STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
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Anlage 5<br />
5. Steuerpfl ichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb „Werbung“ (der mit sportlichen Veranstaltungen<br />
zusammenhängt, die steuerbegünstigte Zweckbetriebe im Sinne des § 67a AO darstellen)<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
Werbeeinnahmen<br />
Werbeaufwand<br />
.................................... €<br />
(ohne Umsatzsteuer)<br />
.................................... €<br />
Hinweis: Aufwendungen, die sowohl<br />
durch den steuerpfl ichtigen wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetrieb als auch<br />
Umsatzsteuer auf<br />
den steuerbegünstigten Bereich des<br />
Werbeeinnahmen<br />
.................................... €<br />
Vereins veranlasst sind, können bei der<br />
Gewinnermittlung des steuerpfl ichtigen<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs<br />
Umsatzsteuererstattung vom<br />
„Werbung“ grundsätzlich nur berück-<br />
Finanzamt (nur eintragen, soweit nicht<br />
sichtigt werden,<br />
• wenn sie nach objektiven Maß stä-<br />
bereits unter Tz. 6 erfasst)<br />
.................................... € ben dem steuerpfl ichtigen wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetrieb<br />
•<br />
an teilig zuzuordnen sind, im<br />
Übrigen nur,<br />
wenn und soweit die Aufwendungen<br />
ohne den steuerbegünstigten<br />
Zweckbetrieb nicht bzw.<br />
nicht in dieser Höhe angefallen<br />
wären.<br />
.................................... €<br />
Umsatzsteuerzahlungen<br />
an das Finanzamt<br />
(nur eintragen, soweit nicht bereits<br />
unter Tz. 6 erfasst) .................................... €<br />
Sonstige Einnahmen<br />
Sonstige Ausgaben<br />
(ggf. aufgliedern)<br />
.................................... €<br />
(ggf. aufgliedern)<br />
.................................... €<br />
Summe Einnahmen .................................... € Summe Ausgaben .................................... €<br />
./. Summe Ausgaben .................................... €<br />
Gewinn/Verlust<br />
ggf. pauschal ermittelter<br />
.................................... €<br />
Gewinn* .................................... €<br />
*) Hinweis: Steht der Gewinn des steuerpfl ichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs „Werbung“ wie hier im Zusammenhang mit steuerbegünstigten<br />
Tätigkeiten des Vereins, kann der Gewinn aus der Werbung pauschal in Höhe von 15% der Einnahmen (ohne Umsatzsteuer) ermittelt werden. Auch wenn<br />
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, sind die tatsächlichen Einnahmen /Ausgaben des steuerpfl ichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs<br />
„Werbung“ nach diesem Muster zu ermitteln. Das hat folgenden Grund: Die Nettoeinnahmen müssen ermittelt werden, weil sie Bemessungsgrundlage<br />
der Pauschale sind. Die Ausgaben müssen ermittelt werden, weil sie mit Ausnahme der gezahlten Umsatzsteuer das Ergebnis der anderen steuerpfl ichtigen<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe nicht mindern dürfen.<br />
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