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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

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festgelegten Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 70 Mio. Euro erscheint nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand ebenso unwahrscheinlich wie das potentielle Risiko einer mittelfristigen<br />

Unterkapitalisierung. Aus finanzwirtschaftlicher Sicht kann die E.V.A. bei<br />

Bedarf weiterhin auch kurzfristige Liquidität aus dem konzerninternen Cash-Pool in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Die aktuelle Überprüfung <strong>der</strong> Risikosituation zeigt, dass die Gesellschafterin mit dem<br />

verabschiedeten Finanzierungskonzept den langfristigen Fortbestand <strong>der</strong> E.V.A. sicherstellt<br />

und <strong>der</strong> steuerliche Querverbund insofern weiterhin tragfähig ist. Es kommt<br />

also weiterhin darauf an, dass sich das im Finanzierungskonzept begründete Gleichgewicht<br />

zwischen ÖPNV-Verlusten und energiewirtschaftlichen Gewinnen manifestiert<br />

bzw. zusätzliche Mittel für die Finanzierung <strong>der</strong> Verkehrs- bzw. Mobilitätswende<br />

bereitgestellt werden. Konkrete Risiken wurden in den Jahresabschlüssen <strong>der</strong> Einzelgesellschaften,<br />

soweit zulässig, durch adäquate Rückstellungsbildung berücksichtigt<br />

bzw. wurden in den Wirtschaftsplänen <strong>der</strong> Gesellschaften abgebildet.<br />

Berichterstattung nach § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NW<br />

Gesellschaftsvertragsmäßiger Gegenstand <strong>der</strong> E.V.A. ist die Versorgung mit Elektrizität,<br />

Gas, Wasser und Wärme, die Erfüllung an<strong>der</strong>er Versorgungsaufgaben, die Durchführung<br />

von Entsorgungsaufgaben sowie <strong>der</strong> öffentliche Nahverkehr, die Durchführung<br />

von Gelegenheitsverkehr, die Schaffung und Vorhaltung von allgemein zugänglichen<br />

Parkflächen, die Verwaltung von Vermögen in <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> und<br />

<strong>der</strong>en Umgebung sowie die Erbringung unterstützen<strong>der</strong> Verwaltungsdienstleistungen<br />

zur Deckung des Eigenbedarfs ihrer kommunalen Gesellschafter. Die Gesellschaft ist<br />

zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck för<strong>der</strong>n.<br />

Sie kann sich hierbei an<strong>der</strong>er Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen o<strong>der</strong><br />

solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben o<strong>der</strong> pachten.<br />

Die Gesellschaft ist eine geschäftsleitende Holding-Gesellschaft. Sie hat die Aufgabe,<br />

nach Maßgabe abzuschließen<strong>der</strong> Unternehmensverträge (§ 291 AktG) die Leitung <strong>der</strong><br />

STAWAG und <strong>der</strong> ASEAG zu übernehmen sowie den Gewinn- und Verlustausgleich<br />

vorzunehmen. Sie kann weitere Beteiligungen halten und auch gegenüber weiteren<br />

Unternehmen als geschäftsführende Holding tätig werden. Die im Lagebericht und im<br />

Anhang für die E.V.A. und für den Konzern gegebenen Erläuterungen und Daten veranschaulichen,<br />

dass die Gesellschaft den aus ihrer satzungsmäßigen Aufgabenstellung<br />

folgenden öffentlichen Zwecken auch im Jahr 2022 voll gerecht wurde.<br />

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