09.01.2013 Aufrufe

(W1-W3, C2-C4) 2009 bis 2010 - Verwaltung Uni-Hamburg ...

(W1-W3, C2-C4) 2009 bis 2010 - Verwaltung Uni-Hamburg ...

(W1-W3, C2-C4) 2009 bis 2010 - Verwaltung Uni-Hamburg ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.1.2 Berufungsordnung der <strong>Uni</strong>versität<br />

Erklärtes Ziel der UHH ist es, ihre Berufungsverfahren zu optimieren, insbesondere die Verfahrensdauer<br />

zu reduzieren und eine hohe Transparenz der Verfahren zu erreichen (vgl. STEP). Eine<br />

Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels war die Einführung einer neuen Berufungsordnung, die<br />

seit 01. Januar <strong>2009</strong> gilt. Sie wurde vom Akademischen Senat am 20.11.2008 beschlossen und<br />

trat am 01. Januar <strong>2009</strong> in Kraft. Sie gilt für alle Berufungsverfahren, deren Ausschreibung ab<br />

dem 01. Januar <strong>2009</strong> erfolgte.<br />

In Bezug auf Gleichstellung enthält sie folgende – alte 34 und neue – Regelungen:<br />

In besonders begründeten Fällen können Professuren ausschließlich für Frauen ausgeschrieben<br />

werden (neu).<br />

Das Dekanat/ der Berufungsausschuss sucht insbesondere aktiv nach Bewerberinnen.<br />

Dem Berufungsausschuss sollen zur Hälfte Frauen angehören.<br />

Im Berufungsausschuss wirken mindestens 40% stimmberechtigte Frauen mit, darunter<br />

mindestens eine Professorin (40%-Klausel, neu).<br />

Bei der Zusammensetzung des Berufungsausschusses können auch geeignete Frauen<br />

aus fachlich benachbarten Bereichen berücksichtigt werden.<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät nimmt an den Sitzungen des Berufungsausschusses<br />

teil und ist wie ein Mitglied einzuladen.<br />

Die Auswahlentscheidung richtet sich auch nach der Fähigkeit der Kandidat/innen, die<br />

Gender-Thematik in Forschung und Lehre zu berücksichtigen (neu).<br />

Bei der Vorauswahl für die Anhörung ist sicherzustellen, dass alle für die Stelle qualifizierten<br />

Bewerberinnen, die den Anforderungen der Stelle entsprechen, eingeladen werden.<br />

Sofern dies wegen einer zu großen Zahl von Bewerberinnen nicht möglich ist,<br />

müssen wenigstens so viele Bewerberinnen wie Bewerber eingeladen werden.<br />

In den nicht öffentlichen Anhörungen kann Dual Career Thema sein (neu).<br />

Bei der Einholung von Gutachten sollen Professorinnen als Gutachterinnen im Rahmen<br />

der vorgesehen Anzahl von Gutachten berücksichtigt werden.<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät nimmt vor Beschlussfassung durch das Dekanat<br />

Stellung zum Berufungsvorschlag.<br />

Jede Berufungsliste soll mindestens eine Frau ausweisen, deren Qualifikation der ausgeschriebenen<br />

Stelle entspricht und die Aufnahme in den Listenvorschlag rechtfertigt.<br />

Frauen sind bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen, solange der<br />

Frauenanteil an den Professuren der jeweiligen Fakultät 50 vom Hundert nicht erreicht<br />

(50% Frauenanteil in der Fakultät neu; vorher Fachbereich).<br />

34 Die vorherige Berufungsordnung galt von 12.02.1999 <strong>bis</strong> zum 31.12.2008.<br />

46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!