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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum Stichtag 31.12.2022

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Geschäftsentwicklung für das Geschäftsjahr 2022<br />

Darstellung des Geschäftsverlaufs<br />

Zweck <strong>der</strong> <strong>Aachen</strong>er Kreuz Merzbrück GmbH & Co KG ist <strong>der</strong> Erwerb, die Aufbereitung,<br />

die Entwicklung, die Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen im Bereich<br />

des Flug-platzes Merzbrück in Würselen. Die aus dem Gesellschaftsvertrag resultierenden<br />

Verpflichtungen zur Einhaltung des öffentlichen Zwecks <strong>der</strong> Gesellschaft und<br />

die Erreichung dieses Zweckes wurden im Berichtsjahr erfüllt.<br />

Nachdem im Jahr 2014 die Kaufverträge über den Erwerb <strong>der</strong> wesentlichen Grundstücksflächen<br />

abgeschlossen werden konnten, ist es <strong>der</strong> Gesellschaft gelungen, alle<br />

weiteren Flächen des neuen Gewerbegebietes zu erwerben, so dass die AKM mit <strong>der</strong><br />

Rechtskraft des Bebauungsplanes über das Gesamteigentum <strong>der</strong> Entwicklungsflächen<br />

verfügt. Der Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren <strong>der</strong> mit Kaufverträgen<br />

aus dem Jahr 2014 erworbenen Grundstücksflächen <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> (teilweise),<br />

Stadtentwicklung Würselen GmbH & Co KG und Sparkassen Immobilien GmbH<br />

ist mit <strong>der</strong> Rechtskraft des Bebauungsplanes 182 <strong>der</strong> Stadt Würselen im September<br />

2020 und mit Zahlung <strong>der</strong> fälligen Kaufpreise erfolgt. Dar-über hinaus wurden im<br />

Jahr 2020 noch geringfügige Flächenarrondierungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

182 durch den Erwerb kleinerer Parzellen und des sogenannten Grünweges<br />

entlang <strong>der</strong> K 34 vorgenommen.<br />

Die Geschäftstätigkeit <strong>der</strong> Gesellschaft war zunächst neben <strong>der</strong> laufenden Arbeit im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Vermietung <strong>der</strong> Bestandsimmobilien und <strong>der</strong> Verpachtung von Freiflächen<br />

im Wesentlichen darauf ausgerichtet, die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes<br />

182 <strong>der</strong> Stadt Würselen herbeizuführen. Durch die Geltendmachung von Bedenken<br />

im Hinblick auf die Verkehrssituation <strong>der</strong> L 223 bzw. <strong>der</strong> BAB-Auf- und –<br />

abfahrten an <strong>der</strong> A 44 durch Straßen NRW im Dezember 2019 musste die Verkehrsführung<br />

innerhalb des Plangebietes noch einmal dahingehend angepasst werden,<br />

dass die Verbindungsstraße zwischen dem Bestandsbereich und dem neuen Planbereich,<br />

die ursprünglich gepollert werden sollte, für den Verkehr geöffnet wird.<br />

Diese Än<strong>der</strong>ung zog auch noch einmal eine geson<strong>der</strong>te Betrachtung <strong>der</strong> Entwässerung<br />

nach sich. Insgesamt konnten die Auswirkungen allerdings als unwesentlich bewertet<br />

werden, so dass durch den Beschluss des Rates <strong>der</strong> Stadt Würselen am 01.09.2020<br />

<strong>der</strong> Satzungsbeschluss <strong>zum</strong> Bebauungsplan 182 <strong>der</strong> Stadt Würselen (Gewerbegebiet<br />

Aero-Park 1 Merzbrück) gefasst wurde. Der Bebauungsplan ist mit seiner Bekanntmachung<br />

im Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt Würselen am 11.09.2020 rechtsverbindlich geworden.<br />

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