STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
5 Kapitalertragsteuer<br />
Es bestehen keine Bedenken, neben dem Original der Bescheinigungen oder<br />
Bescheide auch eine amtlich beglaubigte Kopie für steuerliche Zwecke anzuerkennen.<br />
Gleiches gilt, wenn durch einen Mitarbeiter des zum Steuerabzug<br />
Verpfl ichteten auf einer Kopie vermerkt wird, dass das Original der Bescheinigung<br />
oder des Freistellungsbescheides vorgelegen hat.<br />
5.4 Abgeltungssteuer (ab dem 01.01.2009)<br />
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.08.2007 wird die<br />
Besteuerung der Kapitalerträge ab dem 01.01.2009 auf eine neue Rechtsgrundlage<br />
gestellt. Für alle Kapitalerträge (z. B. Zinserträge und Veräußerungsgewinne aus<br />
Kapitalanlagen) gilt dann eine einheitliche Steuer in Höhe von 25 %, die von den<br />
Kreditinstituten einzubehalten ist. Der Steueranspruch des Staates ist mit dieser<br />
einbehaltenen Kapitalertragsteuer abgegolten (sog. Abgeltungssteuer) und muss<br />
nicht im Rahmen der Steuererklärung erklärt werden.<br />
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher können aber steuerbegünstigte<br />
oder nicht steuerbegünstigte Vereine von der Ab gel tungssteuer freigestellt werden<br />
bzw. eine NV-Bescheinigung erhalten.<br />
Trotz der Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer bleibt es auch bei den beschriebenen<br />
Verfahren, wenn Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, weil der<br />
Verein die NV-Bescheinigung verspätet vorgelegt hat. Erfolgt keine Änderung der<br />
Steueranmeldung durch den zum Steuerabzug Verpfl ichteten (Kreditinstitut), kann<br />
der Verein eine Er stattung oder Verrechnung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens<br />
erreichen (s. auch unter 5.1 und 5.2).<br />
72