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Artenschutzprogramm in Sachsen - Publikationen - Freistaat Sachsen

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5 Handlungsempfehlungen für Schutz -<br />

maßnahmen<br />

5.1 Erhaltung und Aufwertung des Lebensraumes<br />

zur Sicherung des Nahrungsangebotes<br />

5.1.1 Erhaltung und Verbesserung vorhandener Nahrungshabitate<br />

Die Erhaltung vorhandener Nahrungshabitate besitzt aus<br />

verschiedenen Gründen, auch unter Beachtung von Kosten,<br />

oberste Priorität. Das sollte bei Maßnahmen der Landwirtschaft<br />

(Umbruch und Trockenlegung von Grünland, Anbau<strong>in</strong>tensivierung),<br />

aber auch anderer Wirtschaftszweige<br />

(Bauwesen, Wasserwirtschaft, Straßenbau), die für den<br />

Weißstorch wichtige Flächen verbrauchen, beachtet werden.<br />

Es ist erforderlich, daß alle an solchen Vorhaben Beteiligten<br />

<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samer Verantwortung konsequent nach Möglichkeiten<br />

zur M<strong>in</strong>imierung derartiger E<strong>in</strong>griffe bzw. Durchführung<br />

von Aus gleichs- und Ersatzmaßnahmen suchen.<br />

Auch Umweltverbände können dabei, z.B. im Rahmen von<br />

Gutachtertätigkeit oder Stellungnahmen, e<strong>in</strong>en wichtigen<br />

Beitrag leisten.<br />

E<strong>in</strong> wichtiges Ziel der Grünlandextensivierung ist die Verr<strong>in</strong>gerung<br />

des Nährstoffgehaltes der Böden auf e<strong>in</strong> Niveau,<br />

welches den natürlichen Standortverhältnissen nahekommt.<br />

Im Ergebnis werden Lebensräume für Beutetiere des Weißstorches<br />

aufgewertet.<br />

Die abschnittsweise Mahd von Grünland und Ackerfutter<br />

<strong>in</strong> geeigneten Intervallen (Staffelmahd) schafft ständig Flä -<br />

chen, auf denen der Weißstorch Nahrung f<strong>in</strong>det. E<strong>in</strong>e ähn -<br />

liche Wirkung besitzt die Mahd von Grünlandbrachen. Bei<br />

Regelungen zur Spätmahd <strong>in</strong>folge landwirtschaftlicher Förderprogramme<br />

sollte nach Möglichkeit die Mahd e<strong>in</strong>iger<br />

Flächen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> der Nähe von Weißstorchbrutplätzen,<br />

früher erfolgen. Dabei müssen u.a. Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

anderer Arten (Wiesenbrüter, Wiesenpflanzen, Insekten) m<strong>in</strong>imiert<br />

werden.<br />

Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen <strong>in</strong> Uferbereichen von<br />

Stand- und Fließgewässern <strong>in</strong> landwirtschaftlich genutzten<br />

Gebieten s<strong>in</strong>d u.a. die Anlage e<strong>in</strong>es den Nährstoffe<strong>in</strong>trag<br />

m<strong>in</strong>dernden Schutzstreifens (M<strong>in</strong>destbreite 10 m), der m<strong>in</strong>destens<br />

abschnittsweise ständig von hoher Vegetation freizuhalten<br />

ist, sowie das Abflachen von Uferböschungen. Dabei<br />

ist auszuschließen, daß wertvolle Verlandungsgesellschaften<br />

vernichtet werden.<br />

5.1.2 Neuanlage von Nahrungshabitaten<br />

Anlage von stehenden Kle<strong>in</strong>gewässern<br />

Bei der Anlage von ständig oder zeitweise wasserführenden<br />

Kle<strong>in</strong>gewässern s<strong>in</strong>d folgende Grundsätze zu beachten:<br />

• Der Standort muß sorgfältig geprüft werden, um e<strong>in</strong>e<br />

Zerstörung vorhandener wertvoller Lebensräume auszuschließen.<br />

64<br />

Schutz maßnahmen<br />

• Geeignet s<strong>in</strong>d Flächen mit nassem Untergrund auf wasserstauenden<br />

Bodenschichten <strong>in</strong> der Grünland- bzw.<br />

Ackerflur (evtl. Rückbau von Meliorationsanlagen) und<br />

<strong>in</strong> Flußauen (periodische Überschwemmungen).<br />

• Die Ermittlung des Bodennährstoffgehaltes gibt Aufschluß<br />

über die Eutrophierungsgefährdung des neuen<br />

Kle<strong>in</strong>gewässers.<br />

• Fließgewässer sollten nicht angestaut werden, sondern<br />

über teilweise Wasserumleitung im Nebenschluß e<strong>in</strong><br />

Kle<strong>in</strong>gewässer angelegt werden.<br />

• Die Fläche des Kle<strong>in</strong>gewässers sollte 100 m 2 nicht unterschreiten.<br />

Mehrere kle<strong>in</strong>e Gewässer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gruppe s<strong>in</strong>d<br />

günstiger als e<strong>in</strong>e große Wasserfläche.<br />

• E<strong>in</strong> Teil des Kle<strong>in</strong>gewässers sollte m<strong>in</strong>destens 1 m tief<br />

se<strong>in</strong>, um Amphibien und anderen Tieren e<strong>in</strong> sicheres<br />

Überw<strong>in</strong>tern zu ermöglichen.<br />

• Die Ufer s<strong>in</strong>d flachauslaufend mit e<strong>in</strong>er buchtenreichen<br />

Grenzl<strong>in</strong>ie zwischen Wasser und Land zu gestalten.<br />

• Um das Kle<strong>in</strong>gewässer ist gegebenenfalls e<strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens<br />

10 m breiter Schutzstreifen zu erhalten bzw. anzulegen<br />

(Verm<strong>in</strong>derung der Eutrophierung und als Sicherung<br />

vor Weidevieh).<br />

• E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen von Wasserpflanzen und Ansiedlung von<br />

Tie ren <strong>in</strong> der Kle<strong>in</strong>gewässeranlage s<strong>in</strong>d im allgeme<strong>in</strong>en<br />

unnötig.<br />

• Kle<strong>in</strong>gewässer bedürfen oftmals der Pflege. Dazu ge hö ren<br />

ggf. die abschnittsweise Entschlammung, Beseitigung zu<br />

starken Pflanzenwuchses und Wasserstands regulierung.<br />

• Entsprechend den örtlichen Bed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d behörd -<br />

liche Genehmigungen (z. B. untere Wasserbehörde) e<strong>in</strong>zuholen<br />

und Abstimmungen mit Flächeneigentümern<br />

bzw. -nutzern zu treffen.<br />

• Die Grundsätze für die Anlage von Kle<strong>in</strong>gewässern s<strong>in</strong>d<br />

spezifiziert auch bei der Rekonstruktion von Dorfteichen,<br />

Rückhaltebecken, Kle<strong>in</strong>speichern u. ä. (Mehrfachfunktion<br />

von Landschaftselementen) sowie bei der Renaturierung<br />

verfüllter Feuchtgebiete <strong>in</strong> Senken anzuwenden.<br />

Renaturierung von Gräben und anderen Fließgewässern<br />

• Die „Renaturierung“ von Gräben erfolgt mit dem Ziel der<br />

Herstellung ihrer ursprünglichen bzw. e<strong>in</strong>er naturnahen<br />

Gestalt.<br />

• Es gibt die Möglichkeit des Rückbaus der Verrohrung<br />

bzw. naturfremder Sohlbefestigungen.<br />

• Durch die Abflachung der Uferböschungen (Böschungsverhältnis<br />

etwa 1:5) wird die Nahrungssuche für den<br />

Weißstorch erleichtert.<br />

• Es können Grabentaschen angelegt werden (s. Abb. 69).<br />

• Die Sohlentiefe von Gräben bzw. Grabentaschen sollte<br />

möglichst nicht die freie Sicht des Weißstorches <strong>in</strong> die<br />

Umgebung verh<strong>in</strong>dern.<br />

• Die Beseitigung zu starken Pflanzenwuchses wird von<br />

Oktober bis zum e<strong>in</strong>setzenden Frost oder bei Trockenliegen<br />

des Gewässers durchgeführt. Die Beräumung der<br />

Grabenseiten sollte <strong>in</strong> jährlichem Wechsel erfolgen. Starker<br />

Pflanzenwuchs kann auch durch abschnittsweises<br />

e<strong>in</strong>seitiges Bepflanzen mit Gehölzen verh<strong>in</strong>dert werden.

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