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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

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estehenden Notwasserliefervertrags um ein Modul „Zusatzwasserbezug“ vereinbart<br />

und vom Aufsichtsrat <strong>der</strong> WAG in <strong>der</strong> Sitzung am 14.12.2022 genehmigt worden.<br />

Damit kann ein zukünftig öfter zu erwartenden Zusatzbezug des WVZVP wegen <strong>der</strong><br />

deutlich zu beobachtenden Klimaverän<strong>der</strong>ungen strukturiert und möglichst ohne zusätzliche<br />

Spitzenbelastung <strong>der</strong> TWA Roetgen bedient werden. Der WVZVP hat dieser<br />

Vertragsergänzung in seiner Verbandsversammlung im Februar 2023 zugestimmt.<br />

Die WAG besitzt und betreibt <strong>der</strong>zeit noch keine eigenen Wassertransportnetze, und<br />

daher sind die Lieferungen an die enwor, STAWAG, WML und WVZ Langerwehe bis zu<br />

den Übergabestellen an die Kunden <strong>der</strong> WAG über Durchleitungsverträge mit den jeweils<br />

zuständigen Netzbetreibern enwor und Regionetz vertraglich geregelt. Um die<br />

zukünftigen Anfor<strong>der</strong>ungen an die Kapazität <strong>der</strong> Transportnetze und mögliche Maßnahmen<br />

zur zukunftsorientierten Sicherstellung <strong>der</strong>en Verfügbarkeit und Vorhaltung<br />

von Redundanzen zu identifizieren, ist gemeinsam mit den Netzbetreibern enwor und<br />

Regionetz eine firmen- und gebietsübergreifende Studie mit Entwicklung eines Zielnetzes<br />

erarbeitet worden, <strong>der</strong>en Ergebnisse im Laufe des Jahres 2022 vorgestellt worden<br />

sind. Insbeson<strong>der</strong>e wegen <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> WML in Verhandlung stehende Vertragsverlängerung<br />

mit einer beabsichtigten neuen Vertragslaufzeit von 40 Jahren für die<br />

Lieferung von jährlich weiterhin 5 Mio. m³ müssen die Transportkapazitäten bis zu<br />

den Übergabestellen an die WML mit den beiden Netzbetreibern enwor und Regionetz<br />

und <strong>der</strong> Ersatz <strong>der</strong> mittlerweile deutlich gealterten Rohrleitungssysteme koordiniert<br />

geplant und abgestimmt erneuert werden. Dabei muss die Refinanzierung <strong>der</strong> für die<br />

WML-Mengen erfor<strong>der</strong>lichen anteiligen neuen Rohrquerschnitte zwischen <strong>der</strong> WAG<br />

und den Netzbetreibern vorab vereinbart sein, da die WML mit <strong>der</strong> WAG wie<strong>der</strong> einen<br />

Gesamtvertrag für die komplette Lieferung bis zu den Übergabestellen in ihr nie<strong>der</strong>ländisches<br />

Netz abschließen möchte.<br />

Die WAG verfügt bis auf ihre beiden Geschäftsführer über kein eigenes Personal. Sie<br />

bedient sich zur Durchführung ihrer Geschäfte und <strong>zum</strong> Betrieb <strong>der</strong> technischen Anlagen<br />

im Wesentlichen des Personals von enwor und STAWAG. Die dafür erfor<strong>der</strong>lichen<br />

technischen und kaufmännischen Dienstleistungen sind in den ab dem 01.01.2018<br />

gültigen Verträgen WAG – enwor sowie WAG – STAWAG geregelt. Beide Dienstleistungsverträge<br />

haben eine Erstlaufzeit von 10 Jahren (bis 31.12.2027), können aber<br />

auf Verlangen <strong>der</strong> WAG zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Die von den<br />

beiden Dienstleistern zu erbringenden Leistungen und die dafür vereinbarten pauschalen<br />

Entgelte sind in beiden Verträgen jeweils beschrieben. Darüberhinausgehende<br />

einmalige Son<strong>der</strong>leistungen von den Dienstleistern werden zusätzlich in Rechnung<br />

gestellt und vergütet.<br />

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