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Fachtagung 2.-3. März 2009 an der Universität

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Die juristische Falllösung<br />

Falllösung, das Gutachten, ist daher die zentrale Fachtextsorte beim methodischen<br />

Arbeiten.<br />

Um ein adäquates Gesamtbild des Studienkontexts zeichnen zu können, in dem<br />

die Fallbearbeitung gelehrt und gelernt wird, müssen wichtige Aspekte <strong>der</strong> Studienorg<strong>an</strong>isation<br />

berücksichtigt werden. Die Rechtskenntnisse, die die Grundlage zur<br />

Fallbearbeitung bilden, werden zumeist in Vorlesungen vermittelt. Sie werden in<br />

Arbeitsgemeinschaften (AGs o<strong>der</strong> Tutorials) vertieft, in denen zudem die Beschäftigung<br />

mit Fallbearbeitungen stattfindet. Neben dem Besuch von <strong>der</strong>artigen Ver<strong>an</strong>staltungen<br />

besteht ein großer Teil des Studiums in Einzelarbeit zur Aneignung des<br />

grundlegenden Wissens, das in den Klausuren und in <strong>der</strong> ersten Prüfung unter<br />

Beweis gestellt werden muss (Lüke 1997: 126). Die Studierenden müssen eine<br />

große Anzahl von schriftlichen Leistungsnachweisen im Studium erbringen. 4 Der<br />

Zeitpl<strong>an</strong>, <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> Studienordnung ergibt, ist weitgehend vorgegeben. So<br />

sieht das Vorlesungsverzeichnis ein klare Einteilung nach Semestern vor, die zwar<br />

punktuell durchlässig ist, im Allgemeinen jedoch nach Pl<strong>an</strong> erfüllt werden muss,<br />

um Verzögerungen des Studiums zu vermeiden.<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen, die sich hieraus im Kontext <strong>der</strong> Fallbearbeitung ergeben, sind<br />

somit Folgende:<br />

� umf<strong>an</strong>greicher Wissenserwerb in verschiedenen Rechtsgebieten,<br />

� Kenntnisse über die juristische Methode <strong>der</strong> Fallbearbeitung und die<br />

Fähigkeit zu ihrer Anwendung,<br />

� allgemeine Studierfähigkeit, hier beson<strong>der</strong>s: Mitschreiben, Lesen,<br />

Exzerpieren, Memorieren, Schreiben 5, Selbstm<strong>an</strong>agement.<br />

Nicht alle internationalen Studierenden sind in <strong>der</strong> Rechtswissenschaft im Hauptfach<br />

eingeschrieben. Ein weitaus größerer Teil sind Erasmus-, LL.M. 6- o<strong>der</strong><br />

Nebenfachstudierende o<strong>der</strong> Doktor<strong>an</strong>den. Die Falllösung wird von denjenigen<br />

verl<strong>an</strong>gt, die die erste Prüfung <strong>an</strong>streben, d<strong>an</strong>eben jedoch auch von Nebenfach-<br />

sowie LL.M.-Studierenden. Letztere müssen im Studium eine geringere Anzahl von<br />

Fallbearbeitungen verfassen. Doktor<strong>an</strong>den müssen in <strong>der</strong> Regel überhaupt keine<br />

Fallbearbeitungen vorlegen und Erasmus-Studierenden ist es häufig freigestellt,<br />

mündliche Prüfungen abzulegen, statt <strong>an</strong> Klausuren teilzunehmen. Erfahrungsgemäß<br />

nehmen jedoch auch einige von ihnen <strong>an</strong> dem Workshop von PunktUm<br />

Jura teil. Die internationalen Studierenden weisen folglich sowohl sprachlich als<br />

4 Die Studien- und Prüfungsordnung <strong>der</strong> Bielefel<strong>der</strong> Fakultät für Rechtswissenschaft sieht <strong>an</strong><br />

schriftlichen Leistungen mindestens sieben Klausuren (Aufsichtsarbeiten) und zwei Hausarbeiten im<br />

Grundstudium sowie drei Klausuren und zwei Hausarbeiten im Hauptstudium vor (§ 21 II und § 28<br />

II StudPrO 2007).<br />

5 Das Verfassen einer schriftlichen Ausarbeitung zu einer Falllösung und die hierfür vorausgesetzten<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten sind Thema des dritten und insbeson<strong>der</strong>e vierten Teils.<br />

6 Die Abkürzung LL.M. steht für Legum Magister. Der Titel wird für verschiedene juristische<br />

Studiengänge vergeben. In diesem Beitrag sind mit LL.M.-Studierenden internationale Studierende<br />

gemeint, die einen B.A. <strong>der</strong> Rechtswissenschaft im Heimatl<strong>an</strong>d erworben haben und in Deutschl<strong>an</strong>d<br />

einen Magistertitel <strong>an</strong>streben.<br />

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