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(W1-W3, C2-C4) 2009 bis 2010 - Verwaltung Uni-Hamburg ...

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Die <strong>Uni</strong>versität <strong>Hamburg</strong> hat im Rahmen der Gründung der SDG die Funktion einer zentralen<br />

Vertrauensperson geschaffen, die Ansprechpartnerin für Betroffene ist. Sie wird aktuell von<br />

einer als Verhaltenstherapeutin approbierten Diplompsychologin (die aktuell gleichzeitig<br />

Gleichstellungsbeauftragten der UHH ist) wahrgenommen und ist organisatorisch bei der<br />

Kanzlerin in der Präsidialverwaltung angebunden. 56<br />

Unterstützt wird die Vertrauensperson bei der Verfahrensbegleitung und Interventionsarbeit<br />

durch eine weitere juristisch qualifizierte Mitarbeiterin aus dem zentralen <strong>Verwaltung</strong>sbereich<br />

der <strong>Uni</strong>versität.<br />

Betroffene können sich direkt an die Vertrauensperson der SDG wenden. Wenden sich Betroffene<br />

an bestehende Beratungsstellen der Fakultäten oder an zentrale Stellen der <strong>Uni</strong>versität<br />

(Erstkontakt), so leiten diese unverzüglich in anonymer Form das Anliegen an die Vertrauensperson<br />

weiter. Die Vertrauensperson bespricht dann mit der Betroffenen oder dem Betroffenen<br />

das weitere Vorgehen. Zum Schutz der Betroffenen sind die Beteiligten zur vertraulichen<br />

Behandlung verpflichtet. Auf Wunsch der Betroffenen oder des Betroffenen können diese<br />

über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens informiert werden.<br />

Im Berichtszeitraum kamen per E-Mail bzw. Telefon pro Jahr ca. 15 Anfragen aus den Fakultäten<br />

und Einrichtungen der UHH, bei denen es in gut der Hälfte zu mehreren Gespräche mit der betroffenen<br />

Person und zu weiteren Kontakten mit den Dienstverantwortlichen kam. Direkter<br />

Kontakt mit den Beschuldigten fand in nur sehr wenigen Fällen statt, und wenn im Sinne einer<br />

Ermahnung. Staatsanwaltliche Ermittlungen wurden in einem Fall durchgeführt, die SDG war<br />

dann nicht mehr beteiligt.<br />

56<br />

Ob und wie die SDG nach Prof. Dr. Monika Bullingers Ausscheiden aus dem Amt der universitären<br />

Gleichstellungsbeauftragten neu organisiert werden muss, steht <strong>bis</strong>her nicht fest.<br />

76

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