Artenschutzprogramm in Sachsen - Publikationen - Freistaat Sachsen
Artenschutzprogramm in Sachsen - Publikationen - Freistaat Sachsen
Artenschutzprogramm in Sachsen - Publikationen - Freistaat Sachsen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
gehört bzw. e<strong>in</strong>bezogen und können selbst schutzwürdige<br />
Flächen pachten bzw. kaufen.<br />
Aus der Art der Schutzvorhaben und den gesetzlichen<br />
Grundlagen ergibt sich für engagierte Bürger die Konsequenz,<br />
entsprechende Kontakte zu Naturschutz<strong>in</strong>stitutionen<br />
herzustellen, um Vorschläge zu unterbreiten bzw. auf eigenem<br />
Grund und Boden Vorhaben zu realisieren (s. Kap.<br />
6.5). Durch die Mitgliedschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Umweltverband<br />
verbessern sich die Möglichkeiten der Mitwirkung <strong>in</strong> der<br />
Regel wesentlich.<br />
5.2 Neuanlage und Sicherung von Nistplätzen<br />
Die Neuanlage, vor allem aber die Sicherung von Nistplätzen<br />
s<strong>in</strong>d ständig durchzuführende Schutzarbeiten. Unter den Bed<strong>in</strong>gungen<br />
verstärkter Sanierung von Gebäuden und Schornste<strong>in</strong>en<br />
s<strong>in</strong>d vorhandene, zumeist ältere Nester gefährdet, so<br />
daß die Errichtung von Nisthilfen (möglichst am alten Platz)<br />
zur Bestandssicherung beiträgt. Weiter können durch neue<br />
Nisthilfen Ansiedlungen des Weißstorches <strong>in</strong> geeigneten, bisher<br />
storchenfreien Gebieten ermöglicht bzw. <strong>in</strong>itiiert werden.<br />
Die Palette der Möglichkeiten ist entsprechend den örtlichen<br />
Gegebenheiten vielgestaltig. Von Bedeutung s<strong>in</strong>d hierbei vor<br />
allem Kosten und Aufwand für Errichtung und Unterhaltung<br />
der Nisthilfe, die Anzahl der Brutpaare im Gebiet (s<strong>in</strong>d weitere<br />
Ansiedlungsversuche z. B. nahrungsökologisch vorstellbar?)<br />
und landschaftsästhetische Aspekte.<br />
Abb. 70: Nestmast mit Trittstellen für Kontrolle und Ber<strong>in</strong>gung;<br />
Kreckwitz / Lkr. Bautzen Foto: S. Teschner<br />
66<br />
Schutz maßnahmen<br />
Abb. 71: Schornste<strong>in</strong>abdeckung zur Vermeidung des H<strong>in</strong>e<strong>in</strong>stürzens<br />
von Weißstörchen; 1997, Dresden-<br />
Gohlis Foto: S. Teschner<br />
5.2.1 Auswahl des Standortes<br />
Bei der Standortwahl s<strong>in</strong>d folgende Faktoren von Bedeutung:<br />
• Die Beobachtung des Verhaltens von Störchen <strong>in</strong>sbesondere<br />
zu Beg<strong>in</strong>n der Brutzeit (längerer Aufenthalt im Ort,<br />
Versuch e<strong>in</strong>es Nestbaues durch E<strong>in</strong>tragen von Nistmaterial)<br />
läßt ggf. Rückschlüsse auf deren Ansiedlungswilligkeit<br />
zu.<br />
• Nistplätze auf Gebäuden und Schornste<strong>in</strong>en besitzen e<strong>in</strong>en<br />
hohen landschaftsästhetischen und erzieherischen<br />
Wert im S<strong>in</strong>ne des Verhältnisses der Bevölkerung zu<br />
„ihrem Storch“.<br />
• Die Nisthilfe sollte <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens 8 m Höhe <strong>in</strong>stalliert<br />
werden. Im Umkreis von m<strong>in</strong>d. 30 m sollte es ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>dernisse<br />
geben, die das Nest überragen.<br />
• Für die Errichtung e<strong>in</strong>er Nisthilfe ist das E<strong>in</strong>holen der<br />
Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich.<br />
• E<strong>in</strong> freier An- und Abflug, besonders freier Anflug gegen<br />
die Hauptw<strong>in</strong>drichtung, muß für die Störche möglich se<strong>in</strong>.<br />
• In den An- und Abflugkorridoren dürfen sich ke<strong>in</strong>e Leitungsdrähte<br />
und andere gefährliche H<strong>in</strong>dernisse bef<strong>in</strong>den.<br />
Auch sollen ke<strong>in</strong>e E-Masten <strong>in</strong> der Nähe se<strong>in</strong>.<br />
• Die Blitzschlaggefährdung des Standortes ist zu beachten.<br />
• Der Standort sollte sich maximal 100 m entfernt vom<br />
Siedlungsrand mit nahegelegenen Nahrungsflächen, zu<br />
denen möglichst Sichtbeziehung besteht, bef<strong>in</strong>den.<br />
• Es ist an die Erreichbarkeit des Nistplatzes mit fahrbarer<br />
Technik zum Zwecke der späteren Kontrolle oder Sicherung<br />
der Anlage zu denken.