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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

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dass in dem Unternehmen die Ziele des LGG beachtet werden. Dies gilt sowohl für<br />

unmittelbare als auch für mittelbare Beteiligungen. Für Unternehmen, die auf eine<br />

Beendigung ihrer Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind, findet § 2 Absatz 2 LGG keine<br />

Anwendung.<br />

Ein Gleichstellungsplan nach § 5 LGG befindet sich in Erstellung und soll voraussichtlich<br />

im Jahr 2024 in Kraft treten.<br />

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