STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
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1 Gemeinnützigkeit<br />
1.1.2 Andere gemeinnützige Körperschaften<br />
Neben den rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen können als gemeinnützige<br />
Körperschaften auch Stiftungen und Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften,<br />
Gesellschaften mit beschränkter Haftung) auftreten.<br />
Personengesellschaften des Handelsrechts (z. B. offene Handelsgesellschaften oder<br />
Kommanditgesellschaften) und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts können dagegen<br />
die Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit nicht in Anspruch nehmen.<br />
1.2 Bedeutung der Gemeinnützigkeit<br />
Mit der Gemeinnützigkeit sind Steuervergünstigungen bei allen wichtigen<br />
Steuerarten verbunden.<br />
Wenn jemand Einnahmen erzielt, sollte er stets daran denken, dass diese der Be steuerung<br />
unterliegen können. Auch bei Vereinen können grundsätzlich Kör perschaftsteuer,<br />
Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Grundsteuer, Grund erwerbsteuer,<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Lotteriesteuer anfallen.<br />
Bund, Länder und Gemeinden wissen jedoch, wie wichtig die Vereine für das<br />
Gemeinschaftsleben sind. Der Gesetzgeber hat deshalb für bestimmte Körperschaften,<br />
Personenvereinigungen und Vermögens massen (auch Vereine) zahlreiche steuerliche<br />
Vergünstigungen geschaffen. Die meisten dieser Vergünstigungen setzen<br />
jedoch voraus, dass die Körperschaft gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen<br />
Zwecken dient.<br />
Mit der Gemeinnützigkeit sind folgende Steuervergünstigungen bei allen wichtigen<br />
Steuerarten verbunden:<br />
• Steuerfreiheit der Zweckbetriebe von der Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />
(s. unter 2.2.3 und s. unter 3) ;<br />
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