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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

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ilanzielle Darstellungsweise, ohne dass jedoch die letztendlich zu zahlende Altersvorsorge<br />

in <strong>der</strong> Hohe dadurch beeinflusst wird. Zum Bilanzstichtag waren 194 Mitarbeiter<br />

diesem Durchführungsweg <strong>der</strong> Altersvorsorge zugeordnet.<br />

Der Bestandsschutz für die von <strong>der</strong> ASEAG erbrachten Verkehrsleistungen besteht<br />

durch die bis einschließlich 2027 laufende Direktvergabe nach EU-VO 1370/2007 <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Aachen</strong> an die ASEAG, die auch die Leistungen <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> beinhaltet.<br />

Dies än<strong>der</strong>t sich aufgrund des Bestandsschutzes auch nicht dadurch, dass nach<br />

aktueller Rechtsprechung eine Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB einschlägig gewesen<br />

wäre. Eine gegebenenfalls stattfindende anschließende Betrauung ab 2028<br />

musste jedoch auf <strong>der</strong> Rechtsgrundlage des § 108 GWB erfolgen. Die Erfüllung dieser<br />

gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen wurde bereits bei <strong>der</strong> aktuell laufenden Betrauung parallel<br />

geprüft, sodass auch bei verän<strong>der</strong>ter Rechtsgrundlage zurzeit kein Risiko besteht,<br />

sofern <strong>der</strong> politische Wille gegeben ist.<br />

Nachdem seit Längerem aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) kein<br />

unmittelbares Risiko für die Vergabe von Leistungen an Subunternehmer mehr besteht,<br />

verbleibt das Risiko eines schleichenden, überproportionalen Kostenanstiegs in<br />

diesem Bereich. Der Tarifvertragspartner des Verbandes Nordrhein-Westfälischer<br />

Omnibusunternehmen e.V. ist nunmehr die Gewerkschaft ver.di. Diese ist im Vergleich<br />

<strong>zum</strong> bisherigen Tarifvertragspartner Christliche Gewerkschaft GOD im Rahmen<br />

von Tarifverhandlungen sicher als durchsetzungsstarker einzustufen. Hinzu kommt<br />

im Bereich <strong>der</strong> Tarifverträge, dass im Geschäftsjahr 2021 erstmals die zweite im kommunalen<br />

Nahverkehr stark vertretene Gewerkschaft Nahverkehrsgewerkschaft NahVG<br />

das mit ver.di für die ASEAG und ESBUS bis Ende 2027 vereinbarte – und in Teilen von<br />

ihr mitgezeichnete – Tarifmodell infrage stellt. Auch wenn hier aktuell keine neuen<br />

For<strong>der</strong>ungen an die ASEAG herangetragen wurden, so ist das Fortbestehen <strong>der</strong> ESBUS<br />

mit ihren <strong>der</strong>zeitigen Regelungen bis 2027 nicht als gesichert anzusehen. Die aktuellen<br />

Schwierigkeiten aller Verkehrsunternehmen bei <strong>der</strong> Personalbeschaffung in<br />

Kombination mit <strong>der</strong> sprunghaft angestiegenen Inflation im Geschäftsjahr 2022 verstärken<br />

das Risiko überdurchschnittlicher Lohnsteigerungen sicher noch. In <strong>der</strong> Wirtschaftsplanung<br />

wurde dieser Sachverhalt durch einen überdurchschnittlichen Kostenanstieg<br />

beim Einkauf <strong>der</strong> Subunternehmerleistung prinzipiell berücksichtigt.<br />

Wurde vor <strong>der</strong> Corona-Pandemie das Risiko einer erneuten Korrektur des Beteiligungswertes<br />

<strong>der</strong> APAG als eher gering angesehen, so hat dieses Risiko vor dem Hintergrund<br />

<strong>der</strong> Corona-Pandemie wie<strong>der</strong> an Bedeutung gewonnen. Zum einen ist zurzeit<br />

nicht vorhersehbar, wie sich die Pandemie auf die Innenstädte und damit die<br />

Parkhausnutzung auswirkt, und <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en hat die Pandemie gezeigt, wie sensibel<br />

<strong>der</strong> Betrieb von Parkhäusern auf das Ereignis einer Pandemie reagiert. Dies konnte<br />

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