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SPORTaktiv Februar 2018

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29.05. - 02.06.<strong>2018</strong><br />

Es ist simpel:<br />

Mit Tuning-Produkten<br />

wird an<br />

der Kettenstrebe<br />

das Signal des<br />

Magneten halbiert,<br />

das E-Bike geht<br />

dann elektrisch<br />

bis zu 50 km/h<br />

schnell.<br />

MIT DEM<br />

E-MTB QUER<br />

DURCH SÜDTIROL<br />

www.emountainbike-experience.org<br />

IM MERANER LAND<br />

ALPIN MEDITERRANES LEBENSGEFÜ<br />

einen Eingriff kaum geschützt. Noch<br />

simpler ist das Anbringen eines Tuning-Chips<br />

an der Kettenstrebe (für wenige<br />

Euro im Internet erhältlich), der<br />

das Signal des Speichenmagneten am<br />

Hinterrad halbiert und somit die doppelte<br />

Geschwindigkeit ermöglicht, also<br />

50 km/h bis zur Motorabschaltung.<br />

Strafbare Handlung<br />

Das Kuratorium warnt: Rechtlich<br />

gesehen handelt es sich bei einem<br />

durch Speed-Tuning modifizierten<br />

E-Bike nicht mehr um ein Fahrrad,<br />

sondern um ein „nicht zugelassenes<br />

Kraftfahrzeug“. Mit diesem auf öffentlichen<br />

Wegen, Plätzen und Straßen<br />

unterwegs zu sein, ist eine strafbare<br />

Handlung und kann weitreichende<br />

Konsequenzen nach sich ziehen.<br />

„Höchstens 600 Watt Leistung und<br />

Motorunterstützung bis maximal 25<br />

km/h, das sind die Voraussetzungen,<br />

damit ein E-Bike als normales Fahrrad<br />

gilt“, erklärt KFV-Jurist Kaltenegger.<br />

„Stärkere oder schnellere E-Bikes<br />

sind Mopeds oder sogar Motorrädern<br />

gleichgestellt.“<br />

Diese Fahrzeuge benötigen einen<br />

Versicherungsschutz und Kennzeichen,<br />

die Lenker Führerschein und<br />

Helm. „Weder Fahrradwege noch die<br />

Fahrräder und Bauteile wie die Bremsen<br />

sind für diese Geschwindigkeiten<br />

ausgelegt“, erklärt Kaltenegger. Ein<br />

Aufprall mit 25 km/h ungebremst<br />

und ungeschützt gegen ein Hindernis<br />

kommt einem Sturz aus 2,5 Metern<br />

Höhe gleich. Bei getunten E-Bikes (bis<br />

zu 50 km/h) wäre das eine Fallhöhe<br />

von knapp 10 Metern – vergleichbar<br />

mit dem Sturz aus dem dritten<br />

Stock eines Gebäudes. Zudem drohen<br />

weitreichende Konsequenzen, wenn<br />

die Polizei das Fahrzeug als illegal<br />

erkennt: Verbot der Weiterfahrt, kein<br />

Versicherungsschutz bei einem Unfall,<br />

zivil- und strafrechtliche Verantwortung,<br />

wenn der Unfall auf das Tuning<br />

zurückzuführen ist.<br />

Genug der Droh-Szenarios. Die<br />

Branche ist wachsam, will für Klarheit<br />

und ungetrübte Freude am Radfahren<br />

sorgen und sagt dem Tuning den<br />

Kampf an. Claus Fleischer etwa deklariert<br />

sich als Geschäftsleiter von Bosch<br />

eBike Systems ganz klar: „Tuning ist<br />

kein Kavaliersdelikt, sondern eine<br />

Ordnungswidrigkeit. Wer Tuning-Kits<br />

verwendet oder sein Bosch-eBike-Sys-<br />

Fotos: iStock, Speedclip-Tuning

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