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STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

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1 Gemeinnützigkeit<br />

1.1.2 Andere gemeinnützige Körperschaften<br />

Neben den rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen können als gemeinnützige<br />

Körperschaften auch Stiftungen und Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften,<br />

Gesellschaften mit beschränkter Haftung) auftreten.<br />

Personengesellschaften des Handelsrechts (z. B. offene Handelsgesellschaften oder<br />

Kommanditgesellschaften) und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts können dagegen<br />

die Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit nicht in Anspruch nehmen.<br />

1.2 Bedeutung der Gemeinnützigkeit<br />

Mit der Gemeinnützigkeit sind Steuervergünstigungen bei allen wichtigen<br />

Steuerarten verbunden.<br />

Wenn jemand Einnahmen erzielt, sollte er stets daran denken, dass diese der Be steuerung<br />

unterliegen können. Auch bei Vereinen können grundsätzlich Kör perschaftsteuer,<br />

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Grundsteuer, Grund erwerbsteuer,<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Lotteriesteuer anfallen.<br />

Bund, Länder und Gemeinden wissen jedoch, wie wichtig die Vereine für das<br />

Gemeinschaftsleben sind. Der Gesetzgeber hat deshalb für bestimmte Körperschaften,<br />

Personenvereinigungen und Vermögens massen (auch Vereine) zahlreiche steuerliche<br />

Vergünstigungen geschaffen. Die meisten dieser Vergünstigungen setzen<br />

jedoch voraus, dass die Körperschaft gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen<br />

Zwecken dient.<br />

Mit der Gemeinnützigkeit sind folgende Steuervergünstigungen bei allen wichtigen<br />

Steuerarten verbunden:<br />

• Steuerfreiheit der Zweckbetriebe von der Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />

(s. unter 2.2.3 und s. unter 3) ;<br />

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