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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

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den Altenpflegeeinrichtungen durch die Corona Pandemie wi<strong>der</strong>fahren. Wie dargelegt,<br />

führt die Corona Pandemie zu Belegungseinschränkungen. Bedingt durch diese Belegungseinschränkungen<br />

konnten weniger Erträge in den Bereichen stationäre und teilstationäre<br />

Versorgung, bei den Pflegeleistungen bei <strong>der</strong> Unterkunft und Verpflegung,<br />

den Transportleistungen und den Investitionskosten erwirtschaftet werden. Gleichzeitig<br />

fielen aber die gesamten Personalkosten und die übrigen Fixkosten weiterhin<br />

an und mussten bezahlt werden. Deshalb hat <strong>der</strong> Gesetzgeber den Ausgleich dieser<br />

Min<strong>der</strong>einnahmen ermöglicht. Dazu wurde monatlich ein Vergleich zwischen <strong>der</strong> Belegung<br />

und den Umsätzen eines Pandemiemonats in 2020 und 2021 mit dem Referenzmonat<br />

Januar 2020 verglichen. Die Differenz wurde dann in einem unkomplizierten<br />

Verfahren über die Pflegekassen ausgeglichen. Weiterhin wurden Mehrausgaben,<br />

die man durch die Corona Pandemie zu verzeichnen hatte, ausgeglichen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

fielen darunter die Ausgaben für Schutzmaterialien und Desinfektionsmittel. Zudem<br />

wurde <strong>zum</strong> Oktober 2020 eine Testverordnung erlassen, die die Altenpflegeinrichtung<br />

dazu verpflichtete, umfangreiche Corona-Tests bei Bewohnern, Mitarbeitern<br />

und Besuchern durchzuführen. Die Sach- und Durchführungskosten für diese Tests<br />

konnte man ebenfalls bei den Pflegekassen einholen. Diese Ausgleichszahlungen<br />

wurden auch hier verbucht. So sind insgesamt in 2022 Ausgleichsbeträge in Höhe von<br />

640 T€ an das Senioren- und Betreuungszentrum <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> in E-<br />

schweiler ausgezahlt worden. In 2021 waren es 859 T€, also 219 T€ mehr. Die Inanspruchnahme<br />

von Ausgleichszahlungen für Min<strong>der</strong>belegung und Mehrkosten war in<br />

2022 fast nicht mehr nötig. Deshalb sind die geflossenen Erträge <strong>zum</strong> größten Teil<br />

auf das Testen auf Covid 19 zurückzuführen.<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge verän<strong>der</strong>ten sich allerdings insgesamt um -247<br />

T€ von 943 T€ in 2021 auf 696 T€ in 2022. Dazu gehören die periodenfremden Erträge.<br />

Bei diesen wurden in 2022 44 T€ weniger eingenommen als in 2021. Der absolute<br />

Wert än<strong>der</strong>te sich von 67 T€ in 2021 auf 23 T€ in 2022. Der Grund dafür war,<br />

dass diesmal keine abgeschriebenen For<strong>der</strong>ungen zu ausstehenden Zahlungen von<br />

bereits verstorbenen Bewohnern eingeholt werden konnten, son<strong>der</strong>n nur noch nachträglich<br />

Ausgleichszahlungen für Kosten von Auszubildenden im Pflegebereich aus<br />

2021 durch den Landschaftsverband Rheinland und die Bezirksregierung Münster getätigt<br />

wurden. Zudem konnten 13 T€ aus <strong>der</strong> Auflösung einer Rückstellung für eine<br />

Corona-Son<strong>der</strong>zahlung an die MitarbeiterInnen Gewinn erhöhend in den sonstigen<br />

betrieblichen Erträgen verbucht werden.<br />

Die Gesamtaufwendungen erhöhten sich von 14.193 T€ in 2021 auf 14.335 T€ in<br />

2022 um 142 T€, das ist lediglich 1%. Diese 142 T€ Mehrkosten in 2022 verteilen sich<br />

im Wesentlichen auf den Personalbereich mit Mehrkosten in Höhe von 208 T€ sowie<br />

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