.2.3 Sicherung und Neuanlage von Niststätten<br />

- Die Bereitstellung von Nistmöglichkeiten besitzt im<br />

Weiß storchschutz herausragende Bedeutung, wobei im<br />

<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> bereits e<strong>in</strong> umfangreicher Bestand zu<br />

verzeichnen ist. In allen Gebieten mit Weißstorchvorkommen<br />

s<strong>in</strong>d im wesentlichen ausreichend Niststätten<br />

vorhanden. Deren Bee<strong>in</strong>trächtigung oder Zerstörung ist<br />

verboten (§ 25 SächsNatSchG).<br />

- Die Neuanlage von Niststätten wird sich auf bisher storchenfreie,<br />

aber potentiell sehr wahrsche<strong>in</strong>lich für e<strong>in</strong>e<br />

Besiedlung geeignete Landesteile sowie auf Orte, an denen<br />

Störche Ansiedlungsversuche unternehmen (längerer<br />

Aufenthalt zu Beg<strong>in</strong>n der Brutzeit, E<strong>in</strong>trag von Nistmaterial)<br />

konzentrieren. Bei Errichtung e<strong>in</strong>er Niststätte s<strong>in</strong>d<br />

die örtlichen Gegebenheiten, das Nahrungsangebot <strong>in</strong> der<br />

Umgebung, die Kosten <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Nutzungsdauer<br />

der Anlage, landschaftsästhetische Aspekte und<br />

auch die Erreichbarkeit des Standortes mit fahrbarer<br />

Technik sowie der Nestplattform (Besteigbarkeit!) zu beachten<br />

(s. Kap. 2.4.1).<br />

- Die vorhandenen Niststätten s<strong>in</strong>d zu erhalten. Dies betrifft<br />

die Erneuerung bzw. Sanierung alter Anlagen sowie<br />

den Ersatz bei Veränderungen des Standortes (z.B. im<br />

Falle von Gebäudeabriß), gegebenenfalls verbunden mit<br />

e<strong>in</strong>er Verbesserung der Erreichbarkeit bzw. Besteigbarkeit.<br />

- Alle Aktivitäten s<strong>in</strong>d aus Kostengründen und zur Gewährleistung<br />

e<strong>in</strong>es dauerhaften Erfolges <strong>in</strong> Abstimmung<br />

mit Fachleuten (Naturschutzbehörden, Weißstorchbetreuer)<br />

vorzunehmen.<br />

62<br />

Strategien des Weiß storchschutzes<br />

4.2.4 Reduzierung von Gefährdungen durch elektrische<br />

Freileitungen<br />

Elektrische Freileitungen e<strong>in</strong>schließlich der Masten s<strong>in</strong>d so<br />

zu gestalten, daß Weißstörche (und andere Großvögel!) durch<br />

Berühren stromführender Teile oder Anflug nicht verletzt<br />

oder getötet werden können. Folgende Maßnahmen, vorrangig<br />

im Nestbereich (ungeh<strong>in</strong>derter An- und Abflug der Alt -<br />

vögel, erste Flugversuche der flugunsicheren Jungstörche), <strong>in</strong><br />

Flugschneisen, an Rastplätzen (für Durchzügler unbekannte<br />

Ortsverhältnisse) sowie vor dunklem H<strong>in</strong>tergrund (Wald,<br />

Gebäude) s<strong>in</strong>d ggf. durchzuführen (s. auch Kap. 5.3):<br />

- Vergrößerung des Abstandes zwischen stromführenden<br />

Leitungen<br />

- Entschärfen gefährlicher Isolatoren (Abhängen, Abdeckung,<br />

Verlängerung) auf Masttraversen<br />

- Verh<strong>in</strong>derung der Vogellandung durch Abweiser auf der<br />

Traverse<br />

- Markierung der Leiterseile zur besseren Wahrnehmung<br />

durch die Störche<br />

- Veränderung der Trassenführung im weitesten S<strong>in</strong>ne<br />

(Erdverkabelung, Installation von besser sichtbaren, isolierten<br />

Luftkabeln, räumliche Verlegung der Trasse)<br />

- Berücksichtigung elektrischer Anlagen bei der Standortwahl<br />

für Nestneubauten<br />

Aus mehreren Gründen (fachlich begründete Festlegung der<br />

Rangfolge der Maßnahmen, Planung und Kosten, Sicherheit)<br />

ist e<strong>in</strong>e dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Weißstorch -<br />

betreuern und Energieversorgungsunternehmen unerläßlich.<br />

4.2.5 Reduzierung weiterer Gefährdungen<br />

Gefährdungen im Nestbereich s<strong>in</strong>d zu beseitigen bzw. zu<br />

m<strong>in</strong>imieren (s. auch Kap. 5.4):<br />

- Durchführung regelmäßiger Nestkontrollen zur Prüfung<br />

der Standsicherheit sowie zur Beseitigung von Verdichtungen<br />

der Nestmulde (Wasserstau) und von Müll im<br />

Nest (Gefahr für die Nestl<strong>in</strong>ge),<br />

- dauerhafte Gewährleistung des freien An- und Abfluges<br />

im Nestbereich durch E<strong>in</strong>flußnahme auf bauliche Veränderungen,<br />

- Sicherung von Schornste<strong>in</strong>schloten (Anflugabweiser,<br />

Ab deckung),<br />

- Freischneiden von Baumnestern und Zurückschneiden<br />

von Bäumen <strong>in</strong> Nestnähe,<br />

- Marderschutz.<br />

4.2.6 Behandlung verletzter bzw. kranker Weißstörche<br />

Behandlung, Pflege und anschließende Auswilderung von<br />

Störchen, die zeitweilig nicht <strong>in</strong> der freien Natur überleben<br />

könnten, tragen zur Erhaltung der Weißstorchbestände bei.<br />

Pflegl<strong>in</strong>ge s<strong>in</strong>d verletzte oder geschwächte Alt- und Jungstörche<br />

sowie Nestl<strong>in</strong>ge, die abgeworfen wurden oder deren Eltern<br />

ausgefallen s<strong>in</strong>d. Auch Gelege können künstlich erbrütet

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