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Case Management in Deutschschweizer Sozialversicherungen - (k)ein<br />

neues Arbeitsfeld für SozialarbeiterInnen?<br />

erste Befragung enthielt lediglich zwei Fragen. Dies aufgrund des Umstands, dass zwei Fragen<br />

schnell beantwortet werden können und dadurch ein möglichst hoher Rücklauf erhofft<br />

wurde. Nach einer kurzen Vorstellung und Darlegung der Beweggründe der Anschrift wurden<br />

folgende zwei Fragen gestellt (vgl. Anhang A):<br />

• Bietet Ihre Versicherung ein Case Management an?<br />

• Wer ist in Ihrer Versicherung für die Anstellung der Case ManagerInnen zuständig?<br />

Wir bitten Sie um Nennung des Namens und der E-Mail Adresse.<br />

Das Ziel dieser Befragung war die Ermittlung des Anteils der Sozialversicherungen, welche<br />

nach der Methode des Case Managements arbeiten. Des Weiteren konnte die Kontaktadresse<br />

der zuständigen Person für das Case Management in der Versicherung für die zweite<br />

Anfrage erfasst werden.<br />

Die zweite E-Mail Befragung (vgl. Abbildung 8, Arbeitsschritt II) konnte nun direkt an die zuständige<br />

Person erfolgen. Diese Erhebung beinhaltete nach einem einleitenden Text folgende<br />

Fragen (vgl. Anhang B):<br />

• Wie viele Case ManagerInnen arbeiten bei Ihrer Versicherung?<br />

• Wie viele SozialarbeiterInnen arbeiten im Case Management?<br />

• Würden Sie sich für ein Interview <strong>zur</strong> Verfügung stellen?<br />

Mit den ersten beiden Fragen konnte im Case Management der Deutschschweizer Sozialversicherungen<br />

das Verhältnis von SozialarbeiterInnen zu Case ManagerInnen ohne sozialarbeiterischen<br />

Hintergrund ermittelt werden. Die dritte Frage diente als Grundlage für die<br />

Stichprobenziehung der Expertinnen- und Experteninterviews.<br />

2.3 Stichprobe<br />

Weder in der Literatur noch im Internet gab es eine Auflistung, welche Deutschschweizer<br />

Sozialversicherungen ein Case Management anbieten. Weiter war unklar, welche Verantwortlichen<br />

des Case Managements in den verschiedenen Sozialversicherungen sich für ein<br />

Expertinnen- oder Experteninterview <strong>zur</strong> Verfügung stellen. Daher wurde für die Stichprobe<br />

der qualitativen Erhebung die deduktive Stichprobenziehung beigezogen, die im nächsten<br />

Abschnitt erklärt wird (vgl. Marius Metzger, 2009, S. 1).<br />

Im Arbeitsschritt I (vgl. Abbildung 8) wurden insgesamt 120 Sozialversicherungsstellen angeschrieben,<br />

wovon 64 antworteten, dass bei ihrer Versicherung ein Case Management angeboten<br />

wird (vgl. Kapitel 3.1). Alle verantwortlichen Personen für das Case Management in<br />

den angeschriebenen Sozialversicherungen wurden gefragt, ob sie sich für ein Interview <strong>zur</strong><br />

Verfügung stellen würden. 15 der 64 Versicherungen wurden für die Bestimmung der Stichprobe<br />

nicht berücksichtigt, da sie lediglich über ein externes Case Management verfügen<br />

(vgl. Kapitel. 3.1).<br />

Unter der Grundgesamtheit (N) werden somit alle Personen als VertreterInnen ihrer Versicherung<br />

verstanden, welche sich bei der zweiten E-Mail Anfrage (vgl. Abbildung 8, Arbeitsschritt<br />

II) zu einem Interview bereit erklärt haben. Dies waren insgesamt 24 von 49 Personen<br />

(vgl. Kapitel 3.1). Nach Arbeitsschritt II (vgl. Abbildung 8) konnte die Stichprobe (n) für die<br />

Expertinnen- und Experteninterviews gezogen werden. (vgl. Metzger, 2009, S. 1)<br />

Hochschule Luzern - Soziale Arbeit Seite 37

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