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(W1-W3, C2-C4) 2009 bis 2010 - Verwaltung Uni-Hamburg ...

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3.1 Umsetzung von Konzepten der Gleichstellung<br />

3.1.1 Gleichstellungskonzept der UHH<br />

Das bereits im vorgehenden Bericht erwähnte Gleichstellungskonzept wurde im Hinblick auf<br />

die Kernmaßnahmen umgesetzt. Dies betraf die Ausstattung neuberufener Professorinnen mit<br />

einem Beitrag zum Budget für eine Nachwuchswissenschaftlerinnenstelle. Ebenfalls wurde der<br />

Betrag von € 5.000 in den Gleichstellungsfonds für jede neuberufenen Professorin für <strong>2010</strong> als<br />

Einzahlung in den Gleichstellungsfonds umgesetzt. Darüber hinaus wurde ein Konzept zur<br />

Gender-sensiblen Schulung in Führungspositionen erarbeitet und das "audit familiengerechte<br />

hochschule" umgesetzt.<br />

3.1.2 Koordination der Gleichstellungsarbeit<br />

Die universitätsinterne Koordination der Gleichstellungsarbeit betrifft den Austausch mit den<br />

Gleichstellungsbeauftragten in allen Fakultäten, dieser wurde kontinuierlich per E-Mail und in<br />

persönlichen<br />

konferenzen.<br />

Treffen gepflegt, darüber hinaus in den Gleichstellungsbeauftragten-<br />

3.1.3 Zusammenarbeit über verschiedene Gleichstellungsfelder<br />

Laut HmbHG unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte der <strong>Uni</strong>versität die Hochschule bei<br />

allen Gleichstellungsmaßnahmen.<br />

Für das TVP wirkt die Gleichstellungsbeauftragte grundsätzlich insofern mit, als Gleichstellungsmaßnahmen<br />

im Personalbereich, Qualifizierungsangebote und Strukturentscheidungen<br />

in ihren Aufgabenbereich fallen.<br />

Im <strong>Hamburg</strong>ischen öffentlichen Dienst können die jeweiligen Dienststellen weibliche Beschäftigte<br />

als Frauenbeauftragte benennen, an die sich Frauen in Gleichstellungsfragen wenden<br />

können (vgl. § 14 Gleichstellungsgesetz). Damit ist die Frauenbeauftragte für Belange des weiblichen<br />

TVP der Dienststelle Ansprechpartnerin.<br />

Die jeweilige Dienststelle ist verpflichtet, einen Frauenförderplan für das TVP zu erstellen (vgl. §<br />

4 Gleichstellungsgesetz). In diesem Zusammenhang ergab sich bereits für den letzten Berichtszeitraum<br />

die Notwendigkeit, den bestehenden TVP-Frauenförderplan fortzuschreiben – laut<br />

Personalamt der FHH als Gleichstellungsplan.<br />

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