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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

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Kennzahlen<br />

2022<br />

-in % -<br />

2021<br />

-in % -<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>zum</strong><br />

Vorjahr<br />

-in % -<br />

Eigenkapitalquote 29,6 26,4 3,2<br />

Eigenkapitalrentabilität 9,4 - 9,4<br />

Anlagendeckungsgrad 2 129,08 - 129,08<br />

Verschuldungsgrad 110,3 131,7 21,4<br />

Umsatzrentabilität 2,2 1,8 0,4<br />

Personalbestand<br />

Zum <strong>Stichtag</strong> <strong>31.12.2022</strong> waren 1.480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr:<br />

1.469) für die Rhein-Maas Klinikum GmbH tätig.<br />

Geschäftsentwicklung für das Geschäftsjahr 2022<br />

Wirtschaftsbericht<br />

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft wurde nahezu in allen Wirtschaftsbereichen<br />

durch die hohe Inflation, den Krieg in <strong>der</strong> Ukraine, gestörte Lieferketten sowie die<br />

andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona Pandemie negativ beeinflusst.<br />

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2022 nach ersten Berechnungen<br />

des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,9 % höher als im Vorjahr. Kalen<strong>der</strong>bereinigt<br />

betrug das Wirtschaftswachstum 2,0 %.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> COVID-19-Pandemie wurde zunächst die Einführung eines Versorgungsaufschlags<br />

für die in <strong>der</strong> Zeit vom 01.11.2021 bis <strong>zum</strong> 19.03.2022 aufgenommenen<br />

COVID-19- Patienten beschlossen. Kurz von dem Jahresende 2021 hat <strong>der</strong><br />

Deutsch Bundestag beschlossen rückwirkend <strong>zum</strong> 15.11.2021 wie<strong>der</strong> Ausgleichszahlungen<br />

für freigehaltene Betten zu gewähren. Diese bis <strong>zum</strong> 31.12.2021 beschlossene<br />

Verordnung wurde zunächst bis <strong>zum</strong> 19.03.2022 verlängert. Mit <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

vom 29.03.2022 zur Regelung weiterer Maßnahmen wurde eine Verlängerung <strong>der</strong><br />

Ausgleichszahlungen bis <strong>zum</strong> 18.04.2022 und eine Verlängerung des Versorgungszuschlages<br />

bis <strong>zum</strong> 30.06.2022 beschlossen.<br />

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