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Militärakademie "Friedrich Engels" - DSS

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dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen Ordnungen zur Durchsetzung<br />

dieser gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere<br />

� die Ordnung für akademische Grade in der NVA;<br />

� die Diplomordnung und die Promotionsordnung der NVA sowie<br />

� die Forschungsordnung für die NVA.<br />

Unberührt davon blieb die Ordnung für die Berufung von Hochschullehrern<br />

(Dozenten und Professoren), die auch für die <strong>Militärakademie</strong><br />

dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen der DDR oblag. Ebenso<br />

galten die gesetzlichen Bestimmungen für die Erteilung des Diplomrechts,<br />

des Promotions- und Habilitationsrechts unverändert auch für die<br />

<strong>Militärakademie</strong>.<br />

Mit wachsender wissenschaftlicher Befähigung des Lehrkörpers erhielt<br />

die <strong>Militärakademie</strong> schrittweise das Promotions- und das Habilitationsrecht.<br />

Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen erteilte nach Prüfung durch<br />

den Rat für akademische Grade dieses Recht für folgende akademische<br />

Grade (Stand 1990):<br />

Dr. phil., Dr. rer. pol., Dr. rer. mil., Dr.-Ing. sowie<br />

Dr. sc. phil., Dr. sc. pol., Dr. sc. mil., Dr. sc. techn.<br />

Bis 1970 wurden die Promotionsverfahren bis zur Verleihung des akademischen<br />

Grades durch den Wissenschaftlichen Rat – in den in der Regel<br />

auch alle Lehrstuhlleiter berufen waren – durchgeführt.<br />

Die Fakultäten des Rates – „Gesellschaftswissenschaften“, „Militärwissenschaft“<br />

und „Militärtechnik“ – wurden nach der Umbildung der<br />

bisherigen Fakultäten der <strong>Militärakademie</strong> in Sektionen im Jahr 1970 gegründet<br />

und nahmen künftig das Promotionsrecht wahr.<br />

Das Habilitationsrecht verblieb beim Wissenschaftlichen Rat.<br />

Die fortlaufende Qualifizierung des Lehrkörpers im Prozess der Lehrtätigkeit<br />

hat die Voraussetzungen zur Verwirklichung der Einheit von<br />

Lehre und Forschung geschaffen.<br />

Ausgehend von den revolutionären Veränderungen im Militärwesen und<br />

den gestiegenen Anforderungen an die Landesverteidigung forderte Anfang<br />

der 70er Jahre der Minister für Nationale Verteidigung, die <strong>Militärakademie</strong><br />

zum wissenschaftlichen Zentrum der NVA zu entwickeln. Das<br />

zog für die Sektionen und die Lehrstühle die Aufgabe nach sich, sich<br />

zum wissenschaftlichen Zentrum ihrer Teilstreitkraft bzw. Waffengattungen/Spezialtruppen/Dienste<br />

(WG/SpTr/D) zu profilieren.<br />

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