Artenschutzprogramm in Sachsen - Publikationen - Freistaat Sachsen
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5 Handlungsempfehlungen für Schutz -<br />
maßnahmen<br />
5.1 Erhaltung und Aufwertung des Lebensraumes<br />
zur Sicherung des Nahrungsangebotes<br />
5.1.1 Erhaltung und Verbesserung vorhandener Nahrungshabitate<br />
Die Erhaltung vorhandener Nahrungshabitate besitzt aus<br />
verschiedenen Gründen, auch unter Beachtung von Kosten,<br />
oberste Priorität. Das sollte bei Maßnahmen der Landwirtschaft<br />
(Umbruch und Trockenlegung von Grünland, Anbau<strong>in</strong>tensivierung),<br />
aber auch anderer Wirtschaftszweige<br />
(Bauwesen, Wasserwirtschaft, Straßenbau), die für den<br />
Weißstorch wichtige Flächen verbrauchen, beachtet werden.<br />
Es ist erforderlich, daß alle an solchen Vorhaben Beteiligten<br />
<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samer Verantwortung konsequent nach Möglichkeiten<br />
zur M<strong>in</strong>imierung derartiger E<strong>in</strong>griffe bzw. Durchführung<br />
von Aus gleichs- und Ersatzmaßnahmen suchen.<br />
Auch Umweltverbände können dabei, z.B. im Rahmen von<br />
Gutachtertätigkeit oder Stellungnahmen, e<strong>in</strong>en wichtigen<br />
Beitrag leisten.<br />
E<strong>in</strong> wichtiges Ziel der Grünlandextensivierung ist die Verr<strong>in</strong>gerung<br />
des Nährstoffgehaltes der Böden auf e<strong>in</strong> Niveau,<br />
welches den natürlichen Standortverhältnissen nahekommt.<br />
Im Ergebnis werden Lebensräume für Beutetiere des Weißstorches<br />
aufgewertet.<br />
Die abschnittsweise Mahd von Grünland und Ackerfutter<br />
<strong>in</strong> geeigneten Intervallen (Staffelmahd) schafft ständig Flä -<br />
chen, auf denen der Weißstorch Nahrung f<strong>in</strong>det. E<strong>in</strong>e ähn -<br />
liche Wirkung besitzt die Mahd von Grünlandbrachen. Bei<br />
Regelungen zur Spätmahd <strong>in</strong>folge landwirtschaftlicher Förderprogramme<br />
sollte nach Möglichkeit die Mahd e<strong>in</strong>iger<br />
Flächen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> der Nähe von Weißstorchbrutplätzen,<br />
früher erfolgen. Dabei müssen u.a. Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
anderer Arten (Wiesenbrüter, Wiesenpflanzen, Insekten) m<strong>in</strong>imiert<br />
werden.<br />
Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen <strong>in</strong> Uferbereichen von<br />
Stand- und Fließgewässern <strong>in</strong> landwirtschaftlich genutzten<br />
Gebieten s<strong>in</strong>d u.a. die Anlage e<strong>in</strong>es den Nährstoffe<strong>in</strong>trag<br />
m<strong>in</strong>dernden Schutzstreifens (M<strong>in</strong>destbreite 10 m), der m<strong>in</strong>destens<br />
abschnittsweise ständig von hoher Vegetation freizuhalten<br />
ist, sowie das Abflachen von Uferböschungen. Dabei<br />
ist auszuschließen, daß wertvolle Verlandungsgesellschaften<br />
vernichtet werden.<br />
5.1.2 Neuanlage von Nahrungshabitaten<br />
Anlage von stehenden Kle<strong>in</strong>gewässern<br />
Bei der Anlage von ständig oder zeitweise wasserführenden<br />
Kle<strong>in</strong>gewässern s<strong>in</strong>d folgende Grundsätze zu beachten:<br />
• Der Standort muß sorgfältig geprüft werden, um e<strong>in</strong>e<br />
Zerstörung vorhandener wertvoller Lebensräume auszuschließen.<br />
64<br />
Schutz maßnahmen<br />
• Geeignet s<strong>in</strong>d Flächen mit nassem Untergrund auf wasserstauenden<br />
Bodenschichten <strong>in</strong> der Grünland- bzw.<br />
Ackerflur (evtl. Rückbau von Meliorationsanlagen) und<br />
<strong>in</strong> Flußauen (periodische Überschwemmungen).<br />
• Die Ermittlung des Bodennährstoffgehaltes gibt Aufschluß<br />
über die Eutrophierungsgefährdung des neuen<br />
Kle<strong>in</strong>gewässers.<br />
• Fließgewässer sollten nicht angestaut werden, sondern<br />
über teilweise Wasserumleitung im Nebenschluß e<strong>in</strong><br />
Kle<strong>in</strong>gewässer angelegt werden.<br />
• Die Fläche des Kle<strong>in</strong>gewässers sollte 100 m 2 nicht unterschreiten.<br />
Mehrere kle<strong>in</strong>e Gewässer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gruppe s<strong>in</strong>d<br />
günstiger als e<strong>in</strong>e große Wasserfläche.<br />
• E<strong>in</strong> Teil des Kle<strong>in</strong>gewässers sollte m<strong>in</strong>destens 1 m tief<br />
se<strong>in</strong>, um Amphibien und anderen Tieren e<strong>in</strong> sicheres<br />
Überw<strong>in</strong>tern zu ermöglichen.<br />
• Die Ufer s<strong>in</strong>d flachauslaufend mit e<strong>in</strong>er buchtenreichen<br />
Grenzl<strong>in</strong>ie zwischen Wasser und Land zu gestalten.<br />
• Um das Kle<strong>in</strong>gewässer ist gegebenenfalls e<strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens<br />
10 m breiter Schutzstreifen zu erhalten bzw. anzulegen<br />
(Verm<strong>in</strong>derung der Eutrophierung und als Sicherung<br />
vor Weidevieh).<br />
• E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen von Wasserpflanzen und Ansiedlung von<br />
Tie ren <strong>in</strong> der Kle<strong>in</strong>gewässeranlage s<strong>in</strong>d im allgeme<strong>in</strong>en<br />
unnötig.<br />
• Kle<strong>in</strong>gewässer bedürfen oftmals der Pflege. Dazu ge hö ren<br />
ggf. die abschnittsweise Entschlammung, Beseitigung zu<br />
starken Pflanzenwuchses und Wasserstands regulierung.<br />
• Entsprechend den örtlichen Bed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d behörd -<br />
liche Genehmigungen (z. B. untere Wasserbehörde) e<strong>in</strong>zuholen<br />
und Abstimmungen mit Flächeneigentümern<br />
bzw. -nutzern zu treffen.<br />
• Die Grundsätze für die Anlage von Kle<strong>in</strong>gewässern s<strong>in</strong>d<br />
spezifiziert auch bei der Rekonstruktion von Dorfteichen,<br />
Rückhaltebecken, Kle<strong>in</strong>speichern u. ä. (Mehrfachfunktion<br />
von Landschaftselementen) sowie bei der Renaturierung<br />
verfüllter Feuchtgebiete <strong>in</strong> Senken anzuwenden.<br />
Renaturierung von Gräben und anderen Fließgewässern<br />
• Die „Renaturierung“ von Gräben erfolgt mit dem Ziel der<br />
Herstellung ihrer ursprünglichen bzw. e<strong>in</strong>er naturnahen<br />
Gestalt.<br />
• Es gibt die Möglichkeit des Rückbaus der Verrohrung<br />
bzw. naturfremder Sohlbefestigungen.<br />
• Durch die Abflachung der Uferböschungen (Böschungsverhältnis<br />
etwa 1:5) wird die Nahrungssuche für den<br />
Weißstorch erleichtert.<br />
• Es können Grabentaschen angelegt werden (s. Abb. 69).<br />
• Die Sohlentiefe von Gräben bzw. Grabentaschen sollte<br />
möglichst nicht die freie Sicht des Weißstorches <strong>in</strong> die<br />
Umgebung verh<strong>in</strong>dern.<br />
• Die Beseitigung zu starken Pflanzenwuchses wird von<br />
Oktober bis zum e<strong>in</strong>setzenden Frost oder bei Trockenliegen<br />
des Gewässers durchgeführt. Die Beräumung der<br />
Grabenseiten sollte <strong>in</strong> jährlichem Wechsel erfolgen. Starker<br />
Pflanzenwuchs kann auch durch abschnittsweises<br />
e<strong>in</strong>seitiges Bepflanzen mit Gehölzen verh<strong>in</strong>dert werden.