Fachtagung 2.-3. März 2009 an der Universität
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Die juristische Falllösung<br />
Falllösung, das Gutachten, ist daher die zentrale Fachtextsorte beim methodischen<br />
Arbeiten.<br />
Um ein adäquates Gesamtbild des Studienkontexts zeichnen zu können, in dem<br />
die Fallbearbeitung gelehrt und gelernt wird, müssen wichtige Aspekte <strong>der</strong> Studienorg<strong>an</strong>isation<br />
berücksichtigt werden. Die Rechtskenntnisse, die die Grundlage zur<br />
Fallbearbeitung bilden, werden zumeist in Vorlesungen vermittelt. Sie werden in<br />
Arbeitsgemeinschaften (AGs o<strong>der</strong> Tutorials) vertieft, in denen zudem die Beschäftigung<br />
mit Fallbearbeitungen stattfindet. Neben dem Besuch von <strong>der</strong>artigen Ver<strong>an</strong>staltungen<br />
besteht ein großer Teil des Studiums in Einzelarbeit zur Aneignung des<br />
grundlegenden Wissens, das in den Klausuren und in <strong>der</strong> ersten Prüfung unter<br />
Beweis gestellt werden muss (Lüke 1997: 126). Die Studierenden müssen eine<br />
große Anzahl von schriftlichen Leistungsnachweisen im Studium erbringen. 4 Der<br />
Zeitpl<strong>an</strong>, <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> Studienordnung ergibt, ist weitgehend vorgegeben. So<br />
sieht das Vorlesungsverzeichnis ein klare Einteilung nach Semestern vor, die zwar<br />
punktuell durchlässig ist, im Allgemeinen jedoch nach Pl<strong>an</strong> erfüllt werden muss,<br />
um Verzögerungen des Studiums zu vermeiden.<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen, die sich hieraus im Kontext <strong>der</strong> Fallbearbeitung ergeben, sind<br />
somit Folgende:<br />
� umf<strong>an</strong>greicher Wissenserwerb in verschiedenen Rechtsgebieten,<br />
� Kenntnisse über die juristische Methode <strong>der</strong> Fallbearbeitung und die<br />
Fähigkeit zu ihrer Anwendung,<br />
� allgemeine Studierfähigkeit, hier beson<strong>der</strong>s: Mitschreiben, Lesen,<br />
Exzerpieren, Memorieren, Schreiben 5, Selbstm<strong>an</strong>agement.<br />
Nicht alle internationalen Studierenden sind in <strong>der</strong> Rechtswissenschaft im Hauptfach<br />
eingeschrieben. Ein weitaus größerer Teil sind Erasmus-, LL.M. 6- o<strong>der</strong><br />
Nebenfachstudierende o<strong>der</strong> Doktor<strong>an</strong>den. Die Falllösung wird von denjenigen<br />
verl<strong>an</strong>gt, die die erste Prüfung <strong>an</strong>streben, d<strong>an</strong>eben jedoch auch von Nebenfach-<br />
sowie LL.M.-Studierenden. Letztere müssen im Studium eine geringere Anzahl von<br />
Fallbearbeitungen verfassen. Doktor<strong>an</strong>den müssen in <strong>der</strong> Regel überhaupt keine<br />
Fallbearbeitungen vorlegen und Erasmus-Studierenden ist es häufig freigestellt,<br />
mündliche Prüfungen abzulegen, statt <strong>an</strong> Klausuren teilzunehmen. Erfahrungsgemäß<br />
nehmen jedoch auch einige von ihnen <strong>an</strong> dem Workshop von PunktUm<br />
Jura teil. Die internationalen Studierenden weisen folglich sowohl sprachlich als<br />
4 Die Studien- und Prüfungsordnung <strong>der</strong> Bielefel<strong>der</strong> Fakultät für Rechtswissenschaft sieht <strong>an</strong><br />
schriftlichen Leistungen mindestens sieben Klausuren (Aufsichtsarbeiten) und zwei Hausarbeiten im<br />
Grundstudium sowie drei Klausuren und zwei Hausarbeiten im Hauptstudium vor (§ 21 II und § 28<br />
II StudPrO 2007).<br />
5 Das Verfassen einer schriftlichen Ausarbeitung zu einer Falllösung und die hierfür vorausgesetzten<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten sind Thema des dritten und insbeson<strong>der</strong>e vierten Teils.<br />
6 Die Abkürzung LL.M. steht für Legum Magister. Der Titel wird für verschiedene juristische<br />
Studiengänge vergeben. In diesem Beitrag sind mit LL.M.-Studierenden internationale Studierende<br />
gemeint, die einen B.A. <strong>der</strong> Rechtswissenschaft im Heimatl<strong>an</strong>d erworben haben und in Deutschl<strong>an</strong>d<br />
einen Magistertitel <strong>an</strong>streben.<br />
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