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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

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und zu erweitern, dass die Pflegeplätze des Wohnheims 2 hier mit integriert werden<br />

können. Dadurch würden Wohnbereiche auf einer Ebene geschaffen, die wie in den<br />

Pflegetrakten A und B wirtschaftlich betrieben werden können. Weiterhin ist die Integration<br />

einer Arztpraxis zur besseren Versorgung <strong>der</strong> Pflegebedürftigen vor Ort<br />

denkbar. Durch die Umgestaltung des so frei gewordenen Wohnheims 2 hin zu ambulanten<br />

Pflegewohngemeinschaften, kann man den durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />

weiter forcierten Trend zur „Ambulantisierung“ <strong>der</strong> Pflege Rechnung tragen.<br />

Dadurch wäre auch eine Erweiterung <strong>der</strong> Pflegeplätze am Standort des Senioren- und<br />

Betreuungszentrums <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> in Eschweiler möglich und würde nicht<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Beschränkung <strong>der</strong> vollstationären Pflegeplätze bei einem Haus dieser<br />

Größenordnung entgegenstehen.<br />

Ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung des Senioren- und Betreuungszentrums<br />

<strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> in Eschweiler liegt im Bereich <strong>der</strong> Personal- und Sachkosten.<br />

In den letzten Jahren handelten die Tarifparteien im öffentlichen Dienst <strong>zum</strong> Teil ordentliche<br />

Tarifsteigerungen aus. Hinzu kommen Einmalzahlungen für alle Mitarbeiter,<br />

Aufstockungen für die Auszubildenden, die Erhöhung des Urlaubs für jüngere Mitarbeiter,<br />

die Erhöhung des Leistungsentgelts und Stufensteigerungen. Im Sachkostenbereich<br />

machten sich ganz beson<strong>der</strong>s die Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln<br />

in den letzten Jahren bemerkbar. Deshalb for<strong>der</strong>t das SBZ regelmäßig zu Pflegesatzverhandlungen<br />

auf, um neue Pflegesätze auszuhandeln, um obige Kostensteigerungen<br />

aufzufangen. Die letzte Pflegesatzverhandlung führt ab April 2023 zu ca.<br />

11 % höheren Entgelten. Sie gilt zunächst bis März 2024.<br />

Diese Entgelterhöhung sollte eigentlich auch die anstehenden Tarifsteigerungen im<br />

öffentlichen Dienst auffangen. Diese sind aber mit <strong>der</strong> Inflationsson<strong>der</strong>zahlung in<br />

Höhe von 3.000 € pro Person so hoch ausgefallen, dass ein großer Teil dieser Mehrkosten<br />

nicht abgedeckt wird. Noch stehen die redaktionellen Festlegungen <strong>der</strong> Tarifvereinbarung<br />

aus. Sollte es aber tatsächlich so sein, dass für jeden Mitarbeitenden die<br />

Inflationsausgleichszahlung dem Beschäftigungsumfang angepasst wird, würden<br />

522.000 € Mehrkosten für 174 Vollzeitkräfte ab Juni 2023 anfallen. Diese hohe Belastung<br />

war vorab so nicht abzusehen.<br />

Das Pflegestärkungsgesetz II, birgt ein finanziell schwer zu bezifferndes Risiko. Dieses<br />

Gesetz zeichnet sich <strong>zum</strong> einen dadurch aus, dass mehr als zwei Milliarden Euro<br />

zusätzlich für den Pflegebereich bereitgestellt werden sollen. Dies kommt aber nicht<br />

bei den stationären Einrichtungen an, da anstehende Än<strong>der</strong>ungen hier nur budgetneutral<br />

umgesetzt werden sollen. Die ambulante Pflege und Tagespflege ist hier<br />

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