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Qualitätskriterien im Tourismus - DSFT Deutsches Seminar für ...

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<strong>Qualitätskriterien</strong> <strong>im</strong> <strong>Tourismus</strong> <strong>für</strong> behinderte und ältere Menschen<br />

9.3.2.9 Gebäudeexterne Anlagen<br />

Garten und Park<br />

Zugang stufen- und schwellenlos<br />

Erforderlicher Grundstandard<br />

Wege stufenlos, Breite mind. 120 cm, in regelmäßigen Abständen<br />

Ausweichstellen Breite 150 cm, Belag hart, eben<br />

und rutschfest (kein Kopfsteinpflaster, kein lockerer<br />

Kies, keine Rasengittersteine), Steigung max. 6 % (bei<br />

mehr als 6 % Handläufe wie bei Rampen)<br />

Wegrand ertastbarer Absatz von mind. 3 cm Höhe<br />

Stiegen und Treppen nur in Verbindung mit Rampen oder Aufstiegshilfen<br />

Sitzbänke mit Rückenlehne und Armstützen in regelmäßigen Abständen<br />

Tische mit Rollstuhl unterfahrbar<br />

Geländer zur Absicherung von Gefahrenstellen<br />

Beschilderung farblich kontrastreich, ausreichend große Schriftzeichen<br />

Freizeit- und Sportanlagen <strong>im</strong> Freien<br />

Für Freizeit- und Sportanlagen (Sw<strong>im</strong>mingpool, Strandbad, Tischtennisanlage usw.)<br />

gelten sinngemäß die selben Anforderungen wie <strong>für</strong> Einrichtungen <strong>im</strong> Inneren (siehe<br />

9.3.2.7 Gemeinschaftsräume, Freizeit- und Sporteinrichtungen <strong>im</strong> Inneren) sowie <strong>für</strong><br />

Garten- und Parkanlagen (siehe oben). Bei Strandbädern ist darauf zu achten, dass<br />

mit dem Rollstuhl befahrbare Wege sowie eine feste Rampe ins Wasser vorhanden<br />

sind.<br />

Bei Sportstätten mit Zuschauerplätzen soll eine entsprechende Anzahl von Plätzen <strong>für</strong><br />

Rollstuhlbenutzer und diesbezügliche Zufahrtsmöglichkeiten vorhanden sein.<br />

Kinderspielplätze<br />

Erforderlicher Grundstandard<br />

Zugang stufen- und schwellenlos zu allen Geräten und Spielbereichen<br />

Durchfahrtsbreiten zwischen<br />

Geräten<br />

109<br />

mind. 80 cm

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