19.03.2024 Aufrufe

Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Durch das Inkrafttreten des MDK Reformgesetzes wurde die Einführung quartalsbezogener<br />

Prüfquoten von Abrechnungsfällen durch die gesetzlichen Krankenkassen<br />

eingeführt. Die Höhe <strong>der</strong> hausindividuellen Quoten je Quartal ist abhängig vom Anteil<br />

<strong>der</strong> unbeanstandeten Rechnungsprüfungen des Vorquartals. Hiervon abhängig ist<br />

ebenfalls die Höhe <strong>der</strong> Aufschläge, welche ab 2022 im Falle einer Rechnungskorrektur<br />

zusätzlich auf den korrigierten Rechnungsbetrag anfallen.<br />

Ab dem Jahr 2025 werden im Pflegebudget durch das am 12.11.2022 in Kraft getretene<br />

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ausschließlich Personalkosten <strong>der</strong> unmittelbar<br />

in <strong>der</strong> Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzten Pflegefachund<br />

Pflegehilfskräfte berücksichtigt. Alles weitere Personal wird ausschließlich über<br />

die DRG-Fallpauschalen finanziert.<br />

Weitere am 02.12.2022 beschlossene Gesetze betreffen:<br />

- Hebammen/Entbindungspfleger sind ab 2025 vollumfänglich mit den nachgewiesenen<br />

Kosten im Pflegebudget zu berücksichtigen.<br />

- Regelungen zur finanziellen Stärkung <strong>der</strong> Pädiatrie und <strong>der</strong> Geburtshilfe<br />

- Einführung von tagesstationären Behandlungen (ohne Übernachtung) zur Entlastung<br />

des Pflegepersonals<br />

- Einführung einer sektorengleichen Vergütung für bestimmte Behandlungen zur<br />

Stärkung <strong>der</strong> Ambulantisierung. Leistungen und Vergütungen sind bis <strong>zum</strong><br />

31.03.2023 durch die Krankenkassen, Krankenhäuser und die kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung festzulegen.<br />

- Fristen für Budgetverhandlungen<br />

- Finanzierung von landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen<br />

- Verlängerung des Hygieneför<strong>der</strong>programms als Infektiologieför<strong>der</strong>programm<br />

um 3 Jahre<br />

- Telekonsilarärztliche Leistungen<br />

- und die Telematikinfrastruktur<br />

Ferner wurde durch § 26f KHG beschlossen, die Krankenhäuser im Zusammenhang<br />

mit den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Für den Zeitraum Oktober 2022<br />

bis April 2024 werden pauschale Ausgleichszahlungen für mittelbar gestiegene Energiekosten<br />

und krankenhausindividuelle Erstattungen für direkte Mehrkosten geleistet.<br />

Die Perspektiven <strong>der</strong> Gesundheitsbranche werden durch das Spannungsfeld zwischen<br />

einem wachsenden Bedarf für adäquate Versorgung einerseits und ungeklärten<br />

424

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!