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Qualitätskriterien im Tourismus - DSFT Deutsches Seminar für ...

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<strong>Qualitätskriterien</strong> <strong>im</strong> <strong>Tourismus</strong> <strong>für</strong> behinderte und ältere Menschen<br />

9. Beurteilungskriterien und Qualitätsmerkmale<br />

Die in der Praxis verwendete Einteilung in unterschiedliche Behinderungsarten stellt <strong>für</strong><br />

die vorliegende Studie keine ausreichende Basis dar. Die Begriffe:<br />

Körperliche Behinderung, Sinnesbehinderung, Psychische Behinderung, Geistige Be-<br />

hinderung und Chronische und altersbedingte Erkrankungen<br />

beschränken sich auf grundsätzliche Merkmale, die nur sehr oberflächliche Rück-<br />

schlüsse auf die individuellen Probleme und Auswirkungen bei der Inanspruchnahme<br />

touristischer Angebote zulassen. Für die Gestaltung von konkreten Vorsorgen sowohl<br />

<strong>im</strong> baulichen als auch <strong>im</strong> sozialen Bereich sind hier weitergehende Differenzierungen<br />

notwendig.<br />

9.1 Detaillierte Darstellung von Mobilitätseinschränkungen<br />

Für die Studie von besonderer Bedeutung ist jener Personenkreis, der über die einzel-<br />

nen Behinderungsarten hinausgehend als „mobilitätsbehindert“ bezeichnet werden<br />

kann. Die folgende Darstellung geht daher <strong>im</strong> Detail und konkret auf die verschiedenar-<br />

tigen Nutzungsschwierigkeiten und Problemmerkmale be<strong>im</strong> Reisen und bei der Inan-<br />

spruchnahme touristischer Einrichtungen (unter Verwendung von Hilfsmitteln) ein:<br />

Touristische Einrichtungen dienen u.a. der Mobilität und stellen gleichzeitig Anforde-<br />

rungen an die Mobilität der Reisenden. Diese Mobilität der BenutzerInnen setzt sich<br />

zusammen aus der Bewegungsfähigkeit (Gehen, Greifen usw.), aus der Orientierungs-<br />

fähigkeit (Sehen, Hören, Begreifen) und aus der Fähigkeit zur Kommunikation (Spre-<br />

chen, Schreiben). Diesen Funktionsanforderungen stehen persönliche, individuelle<br />

Funktionsfähigkeiten gegenüber, die, soweit sie unzureichend oder nicht vorhanden<br />

sind, zu einer Beeinträchtigung der Möglichkeiten zur Inanspruchnahme touristischer<br />

Einrichtungen (und auch von Verkehrsmitteln) führen oder eine Teilnahmeunfähigkeit<br />

zur Folge haben.<br />

Behinderungen, d.h. körperliche, sensorische, geistige oder auch psychische Schädi-<br />

gungen, die eine Beeinträchtigung in der Lebensführung bedingen, können auch die<br />

Fähigkeit zur Mobilität einschränken oder unmöglich machen (Immobilität). Unter „mo-<br />

bilitätsbehinderten“ Personen sind daher all jene zu verstehen, deren latente Mobilität,<br />

d.h. die Fähigkeit zur Mobilität aufgrund körperlicher, sensorischer, geistiger oder auch<br />

psychischer Beeinträchtigungen verringert ist.<br />

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