Qualitätskriterien im Tourismus - DSFT Deutsches Seminar für ...
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<strong>Qualitätskriterien</strong> <strong>im</strong> <strong>Tourismus</strong> <strong>für</strong> behinderte und ältere Menschen<br />
9.3.2.9 Gebäudeexterne Anlagen<br />
Garten und Park<br />
Zugang stufen- und schwellenlos<br />
Erforderlicher Grundstandard<br />
Wege stufenlos, Breite mind. 120 cm, in regelmäßigen Abständen<br />
Ausweichstellen Breite 150 cm, Belag hart, eben<br />
und rutschfest (kein Kopfsteinpflaster, kein lockerer<br />
Kies, keine Rasengittersteine), Steigung max. 6 % (bei<br />
mehr als 6 % Handläufe wie bei Rampen)<br />
Wegrand ertastbarer Absatz von mind. 3 cm Höhe<br />
Stiegen und Treppen nur in Verbindung mit Rampen oder Aufstiegshilfen<br />
Sitzbänke mit Rückenlehne und Armstützen in regelmäßigen Abständen<br />
Tische mit Rollstuhl unterfahrbar<br />
Geländer zur Absicherung von Gefahrenstellen<br />
Beschilderung farblich kontrastreich, ausreichend große Schriftzeichen<br />
Freizeit- und Sportanlagen <strong>im</strong> Freien<br />
Für Freizeit- und Sportanlagen (Sw<strong>im</strong>mingpool, Strandbad, Tischtennisanlage usw.)<br />
gelten sinngemäß die selben Anforderungen wie <strong>für</strong> Einrichtungen <strong>im</strong> Inneren (siehe<br />
9.3.2.7 Gemeinschaftsräume, Freizeit- und Sporteinrichtungen <strong>im</strong> Inneren) sowie <strong>für</strong><br />
Garten- und Parkanlagen (siehe oben). Bei Strandbädern ist darauf zu achten, dass<br />
mit dem Rollstuhl befahrbare Wege sowie eine feste Rampe ins Wasser vorhanden<br />
sind.<br />
Bei Sportstätten mit Zuschauerplätzen soll eine entsprechende Anzahl von Plätzen <strong>für</strong><br />
Rollstuhlbenutzer und diesbezügliche Zufahrtsmöglichkeiten vorhanden sein.<br />
Kinderspielplätze<br />
Erforderlicher Grundstandard<br />
Zugang stufen- und schwellenlos zu allen Geräten und Spielbereichen<br />
Durchfahrtsbreiten zwischen<br />
Geräten<br />
109<br />
mind. 80 cm