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Qualitätskriterien im Tourismus - DSFT Deutsches Seminar für ...

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Haltestange in Kabine<br />

<strong>Qualitätskriterien</strong> <strong>im</strong> <strong>Tourismus</strong> <strong>für</strong> behinderte und ältere Menschen<br />

horizontal Höhe 85 cm, zumindest<br />

auf einer Seite durchgehend<br />

Bodenbelag rutschsicher, keine hochflorigen<br />

Teppiche<br />

Stockwerksnummerierung<br />

Aufstiegshilfen<br />

ebenso<br />

ebenso<br />

--- tastbar, an Türzarge rechts<br />

außen, Höhe 100 cm<br />

Aufstiegshilfen wie Treppenlifte, Hebebühnen oder Hebeplattformen stellen keine<br />

gleichwertigen Lösungen dar und sind nur dort vorzusehen, wo geeignete Aufzüge<br />

nicht realisierbar sind. Mit Aufstiegshilfen sind auch nur begrenzte Höhendifferenzen<br />

überwindbar. Der Betrieb von Hilfen dieser Art ist nur nach technischer Einzelabnahme<br />

durch einen befugten Aufzugsprüfer möglich.<br />

9.3.2.6 Gästez<strong>im</strong>mer<br />

Für Gäste <strong>im</strong> Rollstuhl sollen in jedem Beherbergungsbetrieb zumindest eine, bei grö-<br />

ßeren Betrieben jedoch mehrere rollstuhlgängige Gästez<strong>im</strong>mer bzw. Wohneinheiten<br />

vorhanden sein. Generell sollten jedoch alle Gästez<strong>im</strong>mer so barrierefrei gestaltet sein,<br />

dass sie <strong>im</strong> Bedarfsfalle durch einfache Adaptionen (z.B. Verstellen der Möbel) be-<br />

nutzbar sind.<br />

Rollstuhlgängige Gästez<strong>im</strong>mer müssen in jedem Fall stufen- und schwellenlos erreich-<br />

bar und <strong>im</strong> Inneren befahrbar sein. Sie sollten in der Nähe von zentralen Bereichen wie<br />

Eingangshalle, Speisesaal und geeignetem Aufzug liegen.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten nicht nur Anforderungen der Rollstuhl-<br />

gängigkeit sondern auch jene anderer Mobilitätsbehinderungen.<br />

Türen<br />

erforderlicher Grundstandard<br />

Türgriff keine Türknaufe und keine Muschelgriffe, Zuziehgriff auf<br />

der Innenseite von Drehflügeltüren<br />

Siehe dazu auch die Ausführungen unter 9.3.2.4 „Horizontale Verbindungen“.<br />

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