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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

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Somit wird für das Geschäftsjahr 2023 ein Betriebsergebnis in Höhe von 3,1 Mio. €<br />

erwartet, das damit um 1,1 Mio. € geringer als in 2022 ausfallen wird. Im Ergebnis<br />

wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 1,6 Mio. € (2022: Plan: 1,5 Mio. €, Ist: 2,32<br />

Mio. €) erwartet.<br />

Im Verfahren zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Wehebachtalsperre hatte<br />

die Bezirksregierung Köln entschieden zur Vermeidung einer Regelungslücke zunächst<br />

eine auf zwei Jahre befristete Schutzgebietsverordnung in Form einer vorläufigen<br />

Anordnung zu erlassen. Diese Anordnung ist im März 2023 nochmals um zwei<br />

Jahre verlängert worden, da bis <strong>zum</strong> Ende des ursprünglichen Befristungszeitraumes<br />

(März 2023) die endgültige Schutzgebietsverordnung noch nicht in Kraft gesetzt werden<br />

konnte.<br />

Die Bezirksregierung Köln hat im November des Jahres 2021 einen ersten Entwurf für<br />

die Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage<br />

Brandenburg vorgelegt. Der Entwurf ist zwischenzeitlich mit <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

Köln diskutiert worden, aber durch den <strong>der</strong>zeitig bestehenden Bearbeitungsstau bei<br />

<strong>der</strong> Bezirksregierung wird eine Neuausweisung <strong>der</strong> Schutzgebiete sowohl für Brandenburg<br />

als auch für Eicher Stollen nach <strong>der</strong>zeitiger vorsichtiger Abschätzung voraussichtlich<br />

nicht vor dem Jahr 2025 zu erwarten sein.<br />

Mit dem Wasserverband Eifel-Rur sowie mit den Kommunen Monschau und Simmerath<br />

sind die <strong>zum</strong> 31.12.2020 ausgelaufenen Kooperationsverträge zur Minimierung<br />

<strong>der</strong> mikrobiologischen Belastung von Kalltalsperre und Obersee (Hygienekonzept) für<br />

zunächst zwei weitere Jahre mit <strong>der</strong> einmaligen und zur Anwendung gelangten Option<br />

für die Verlängerung um ein weiteres Jahr weiter fortgesetzt worden, in denen eine<br />

Bewertung <strong>der</strong> von WAG zu tragenden Investitionskostenanteile an abwassertechnischen<br />

Anlagen auf dem Gebiet <strong>der</strong> beiden Kommunen erfolgen soll. Der über diesen<br />

Anteil hinausgehende Anteil an abwassertechnischen Anlagen, die mittlerweile neben<br />

dem Hygieneschutz auch aus allgemeinen gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an die Abwasserbehandlung<br />

heraus errichtet werden mussten, muss entsprechend den Regelungen<br />

in den Verträgen vom WVER an die WAG zurückerstattet werden.<br />

Chancen<br />

Wie schon im Prognosebericht dargestellt, ist durch die dort dargestellten klimatischen<br />

Effekte und die <strong>der</strong>zeit schon bestehenden Anfragen von Wasserversorgungsunternehmen<br />

außerhalb des Gesellschafterkreises nach Mehrmengen eine Ausweitung<br />

<strong>der</strong> abgegebenen Trinkwassermengen zu erwarten. Mit dem Kunden WML sind<br />

erste konkrete Gespräche über eine Fortsetzung <strong>der</strong> Geschäftsbeziehung auch nach<br />

Auslaufen des bis Ende des Jahres 2029 bestehenden Wasserliefervertrages für<br />

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