Militärakademie "Friedrich Engels" - DSS
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dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen Ordnungen zur Durchsetzung<br />
dieser gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere<br />
� die Ordnung für akademische Grade in der NVA;<br />
� die Diplomordnung und die Promotionsordnung der NVA sowie<br />
� die Forschungsordnung für die NVA.<br />
Unberührt davon blieb die Ordnung für die Berufung von Hochschullehrern<br />
(Dozenten und Professoren), die auch für die <strong>Militärakademie</strong><br />
dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen der DDR oblag. Ebenso<br />
galten die gesetzlichen Bestimmungen für die Erteilung des Diplomrechts,<br />
des Promotions- und Habilitationsrechts unverändert auch für die<br />
<strong>Militärakademie</strong>.<br />
Mit wachsender wissenschaftlicher Befähigung des Lehrkörpers erhielt<br />
die <strong>Militärakademie</strong> schrittweise das Promotions- und das Habilitationsrecht.<br />
Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen erteilte nach Prüfung durch<br />
den Rat für akademische Grade dieses Recht für folgende akademische<br />
Grade (Stand 1990):<br />
Dr. phil., Dr. rer. pol., Dr. rer. mil., Dr.-Ing. sowie<br />
Dr. sc. phil., Dr. sc. pol., Dr. sc. mil., Dr. sc. techn.<br />
Bis 1970 wurden die Promotionsverfahren bis zur Verleihung des akademischen<br />
Grades durch den Wissenschaftlichen Rat – in den in der Regel<br />
auch alle Lehrstuhlleiter berufen waren – durchgeführt.<br />
Die Fakultäten des Rates – „Gesellschaftswissenschaften“, „Militärwissenschaft“<br />
und „Militärtechnik“ – wurden nach der Umbildung der<br />
bisherigen Fakultäten der <strong>Militärakademie</strong> in Sektionen im Jahr 1970 gegründet<br />
und nahmen künftig das Promotionsrecht wahr.<br />
Das Habilitationsrecht verblieb beim Wissenschaftlichen Rat.<br />
Die fortlaufende Qualifizierung des Lehrkörpers im Prozess der Lehrtätigkeit<br />
hat die Voraussetzungen zur Verwirklichung der Einheit von<br />
Lehre und Forschung geschaffen.<br />
Ausgehend von den revolutionären Veränderungen im Militärwesen und<br />
den gestiegenen Anforderungen an die Landesverteidigung forderte Anfang<br />
der 70er Jahre der Minister für Nationale Verteidigung, die <strong>Militärakademie</strong><br />
zum wissenschaftlichen Zentrum der NVA zu entwickeln. Das<br />
zog für die Sektionen und die Lehrstühle die Aufgabe nach sich, sich<br />
zum wissenschaftlichen Zentrum ihrer Teilstreitkraft bzw. Waffengattungen/Spezialtruppen/Dienste<br />
(WG/SpTr/D) zu profilieren.<br />
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