Qualitätskriterien im Tourismus - DSFT Deutsches Seminar für ...
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<strong>Qualitätskriterien</strong> <strong>im</strong> <strong>Tourismus</strong> <strong>für</strong> behinderte und ältere Menschen<br />
Wendefläche <strong>für</strong> Rollstuhl 150 cm Durchmesser<br />
Informationen zur Gestaltung und Ausstattung von Kinderspielplätzen sind dem Tech-<br />
nischen Informationsblatt 4 „Spielplatz <strong>für</strong> Alle“ zu entnehmen. 46<br />
Wanderwege<br />
Der Aufenthalt und das Bewegen in freier Natur zählt <strong>für</strong> viele Menschen, behinderte<br />
wie nichtbehinderte, zu den beliebtesten und erholsamsten Teilen der Freizeit- und<br />
Urlaubsgestaltung. Bei der Planung, Herstellung und Ausstattung von Spazier- und<br />
Wanderwegen, Freiluftmuseen oder „ruhigen“ Erlebnisbereichen, wie Angelplätzen,<br />
müssen die Belange behinderter und älterer Gäste mitberücksichtigt werden.<br />
Soweit es die örtlichen und topografischen Verhältnisse (verfügbare Flächen, Land-<br />
schaftseinbindung, Steigungen) zulassen, sollten auch diese Einrichtungen <strong>im</strong> Freien<br />
allen Gäste zur Verfügung stehen, nicht als isolierte Sonderlösungen gelten sondern<br />
<strong>für</strong> eine Mehrfachnutzung geeignet sein. Infrage kommen vor allem solche des land-<br />
und forstwirtschaftlichen Verkehrs und/oder Radwanderwege. Diese Wege stellen bis<br />
zu einem gewissen Grade Anforderungen, die sich mit den Möglichkeiten mobilitätsbe-<br />
hinderter Personen decken (Stufenfreiheit, Ebenheit, glatte Wegoberfläche, nutzbare<br />
Breite, begrenzte Neigung). Allerdings sollte beachtet werden, dass zwischen den ver-<br />
schiedenen Nutzergruppen Konflikte auftreten können. Durch geeignete Beschilderung<br />
sollte zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert werden.<br />
Was die Ausgestaltung dieser Wege betrifft, so entsprechen die Anforderungen <strong>im</strong><br />
Wesentlichen jenen, die bei „Garten und Park“ gegeben sind (siehe oben).<br />
9.3.2.10 Sicherheitsvorkehrungen<br />
Letztendlich dienen alle bisher beschriebenen Anforderungen (z.B. Ausführung von<br />
Treppen und Stiegen) der Sicherheit aller Gäste, die in Kapitel 9.3.2.8 „Gebäudeinterne<br />
Orientierung“ dargestellten besonders behinderten und älteren Gästen.<br />
In jedem Fall ist auf die Vermeidung von Hindernissen in den Zirkulationsbereichen zu<br />
achten (<strong>im</strong> Weg stehende, auskragende und herabhängende Gegenstände). Das Un-<br />
terlaufen von Treppen- und Stiegenanlagen muss durch Absicherungen verhindert<br />
46 vgl. ÖAR (Hrsg.) 2000<br />
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