Artenschutzprogramm in Sachsen - Publikationen - Freistaat Sachsen
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– In aktuellen und potentiellen Weißstorchlebensräumen<br />
sollten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen<br />
Nahrungshabitate durch folgende Maßnahmen geschaffen<br />
werden, die im o.g. Rahmen e<strong>in</strong>e Förderung erfahren<br />
könnten:<br />
• Wiedervernässung von Grünland durch Beseitigung<br />
von Entwässerungsanlagen, durch Anstau oder oberirdische<br />
Bewässerung,<br />
• Renaturierung von Gräben, Abflachen der Böschungen,<br />
Grabenaufweitung,<br />
• Wiederherstellung der Überschwemmungsdynamik<br />
von Fließgewässern (Anlage künstlicher Altwässer<br />
und Flutmulden),<br />
• Anlegen von flachufrigen Kle<strong>in</strong>gewässern,<br />
• An Teichufern Anlegen von Grünlandstreifen, die<br />
regelmäßig gemäht werden,<br />
• Schaffung von flach auslaufenden Uferzonen <strong>in</strong> aufgelassenen<br />
Tagebaugebieten, die <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />
angrenzenden Wiesen und Äckern günstige Nahrungshabitate<br />
ergeben.<br />
4.2.3 Sicherung und Neuanlage von Niststätten<br />
- Die Bereitstellung von Nistmöglichkeiten besitzt im<br />
Weiß storchschutz herausragende Bedeutung, wobei im<br />
<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> bereits e<strong>in</strong> umfangreicher Bestand zu<br />
verzeichnen ist. In allen Gebieten mit Weißstorchvorkommen<br />
s<strong>in</strong>d im wesentlichen ausreichend Niststätten<br />
vorhanden. Deren Bee<strong>in</strong>trächtigung oder Zerstörung ist<br />
verboten (§ 25 SächsNatSchG).<br />
- Die Neuanlage von Niststätten wird sich auf bisher storchenfreie,<br />
aber potentiell sehr wahrsche<strong>in</strong>lich für e<strong>in</strong>e<br />
Besiedlung geeignete Landesteile sowie auf Orte, an denen<br />
Störche Ansiedlungsversuche unternehmen (längerer<br />
Aufenthalt zu Beg<strong>in</strong>n der Brutzeit, E<strong>in</strong>trag von Nistmaterial)<br />
konzentrieren. Bei Errichtung e<strong>in</strong>er Niststätte s<strong>in</strong>d<br />
die örtlichen Gegebenheiten, das Nahrungsangebot <strong>in</strong> der<br />
Umgebung, die Kosten <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Nutzungsdauer<br />
der Anlage, landschaftsästhetische Aspekte und<br />
auch die Erreichbarkeit des Standortes mit fahrbarer<br />
Technik sowie der Nestplattform (Besteigbarkeit!) zu beachten<br />
(s. Kap. 2.4.1).<br />
- Die vorhandenen Niststätten s<strong>in</strong>d zu erhalten. Dies betrifft<br />
die Erneuerung bzw. Sanierung alter Anlagen sowie<br />
den Ersatz bei Veränderungen des Standortes (z.B. im<br />
Falle von Gebäudeabriß), gegebenenfalls verbunden mit<br />
e<strong>in</strong>er Verbesserung der Erreichbarkeit bzw. Besteigbarkeit.<br />
- Alle Aktivitäten s<strong>in</strong>d aus Kostengründen und zur Gewährleistung<br />
e<strong>in</strong>es dauerhaften Erfolges <strong>in</strong> Abstimmung<br />
mit Fachleuten (Naturschutzbehörden, Weißstorchbetreuer)<br />
vorzunehmen.<br />
62<br />
Strategien des Weiß storchschutzes<br />
4.2.4 Reduzierung von Gefährdungen durch elektrische<br />
Freileitungen<br />
Elektrische Freileitungen e<strong>in</strong>schließlich der Masten s<strong>in</strong>d so<br />
zu gestalten, daß Weißstörche (und andere Großvögel!) durch<br />
Berühren stromführender Teile oder Anflug nicht verletzt<br />
oder getötet werden können. Folgende Maßnahmen, vorrangig<br />
im Nestbereich (ungeh<strong>in</strong>derter An- und Abflug der Alt -<br />
vögel, erste Flugversuche der flugunsicheren Jungstörche), <strong>in</strong><br />
Flugschneisen, an Rastplätzen (für Durchzügler unbekannte<br />
Ortsverhältnisse) sowie vor dunklem H<strong>in</strong>tergrund (Wald,<br />
Gebäude) s<strong>in</strong>d ggf. durchzuführen (s. auch Kap. 5.3):<br />
- Vergrößerung des Abstandes zwischen stromführenden<br />
Leitungen<br />
- Entschärfen gefährlicher Isolatoren (Abhängen, Abdeckung,<br />
Verlängerung) auf Masttraversen<br />
- Verh<strong>in</strong>derung der Vogellandung durch Abweiser auf der<br />
Traverse<br />
- Markierung der Leiterseile zur besseren Wahrnehmung<br />
durch die Störche<br />
- Veränderung der Trassenführung im weitesten S<strong>in</strong>ne<br />
(Erdverkabelung, Installation von besser sichtbaren, isolierten<br />
Luftkabeln, räumliche Verlegung der Trasse)<br />
- Berücksichtigung elektrischer Anlagen bei der Standortwahl<br />
für Nestneubauten<br />
Aus mehreren Gründen (fachlich begründete Festlegung der<br />
Rangfolge der Maßnahmen, Planung und Kosten, Sicherheit)<br />
ist e<strong>in</strong>e dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Weißstorch -<br />
betreuern und Energieversorgungsunternehmen unerläßlich.<br />
4.2.5 Reduzierung weiterer Gefährdungen<br />
Gefährdungen im Nestbereich s<strong>in</strong>d zu beseitigen bzw. zu<br />
m<strong>in</strong>imieren (s. auch Kap. 5.4):<br />
- Durchführung regelmäßiger Nestkontrollen zur Prüfung<br />
der Standsicherheit sowie zur Beseitigung von Verdichtungen<br />
der Nestmulde (Wasserstau) und von Müll im<br />
Nest (Gefahr für die Nestl<strong>in</strong>ge),<br />
- dauerhafte Gewährleistung des freien An- und Abfluges<br />
im Nestbereich durch E<strong>in</strong>flußnahme auf bauliche Veränderungen,<br />
- Sicherung von Schornste<strong>in</strong>schloten (Anflugabweiser,<br />
Ab deckung),<br />
- Freischneiden von Baumnestern und Zurückschneiden<br />
von Bäumen <strong>in</strong> Nestnähe,<br />
- Marderschutz.<br />
4.2.6 Behandlung verletzter bzw. kranker Weißstörche<br />
Behandlung, Pflege und anschließende Auswilderung von<br />
Störchen, die zeitweilig nicht <strong>in</strong> der freien Natur überleben<br />
könnten, tragen zur Erhaltung der Weißstorchbestände bei.<br />
Pflegl<strong>in</strong>ge s<strong>in</strong>d verletzte oder geschwächte Alt- und Jungstörche<br />
sowie Nestl<strong>in</strong>ge, die abgeworfen wurden oder deren Eltern<br />
ausgefallen s<strong>in</strong>d. Auch Gelege können künstlich erbrütet