Lernwirkungen neuer Lernformen - ABWF
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lung der einzelnen Evaluationsschritte, die sich an die Darstellung von König 2000 anlehnt,<br />
noch einmal gesondert hingewiesen (Kapitel 4.3.2).<br />
4.3.1 Evaluationsstandards im Überblick<br />
Die Evaluationsstandards sind von amerikanischen Organisationen des Erziehungs- und Bildungsbereichs,<br />
dem Joint Committee on Standards for Educational Evaluation, entwickelt<br />
worden. Die ‘Standards’ umfassen Prinzipien, deren Beachtung helfen soll, „Evaluationen<br />
von pädagogischen Programmen, Projekten und Materialien zu planen, anzuwenden und kritisch<br />
zu überprüfen“ (Joint Committee 1999, S. 26). Sie richten sich ausdrücklich nicht nur an<br />
Evaluatoren und Evaluatorinnen selbst, sondern ebenso an deren Auftraggeber und die interessierte,<br />
Evaluationen nutzende Öffentlichkeit. Die Standards wollen eine Beurteilungsbasis<br />
für die Überprüfung abgeschlossener und laufender Evaluationen bieten, für die Ausbildung<br />
und Sozialisation der professionellen Gemeinschaft Hinweise geben und schließlich eine gemeinsame<br />
Bezugssprache entwickeln.<br />
Die „Standards“ richten sich auf Evaluationen als systematisch durchgeführten Untersuchungsprozesse.<br />
Sie sollen deren Planung, Durchführung und Kritik anleiten. Die letzte dieser<br />
drei Teilfunktionen wird durch den in die 1994er Fassung neu aufgenommenen Standard G12<br />
„Metaevaluation“ unterstrichen, der Hinweise gibt für eine „Evaluation der Evaluation“.<br />
Die Leitlinien sind vier übergreifenden Qualitätsthemen für Evaluationen zugeordnet:<br />
N Nützlichkeitsstandards (U Utility Standards)<br />
D Durchführbarkeitsstandards (F Feasibility Standards)<br />
K Korrektheitsstandards (P Propriety Standards)<br />
G Genauigkeitsstandards (A Accuracy Standards)<br />
1. NÜTZLICHKEIT<br />
Die Nützlichkeitsstandards sollen sicherstellen, dass eine Evaluation sich an den Informationsbedürfnissen<br />
der vorgesehenen Evaluationsnutzer(inne)n ausrichtet. Die Nützlichkeitsstandards<br />
teilen sich dabei in die folgenden sieben Unterpunkte auf:<br />
N 1 Ermittlung der Beteiligten und Betroffenen<br />
„Die an einer Evaluation beteiligten oder von ihr betroffenen Personen sollten identifiziert<br />
werden, damit deren Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden können“ (ebd., S. 49).<br />
Die Berücksichtigung der Perspektive der so genannten „stakeholders“ dient dazu, dass die<br />
Evaluation selbst beachtet und positiv aufgenommen wird.<br />
N 2 Glaubwürdigkeit der Evaluatorin<br />
„Wer Evaluationen durchführt, sollte sowohl vertrauenswürdig als auch kompetent sein, damit<br />
bei den Evaluationsergebnissen ein Höchstmaß an Glaubwürdigkeit und Akzeptanz erreicht<br />
wird“ (ebd., S. 55). Um diese Kompetenz zu gewährleisten, muss ggf. auf ein Evaluationsteam<br />
zurückgegriffen werden.<br />
N 3 Umfang und Auswahl der Informationen<br />
„Die gewonnenen Informationen sollten von einem Umfang und einer Auswahl sein, welche<br />
die Behandlung sachdienlicher Fragen zum Programm ermöglichen und gleichzeitig auf die<br />
Interessen und Bedürfnisse des Auftraggebers und anderer Beteiligter & Betroffener einge-<br />
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