19.03.2024 Aufrufe

Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bereits kurz nach Beginn <strong>der</strong> russischen Aggression gegen die Ukraine wurden in<br />

Brüssel For<strong>der</strong>ungen einzelner Mitgliedsstaaten nach einem Preisdeckel an Großhandelsmärkten<br />

für Erdgas laut. Im Laufe des Jahres 2022 wurden unterschiedliche Modelle<br />

zur Umsetzung eines Preisdeckels diskutiert. Im Mai 2022 hatten Spanien und<br />

Portugal im Rahmen einer sogenannten „iberischen Ausnahme“ die Zustimmung <strong>der</strong><br />

Europäischen Union erhalten, einen Preisdeckel für Gas, das auf Elektrizitätsmärkten<br />

gehandelt wird, einzuführen. Am 19. Dezember beschloss <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union, einen Marktkorrekturmechanismus einzuführen. Unter den Voraussetzungen,<br />

dass <strong>der</strong> Großhandelspreis an drei aufeinan<strong>der</strong>folgen Werktagen über einem Niveau<br />

von 180 EUR/MWh und mehr als 35 EUR über einem Referenzpreis von LNG liegt, darf<br />

<strong>der</strong> Großhandelspreis für Termingeschäfte nicht mehr als 180 EUR bzw. nicht mehr<br />

als <strong>der</strong> LNG-Referenzpreis, zuzüglich 35 EUR, betragen. Dieser sogenannte dynamische<br />

Preisdeckel soll 28 Tage in Kraft bleiben und kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />

automatisch o<strong>der</strong> durch Entscheidung <strong>der</strong> Kommission ausgesetzt werden.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> durch den russischen Krieg verursachten Energiekrise und<br />

immer deutlicher zutage tretenden Folgen des Klimawandels für Menschen, Umwelt,<br />

Wirtschaft und Energieversorgung haben die EU und die Bundesregierung Maßnahmen<br />

verschärft bzw. wollen diese auf den Weg bringen, um den Ausbau <strong>der</strong> Erneuerbaren<br />

Energien zu beschleunigen und die Dekarbonisierung <strong>der</strong> Wirtschaft voranzutreiben.<br />

Im Mai hat die EU-Kommission mit dem Vorschlag des sogenannten „REPowerEU-Pakets“<br />

den Ausbau <strong>der</strong> Erneuerbaren und die Abkehr von fossilen Energieträgern abermals<br />

forciert. Es handelt sich dabei um ein Maßnahmenpaket, das die Abhängigkeit<br />

von russischen Energieimporten min<strong>der</strong>n, die CO2-Emissionen reduzieren und den<br />

Ausbau <strong>der</strong> Erneuerbaren beschleunigen soll. Die Pläne, die u.a. als legislative Revision<br />

in die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED IV) einfließen, sehen vor, das 2030-<br />

Ziel für den Anteil <strong>der</strong> Erneuerbaren im EU-Energiemix auf 45 % anzuheben. Das soll<br />

durch einen beschleunigten Bau von Erneuerbaren-Anlagen erfolgen, u.a. in sogenannten<br />

und von den Mitgliedstaaten zu definierenden „Go-to-Gebieten“ für erneuerbare<br />

Energien. Nach <strong>der</strong> bislang geltenden Gesetzgebung ist die EU verpflichtet, bis<br />

2030 mindestens 32 % des Energiebedarfs erneuerbar zu decken.<br />

Ein ähnlich ambitionierter Ausbau ist im Bereich Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur<br />

notwendig. Die EU hat Ende Oktober beschlossen, ab 2035 nur noch emissionsfreie<br />

Fahrzeuge in Europa zuzulassen. Diese grundsätzliche Entscheidung wird den Trend<br />

<strong>zum</strong> E-Fahrzeug weiter beschleunigen und damit auch den Ausbau <strong>der</strong> Ladeinfrastruktur<br />

in den Mittelpunkt rücken.<br />

217

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!