(W1-W3, C2-C4) 2009 bis 2010 - Verwaltung Uni-Hamburg ...
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2.1.2 Berufungsordnung der <strong>Uni</strong>versität<br />
Erklärtes Ziel der UHH ist es, ihre Berufungsverfahren zu optimieren, insbesondere die Verfahrensdauer<br />
zu reduzieren und eine hohe Transparenz der Verfahren zu erreichen (vgl. STEP). Eine<br />
Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels war die Einführung einer neuen Berufungsordnung, die<br />
seit 01. Januar <strong>2009</strong> gilt. Sie wurde vom Akademischen Senat am 20.11.2008 beschlossen und<br />
trat am 01. Januar <strong>2009</strong> in Kraft. Sie gilt für alle Berufungsverfahren, deren Ausschreibung ab<br />
dem 01. Januar <strong>2009</strong> erfolgte.<br />
In Bezug auf Gleichstellung enthält sie folgende – alte 34 und neue – Regelungen:<br />
In besonders begründeten Fällen können Professuren ausschließlich für Frauen ausgeschrieben<br />
werden (neu).<br />
Das Dekanat/ der Berufungsausschuss sucht insbesondere aktiv nach Bewerberinnen.<br />
Dem Berufungsausschuss sollen zur Hälfte Frauen angehören.<br />
Im Berufungsausschuss wirken mindestens 40% stimmberechtigte Frauen mit, darunter<br />
mindestens eine Professorin (40%-Klausel, neu).<br />
Bei der Zusammensetzung des Berufungsausschusses können auch geeignete Frauen<br />
aus fachlich benachbarten Bereichen berücksichtigt werden.<br />
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät nimmt an den Sitzungen des Berufungsausschusses<br />
teil und ist wie ein Mitglied einzuladen.<br />
Die Auswahlentscheidung richtet sich auch nach der Fähigkeit der Kandidat/innen, die<br />
Gender-Thematik in Forschung und Lehre zu berücksichtigen (neu).<br />
Bei der Vorauswahl für die Anhörung ist sicherzustellen, dass alle für die Stelle qualifizierten<br />
Bewerberinnen, die den Anforderungen der Stelle entsprechen, eingeladen werden.<br />
Sofern dies wegen einer zu großen Zahl von Bewerberinnen nicht möglich ist,<br />
müssen wenigstens so viele Bewerberinnen wie Bewerber eingeladen werden.<br />
In den nicht öffentlichen Anhörungen kann Dual Career Thema sein (neu).<br />
Bei der Einholung von Gutachten sollen Professorinnen als Gutachterinnen im Rahmen<br />
der vorgesehen Anzahl von Gutachten berücksichtigt werden.<br />
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät nimmt vor Beschlussfassung durch das Dekanat<br />
Stellung zum Berufungsvorschlag.<br />
Jede Berufungsliste soll mindestens eine Frau ausweisen, deren Qualifikation der ausgeschriebenen<br />
Stelle entspricht und die Aufnahme in den Listenvorschlag rechtfertigt.<br />
Frauen sind bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen, solange der<br />
Frauenanteil an den Professuren der jeweiligen Fakultät 50 vom Hundert nicht erreicht<br />
(50% Frauenanteil in der Fakultät neu; vorher Fachbereich).<br />
34 Die vorherige Berufungsordnung galt von 12.02.1999 <strong>bis</strong> zum 31.12.2008.<br />
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