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(W1-W3, C2-C4) 2009 bis 2010 - Verwaltung Uni-Hamburg ...

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Die Gleichstellungsbeauftragte der <strong>Uni</strong>versität nimmt vor der Entscheidung des Präsidiums<br />

zur Berufungsliste Stellung (Gleichstellungsbeauftragte und Entscheidung durch<br />

Präsidium neu, vorher Frauenbeauftragte und Entscheidung durch den AS).<br />

Die UHH befindet sich zurzeit im Prozess der Implementierung der neuen Berufungsordnung –<br />

dies ist auch eine Maßnahme im STEP 2012 für die Personalentwicklung des wissenschaftlichen<br />

Personals (vgl. Kap. 2.1.1). Beispielsweise wurde ein Berufungsleitfaden entwickelt und an die an<br />

Berufungsverfahren Beteiligten gegeben; der Leitfaden ist zudem auf den Internetseiten der<br />

<strong>Uni</strong>versität abrufbar.<br />

Die Fakultät MEDIZIN bzw. das UKE arbeitet seit Anfang <strong>2009</strong> ebenfalls mit einer neuen Berufungsordnung,<br />

die sich stark an der neuen Berufungsordnung der UHH orientiert. Die Vorgaben<br />

zur Gleichstellung sind identisch.<br />

2.1.3 Neufassung Frauenförderrichtlinie<br />

Zurzeit gilt für die Belange der Gleichstellung noch als eine der gesetzlichen Grundlagen die<br />

Frauenförderrichtlinie der UHH. Diese wurde vom AS am 30.10.1997 und 18.12.1997 als Satzung<br />

beschlossen. Die Frauenförderrichtlinie ist neben dem HmbHG, dem AGG und dem Gleichstellungsgesetz<br />

die wichtigste rechtliche Basis für die Gleichstellungsarbeit an der UHH.<br />

Um die Frauenförderrichtlinie den strukturellen Veränderungen wie beispielsweise der Fakultätengründung<br />

und gesetzlichen Neuerungen wie der Neufassung der Berufungsordnung der<br />

UHH (vgl. Kap. 2.1.2) anzupassen, ist eine Neufassung vonnöten.<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte initiierte die Novellierung im Jahre <strong>2009</strong> und engagierte im<br />

Rahmen eines Werkvertrags eine kurz vor dem Examen stehende Studentin der Rechtswissenschaft,<br />

die mit der Gleichstellungsbeauftragten die alte Frauenförderrichtlinie überarbeitete.<br />

Nachdem der AfG sich in zwei Lesungen mit der Überarbeitung befasst hatte, entschied er, die<br />

Überarbeitung durch das Rechtsreferat prüfen zu lassen. Da aufgrund der personellen Umstrukturierung<br />

auf Ebene der <strong>Uni</strong>versitätsleitung (Rücktritt der Präsidentin) hierfür keine Kapazitäten<br />

zur Verfügung standen, verzögerte sich die Prüfung durch die Rechtsabteilung und<br />

konnte erst im Juli <strong>2010</strong> vorgenommen werden.<br />

Da danach der Findungsprozess einer neuen universitären Gleichstellungsbeauftragten die<br />

personellen Kapazitäten in Anspruch nahm, entschied die zuständige Vizepräsidentin, die Neufassung<br />

der Richtlinie auf das Jahr 2011 zu verschieben.<br />

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